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Aufhängen am Tragmittel:
Es muss zwischen drei grundsätzlichen Arten unterschieden werden:
a. Direkte, gerade Aufhängung
Hierbei werden starre Anschlagmittel verwendet, wie z.B. Schelle
mit Ringöse, Profile mit Schellen und Ringöse
b. Festgezogene Schlinge
Bei diesem Verfahren werden Rundschlingen paarweise verwen-
det, die jeweils eine Seite der Traverse unterstützen, bevor diese in
einem Schäkel oder Haken zusammengeführt werden. Dabei ist
aber zu beachten, dass durch das Festziehen der Rundschlinge am
Ober- oder Untergurt die zulässige Belastbarkeit des Anschlag-
mittels auf ca. 80% der Nennbelastbarkeit reduziert wird,d.h. beim
Einsatz von zwei gleichen Rundschlingen erzielt man nur maximal
die 1,6 fache Belastbarkeit (je nach Außenwinkel) im Vergleich zur
Nennbelastbarkeit der einzelnen Rundschlinge.
c. Umgelegte Schlinge
Hier wird das Anschlagmittel unter den Hauptgurten hindurchge-
führt und/oder herumgelegt bzw. verläuft beidseitig der Traverse
gerade nach oben und wird dann um die Hauptgurte gelegt,
bevor es in einem Schäkel oder Haken endet. Diese Methode
erhöht die zulässige Belastbarkeit des Anschlagmittels ca. um den
Faktor 1,4 bis 2 seiner Nennbelastbarkeit (je nach Außenwinkel,
den die Rundschlingen mit der Vertikalen einnehmen).
Außenwinkel größer 60° sind nicht zulässig.
Zu beachten ist, dass die Aufhängung am Knotenpunkt neben
einer Querverstrebung angebracht wird, damit diese die
Druckkräfte zwischen den Hauptgurten aufnehmen kann.
2Cu und
Angaben zum Potentialausgleich:
Traversensysteme, die im Fehlerfall gefährliche Berührungsspannungen annehmen können, sind in einen gemeinsamen
Potenzialausgleich einzubeziehen. Dies gilt für alle Elemente aus elektrisch leitendem Material, auf denen Geräte aufgestellt oder
angebracht werden oder über die Leitungen und Kabel geführt werden, die bei Beschädigung Kontakt mit Metallteilen annehmen
könnten. Der Anschluss und die Verbindung kann mittels Bandschellen, Rohrschellen, Schraubverbindungen oder mit einpoligen
verriegelten Sondersteckverbindern hergestellt werden. Der gemeinsame Potenzialausgleich ist mit dem Schutzleiter des speisenden
Netzes zu verbinden. Als Richtwerte für angemessene Leiterquerschnitte gelten bei Leiterlängen von bis zu 50 Metern 16mm
bei Leiterlängen bis zu 100 Metern 25mm2Cu. Bei Tower-Systemen aus Traversen kann der Potenzialausgleichs-Anschluss über einen
herstellerseitig vorgesehenen Potenzialausgleichs-Anschluss am Basement erfolgen. Da bei Tower-Systemen mit fahrbaren Elementen
(„Sleeve Block“) die im Sleeve Block eingesetzten Rollen oder Walzen isolierende Wirkung für die fahrbare Traverseneinheit haben, ist diese
mit einem separaten Potenzialausgleich zu versehen.
Handhabung und Verhalten während des Betriebes
Werden Traversen so eingesetzt, dass sich Personen unter ihnen aufhalten, sind aufgrund dieser besonderen Gefährdung generell
die Anforderungen und Durchführungsanweisungen der UVV BGV C1. „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische
Darstellungen“ anzuwenden. Für den Einsatz von Traversen in Versammlungsstätten gelten zusätzlich die jeweils landesrechtlichen
Bestimmungen, z.B. die VstättV. Bei Eignung und Bestimmung zum wiederholten Aufbau an wechselnden Orten im Freien kommen
die Festlegungen für„Fliegende Bauten“ (FlBauR) zur Anwendung.
Anweisungen zur Instandhaltung
Verwenden Sie auf keinen Fall Schmierstoffe, um die Verbindungselemente der Traversen „zu schmieren“. Reinigen Sie die Traversen
ausschließlich mit Wasser und evtl. einem weichen Baumwolltuch.
Anweisungen zum Verhalten bei Beschädigungen
Fällt Ihnen im Zuge der Montage oder Demontage der Traversen jegliche Art von Beschädigung auf, ist die Traverse unverzüglich aus
dem Verkehr zu ziehen und durch eine deutliche Kennzeichnung vor versehentlichem Einsatz zu schützen. Treten Sie mit Ihrem
Naxpro-Truss-Händler in Kontakt und klären Sie mit ihm die weitere Vorgehensweise.
LA x 0,8 2 x LA x 0,8
LA x 2 LA x 1,4 LA x 1
Angaben zur Ersatzteilbeschaffung
Es ist nur der Einsatz von Orginalersatzteilen erlaubt. Diese beziehen Sie bei Ihrem Naxpro- Truss-Händler.
Angaben zu wiederkehrenden Prüfungen
Traversensysteme sind je nach Einsatzart und -häufigkeit so zu prüfen, dass Mängel und Beschädigungen rechtzeitig erkannt
werden. Sie sind mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen. Die Prüfung beinhaltet insbesondere:
a) Verformungen (Verbiegung, Verdrehung, ...)
b) Beschädigungen (Risse, Löcher, ...)
c) Fehlende Teile (Verbindungsstreben/Diagonalstreben/Verbinder, ...)
d) Erreichen der Ablegereife
Entstehen bei der Sichtprüfung Zweifel an der Schadensfreiheit,ist eine weitere Aufschluss gebende Prüfmethode (z.B.Farbeindringprüfung,
Ultraschallprüfung) anzuwenden. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der wiederkehrenden Prüfungen in einem
Prüfbuch/Prüfakte festgehalten werden. (Zu Prüfnachweisen siehe auch BGV C1 §35).
Angaben zur Ablegereife
Die Ablegereife von Traversensystemen ist gegeben, wenn die Bewertung folgender Kriterien einen sicheren Einsatz für die
Benutzungsdauer nicht mehr gewährleistet.
Profilkonstruktion: a) Reduzierung des Querschnitts durch Verschleiß
(Hauptgurte und Verbindungsstreben/Diagonalstreben)
b) Reduzierung der Schweißnahtdicke durch Verschleiß
c) plastische Verformung der Profile
d) Löcher in den Profilen
e) fehlende Profile oder Verbindungsstreben/Diagonalstreben
f) Verschiebung des Trägerprofils (Traverse passt nicht mehr zu anderer Traverse)
g) gebrochene Schweißnähte
h) unsachgemäße Reparatur
i) Korrosion an der Profilkonstruktion
Verbinder und Verbindungselemente: a) Abnutzung und Reduzierung des Querschnitts durch Verschleiß am Verbinder
b) Reduzierung der Schweißnahtdicke durch Verschleiß
c) plastische Verformung der Verbinder
d) Vergrößerung der Bohrungen
e) plastische Verformung der Verbindungselemente
f) starke Korrosion an den Verbindern und Verbindungselementen
g) starke Korrosion zwischen den Tragprofilen, den Verbindern und Verbindungselementen
h) gebrochene Schweißnähte
i) unsachgemäße Reparatur
Zubehör/ Abhängepunkte:
Riggatec Hängepunkt für mittlere Lasten:
Art.-Nr.: 400201100
Riggatec Handschuhe:
Art.-Nr.: 400200850
Riggatec Aluminium-Hammer
Art.-Nr.: 400200365
Halfcoupler leicht 100 kg:
Art.-Nr.: 400200000
Bitte stellen Sie sicher, dass alle abgehängten Leuchten oder PA-Komponenten durch
ein zusätzliches Sicherungsseil gesichert werden.
100cm / 4mm Art.-Nr.: 400201015
60cm / 4mm Art.-Nr.: 400201010
60cm / 3mm Art.-Nr.: 400201000
So nie!
„LA“ ist gemäß den Anschlägertabellen der
VMBG (BGI 622) nach DIN 1492 Teil 1 + 2
“LA” = Tragfähigkeit in Abhängigkeit vom
Schnürgang und Winkel = Lastaufnahmefaktor
Riggatec Sicherungsseile:
Statische Berechnung
Alle Naxpro-Truss Traversen werden als Einfeldträger statisch berechnet. Sollten Traversen als Mehrfeldträger oder im Außenbereich
eingesetzt werden, so wirdinjedem Fall eine zusätzliche individuelle Konstruktionsstatik zur Systemstatik nötig. Diese kann der Betreiber
beieinem Statikbüro nach seiner Wahl in Auftrag geben. Als Basis der Konstruktionsstatik dient die Systemstatik des jeweiligen Traversen-
systems, diese kann vom Traversenhersteller auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Riggerhand für FD32-HD34:
Art.-Nr.: 400300075
Aufhängen am Tragmittel:
Es muss zwischen drei grundsätzlichen Arten unterschieden werden:
a) Direkte, gerade Aufhängung
Hierbei werden starre Anschlagmittel verwendet, wie z.B. Schelle mit
Ringöse, Prole mit Schellen und Ringöse
b) Festgezogene Schlinge
Bei diesem Verfahren werden Rundschlingen paarweise verwendet,
die jeweils eine Seite der Traverse unterstützen, bevor diese in einem
Schäkel oder Haken zusammengeführt werden. Dabei ist aber zu
beachten, dass durch das Festziehen der Rundschlinge am Ober-
oder Untergurt die zulässige Belastbarkeit des Anschlagmittels auf
ca. 80% der Nennbelastbarkeit reduziert wird, d.h. beim Einsatz von
zwei gleichen Rundschlingen erzielt man nur maximal die 1,6 fache
Belastbarkeit (je nach Außenwinkel) im Vergleich zur Nennbelastbar-
keit der einzelnen Rundschlinge.
c) Umgelegte Schlinge
Hier wird das Anschlagmittel unter den Hauptgurten hindurchge-
führt und/oder herumgelegt bzw. verläuft beidseitig der Traverse
gerade nach oben und wird dann um die Hauptgurte gelegt, bevor
es in einem Schäkel oder Haken endet. Diese Methode erhöht die zu-
lässige Belastbarkeit des Anschlagmittels ca. um den Faktor 1,4 bis 2
seiner Nennbelastbarkeit (je nach Außenwinkel, den die Rundschlin-
gen mit der Vertikalen einnehmen).
Zu beachten ist, dass die Aufhängung am Knotenpunkt neben einer
Querverstrebung angebracht wird, damit diese die Druckkräfte zwi-
schen den Hauptgurten aufnehmen kann.
Traversensysteme, die im Fehlerfall gefährliche Berührungsspannungen annehmen können, sind in einen gemeinsamen Potenzialausgleich
einzubeziehen. Dies gilt für alle Elemente aus elektrisch leitendem Material, auf denen Geräte aufgestellt oder angebracht werden oder über
die Leitungen und Kabel geführt werden, die bei Beschädigung Kontakt mit Metallteilen annehmen könnten. Der Anschluss und die Verbin-
dung kann mittels Bandschellen, Rohrschellen, Schraubverbindungen oder mit einpoligen verriegelten Sondersteckverbindern hergestellt
werden. Der gemeinsame Potenzialausgleich ist mit dem Schutzleiter des speisenden Netzes zu verbinden. Als Richtwerte für angemessene
Leiterquerschnitte gelten bei Leiterlängen von bis zu 50 Metern 16mm2Cu und bei Leiterlängen bis zu 100 Metern 25mm2Cu. Bei Tower-
Systemen aus Traversen kann der Potenzialausgleichs-Anschluss über einen herstellerseitig vorgesehenen Potenzialausgleichs-Anschluss am
Basement erfolgen. Da bei Tower-Systemen mit fahrbaren Elementen („Sleeve Block“) die im Sleeve Block eingesetzten Rollen oder Walzen
isolierende Wirkung für die fahrbare Traverseneinheit haben, ist diese mit einem separaten Potenzialausgleich zu versehen.
Handhabung und Verhalten während des Betriebes
Werden Traversen so eingesetzt, dass sich Personen unter ihnen aufhalten, sind aufgrund dieser besonderen Gefährdung generell die Anforde-
rungen und Durchführungsanweisungen der UVV BGV C1.„Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen“ anzuwenden.
Für den Einsatz von Traversen in Versammlungsstätten gelten zusätzlich die jeweils landesrechtlichen Bestimmungen, z.B. die VstättV. Bei Eig-
nung und Bestimmung zum wiederholten Aufbau an wechselnden Orten im Freien kommen die Festlegungen für„Fliegende Bauten“ (FlBauR)
zur Anwendung.
Anweisungen zur Instandhaltung
Verwenden Sie auf keinen Fall Schmierstoe, um die Verbindungselemente der Traversen„zu schmieren“. Reinigen Sie die Traversen ausschließ-
lich mit Wasser und evtl. einem weichen Baumwolltuch. Traversen und sonstige Bauteile müssen vor eindringendem Wasser vom Betreiber
geschützt werden. Notwendige Maßnahmen können Sie mit dem Hersteller individuell abstimmen.
Anweisungen zum Verhalten bei Beschädigungen
Fällt Ihnen im Zuge der Montage oder Demontage der Traversen jegliche Art von Beschädigung auf, ist die Traverse unverzüglich aus dem Ver-
kehr zu ziehen und durch eine deutliche Kennzeichnung vor versehentlichem Einsatz zu schützen. Treten Sie mit Ihrem Naxpro-Truss-Händler
in Kontakt und klären Sie mit ihm die weitere Vorgehensweise.
Statische Berechnung
Alle Naxpro-Truss Traversen werden als Einfeldträger statisch berechnet. Sollten Traversen als Mehrfeldträger oder im Außenbereich eingesetzt
werden, so wird in jedem Fall eine zusätzliche individuelle Konstruktionsstatik zur Systemstatik nötig. Diese kann der Betreiber bei einem Sta-
tikbüro nach seiner Wahl in Auftrag geben. Als Basis der Konstruktionsstatik dient die Systemstatik des jeweiligenTraversensystems, diese kann
vom Traversenhersteller auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
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