
Code: 000002AG Buchseite: 4
- Einführung -
GARANTIE- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Der Herstellerentwirft und besitzt das Projekt. Der Begriff Hersteller kann
auch auf seinen Vertreter ausgedehnt werden, der im Folgenden einfach als
Hersteller bezeichnet wird.
Der Kundeist als Endverbraucher des Produkts und als Installateur an
Maschinen und Anlagen zu verstehen.
Das Produktbezieht sich auf Maschinen, Quasi-Maschinen, Ausrüstungen oder
technische Vermögenswerte, die in Europa durch die Richtlinie 2006/42/EG geregelt
sind.
Der Hersteller erklärt in eigener Verantwortung, dass die
Maschinen den in den Ländern der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft geltenden Gesetzen entsprechen
und gibt die beigefügte KONFORMITÄTSERKLÄRUNG bzw.
EINBAUERKLÄRUNG aus.
Die Garantie gilt für 12 Monate
ab Lieferdatum oder für 2000 (zweitausend)
Betriebsstunden, wenn letztere Bedingung
nachgewiesen werden kann. Die
Gewährleistung erstreckt sich nur auf Mängel
und/oder Fabrikationsfehler, die unverzüglich
schriftlich mitgeteilt, nachgewiesen und von der
anerkannt werden
Hersteller.
Während der Garantiezeit repariert oder ersetzt der Hersteller alle Teile,
die Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, kostenlos und so
schnell wie möglich.
Das zu reparierende Produkt muss frachtfrei an den Hersteller gesendet
werden; das Produkt darf während der Reparaturzeit nicht ersetzt
werden; die Reparatur verlängert die Garantiezeit nicht; die
Rücklieferung erfolgt ab Werk des Herstellers.
Der Hersteller haftet ausschließlich für Mängel, die sich
aus dem normalen Gebrauch des Geräts ergeben.
Gewährleistungsausschlüsse
Verbrauchs- und Verschleißteile sowie Teile, deren Bruch oder Verschlechterung
nachweislich auf unsachgemäßen Gebrauch des Produkts zurückzuführen sind, sind
von der Garantie ausgeschlossen. Die elektrischen Teile und Komponenten von
Drittanbietern sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
Der Hersteller haftet nicht für Produktionsausfall oder
sonstige Schäden, die durch Fehler verursacht werden.
Der Hersteller haftet NICHT für die Entsorgung des Produkts; der
Auftraggeber ist hierfür gemäß den geltenden Gesetzen und
Vorschriften im Installationsland hinsichtlich der Entsorgung der
möglicherweise umweltgefährdenden Stoffe selbst verantwortlich.
Der Hersteller haftet nicht für Fehler oder Fehlfunktionen, die auf Nichtbeachtung
der Anleitung zurückzuführen sind; aus transportbedingten oder besonderen
Umweltbedingungen; aus Mangel an Wartung oder unsachgemäßer Wartung,
Manipulation, unsachgemäßer Handhabung oder vorübergehenden Reparaturen;
durch die Verwendung von Nicht-Original-Ersatzteilen; von Zubehör oder
Funktionen, die nicht kompatibel sind; durch unzureichende Nutzung oder
Ausnutzung der Kapazitäten des Produkts.
GEWÄHRLEISTUNGSZERTIFIKAT:
Auftraggeber/
Käufer: .......................... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Adresse .................................. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
PLZ & Stadt ................ .........................
Modell........................ ..............
Seriennummer. ................................
Kaufdatum ............... ..... offizieller
Kaufbeleg .... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wenn der Kunde mit Zahlungen nicht auf dem Laufenden ist, erlischt
die Garantie automatisch. Um einen Garantieeingriff zu beantragen,
muss der Kunde dem Hersteller das Produkt, den vollständig
ausgefüllten Garantieschein und eine Kopie des amtlichen
Kaufbelegs zusenden.
Die oben beschriebene ist die einzige gültige Garantie und ersetzt alle
anderen gesetzlich festgelegten Garantien (Art. 1490, 1497 und 1512 des
italienischen Zivilgesetzbuchs).
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