
1.3 Garantiebestimmungen
KaVo übernimmt im Rahmen der gültigen KaVo Lieferungs- und Zahlungsbedin‐
gungen die Garantieleistung für einwandfreie Funktion, Fehlerfreiheit im Material
und in der Herstellung für die Dauer von 12 Monaten ab dem vom Verkäufer be‐
scheinigten Verkaufsdatum.
Bei begründeten Beanstandungen leistet KaVo Garantie durch kostenlose Ersatz‐
lieferung oder Instandsetzung.
Die Garantie bezieht sich nicht auf Defekte und deren Folgen, die entstanden sind
oder entstanden sein können durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behand‐
lung, Reinigung oder Wartung, Nichtbeachtung der Wartungs-, Bedienungs- oder
Anschlussvorschriften, Korrosion, Verunreinigung der Medienversorgung oder che‐
mische oder elektrische Einflüsse, die ungewöhnlich oder nach den Werksvor‐
schriften nicht zulässig sind.
Die Garantieleistung erstreckt sich generell nicht auf Lampen, Lichtleiter aus Glas
und Glasfaser, Glaswaren, Gummiteile und auf die Farbbeständigkeit von Kunst‐
stoffteilen.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn Defekte oder deren Folgen darauf beruhen
können, dass Eingriffe oder Veränderungen am Produkt vorgenommen wurden.
Ansprüche auf Garantie können nur geltend gemacht werden, wenn diese unver‐
züglich KaVo schriftlich angezeigt werden.
Dieser Anzeige ist die Rechnungs- bzw. Lieferscheinkopie beizufügen, aus der die
Fertigungsnummer eindeutig ersichtlich ist. Neben der Garantie gelten die gesetz‐
lichen Gewährleistungsansprüche des Käufers, wobei die Gewährleistungsfrist 12
Monate beträgt.
Befugt zur Reparatur und Wartung von KaVo Produkten sind:
▪ die Techniker der KaVo Niederlassungen in aller Welt.
▪ die speziell von KaVo geschulten Techniker der KaVo Vertragshändler.
▪ selbständige Techniker, die speziell von KaVo geschult werden.
Bei Änderungen durch Dritte erlöschen die Zulassungen. Zum Betrieb bzw. zur Re‐
paratur empfiehlt KaVo nur Original-Ersatzteile zu verwenden.
1.4 Transport und Lagerung
1.4.1 Aktuell gültige Verpackungsverordnung
Hinweis
Gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.
Entsorgung und Recycling der KaVo-Verpackungen erfolgen über die örtlichen Ent‐
sorgungsbetriebe und Recyclingfirmen.
Nähere Informationen über Entsorgung und Recycling sowie aktuelle Verzeichnisse
der örtlichen Entsorgungsbetriebe und Recyclingfirmen sind im Internet erhältlich:
http://www.umweltdatenbank.de
http://www.quality.de
Die von Kunden auf eigene Kosten zurückgebrachten KaVo-Verpackungen werden
von KaVo ohne weitere Kosten und ohne Rückvergütung den entsprechend dafür
eingerichteten Recyclingfirmen zugeführt.
Gebrauchsanweisung Type 5650, 5651, 5652, 5653
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