
# Garantie
Rolf Benz als deutsches Traditionsunternehmen konzipiert, entwickelt und stellt Polstermöbel der Marke
„freistil“ her.
Generell steht die Marke „freistil Rolf Benz“ für die Erfüllung hoher industrieller Standards in Fragen der
Qualität. Aus diesem Grund genügt Rolf Benz als Mitglied der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e.V.
den Anforderungen des Goldenen M’s, dem Gütezeichen für Möbel in Deutschland. Diese Anforderungen
sind in der RAL GZ 430/4 in der jeweils gültigen Fassung dokumentiert.
1. Garantieumfang
Darüber hinaus gewährt Rolf Benz für die Marke „freistil“ jeweils nach dem unternehmenseigenen
Produktstandard auf die Konstruktion, die Polstermaterialien (ohne Bezugsstoffe, Leder oder sonstige
Bezugsmaterialien) und die einwandfreie Verarbeitung aller Elemente
eine erweiterte Garantiezeit von bis zu 5 Jahren.
2. Garantievoraussetzungen
Voraussetzung ist die Einhaltung seitens des Verwenders bzgl. einer
/ sachgerechten und bestimmungsgemäßen Nutzung
/ gebrauchsüblichen Beanspruchung
/ regelmäßigen Pflege gemäß unseren Hinweisen
/ ausschließlich private Nutzung im Wohnumfeld
/ üblichen Betrachtung aus stehender oder sitzender Position vor dem Möbel
Innerhalb dieses Zeitraumes werden alle Beanstandungen, die durch die Garantieaussage abgedeckt sind,
behoben. Eine Verlängerung der Garantie entsteht dadurch nicht. Die Entscheidung über die Art und den
Ort der Behebung einer Beanstandung obliegt dem Hersteller Rolf Benz.
3. Garantieausschlüsse
Ausgeschlossen aus der Garantie sind alle Bezugsmaterialien (Stoffe, Leder, Mikrofasern, etc.), sowie
Verschleißteile (z. B. Gleiter) und Funktionsbauteile (z.B. Beschläge mit Funktion) sowie alle nicht
gepolsterten Möbel wie Tische, Regale, Tabletts usw. Des Weiteren sind die Mängel ausgeschlossen, die
durch fehlerhafte Montage, Gewalteinwirkung, unsachgemäßen Transport, Lagerung oder sons tige nicht
durch den Hersteller zu vertretende Ursachen entstanden sind.
Gesetzliche Ansprüche unter dem Aspekt der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) werden durch diese
Garantie nicht eingeschränkt oder verändert.
Garantieansprüche stehen ausschließlich dem Endverbraucher zu, der die Fertigung des Möbels in Auftrag
gegeben hat. Der Garantieanspruch ist nicht auf Dritte übertragbar. Ein Garantieanspruch für jede Art
von Abverkaufsware, insbesondere für Ware, die im Möbelhandel als Ausstellungsware gedient hat, ist
ausgeschlossen.
Alle Begleit- und Folgeschäden sind nicht Bestandteil der Garantie. Folgekosten für zusätzliche Trans-
porte, Lagerung, Verpackung etc. werden nicht erstattet und sind kein Bestandteil der Garantie.