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GEFAHR!
▶Explosions- und Brandgefahr! Folgende Stoffe dürfen nicht gesaugt werden:
●brennbare oder explosive Lösungsmittel
●mit Lösungsmittel getränkte Stoffe
●explosionsgefährliche Stäube
●Flüssigkeiten wie Benzin, Öl, Alkohol, Verdünnung
●Stoffe, die heißer als 60 °C sind
WARNUNG!
▶Nicht fachgerecht reparierte Geräte stellen eine Gefahr für den Benutzer dar! Reparatu-
ren nur von Fachkräften, z.B. dem Kundendienst, ausführen lassen. Nur Original-Ersatz-
teile verwenden.
WARNUNG!
▶Steckdose am Sauger nur für die in der Bedienungsanleitung festgelegten Zwecke ver-
wenden.
▶Bei Zweckentfremdung, unsachgemäßer Bedienung oder nicht fachgerechter Reparatur
übernimmt der Hersteller keine Haftung für Schäden.
▶Keine beschädigten Verlängerungsleitungen verwenden.
▶Wenn die Anschlussleitung des Saugers beschädigt wird, muss sie durch eine besondere
Anschlussleitung ersetzt werden, die beim Hersteller oder seinem Kundendienst erhält-
lich ist.
▶Rotierende Elektrobürsten nicht mit der Netzanschlussleitung in Berührung kommen
lassen.
▶Die Spannung auf dem Typenschild muss mit der Netzspannung übereinstimmen.
▶Nach jedem Gebrauch und vor jeder Wartung Sauger ausschalten und Netzstecker zie-
hen.
▶Nur am Netzstecker, nie an der Anschlussleitung ziehen.
▶Netzstecker nie mit nassen Händen einstecken oder ausziehen.
▶Stromversorgung über eine Sicherung mit geeigneter Stromstärke absichern.
▶Sauger niemals bei Regen oder Gewitter im Freien öffnen.
▶Sauger trocken und frostgeschützt in Innenräumen aufbewahren.
WARNUNG!
▶Staubbeseitigende Maschinen werden nach DIN EN 60335-2-69 geprüft und in
Staubklassen eingeteilt.
▶Sauger der Staubklasse L sind geeignet zum Auf-/Absaugen von trockenen, nicht
brennbaren, gesundheitsgefährlichen Stäuben mit Arbeitsplatzgrenzwerten
(AGWs) >1mg/m³.
▶Sauger der Klasse Msind geeignet für das Auf-/Absaugen von trockenen, nicht brenn-
baren Stäuben, nicht brennbaren Flüssigkeiten, Holzstäuben und gefährlichen Stäuben
mit AGWs ≥ 0,1 mg/m³.
▶Sauger der Klasse H sind geeignet für das Auf-/Absaugen von trockenen, nicht brennba-
ren Stäuben, krebserzeugenden und krankheitserregenden Partikeln sowie nicht brenn-
baren Flüssigkeiten, Holzstäuben und gesundheitsgefährlichen Stäuben mit allen AGWs.