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sofern erforderlich, Ofenhandschuhe.
- Die Grillplatten nur dann entfernen oder austauschen, 
wenn das Gerät vollständig abgekühlt ist. 
- Der Temperaturfühler kann nur verwendet werden, um 
die Temperatur des Garguts zu messen. Wenn er in das 
Gargut eingesteckt wird, muss darauf geachtet werden, 
die heißenTeile nicht zu berühren!
 Hinweis:
Dieses Symbol weist auf Ratschläge und wichtige 
Informationen für den Anwender hin. 
- Keine Lebensmittel garen, die in Kunststo- oder 
Aluminiumfolien bzw. in Polyethylenbeuteln verpackt 
sind, um Brandgefahr zu vermeiden. 
- Nach der Reinigung müssen die Grillplatten 
abgetrocknet werden, bevor sie wieder in das Gerät 
eingesetzt werden.
Dieses Produkt erfüllt die Anforderungen 
der Richtlinie 1935/2004/EWG über Materialien und 
Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in 
Berührung zu kommen.
DEUTSCHLAND: AKTUALISIERTE INFORMATIO
NEN ZUR ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält 
eineVielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro 
und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammen-
gestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, 
werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten ha-
ben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten 
Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht 
in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückga-
besysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakku-
mulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie 
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen 
werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfas-
sungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit 
Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter 
Beteiligung eines öentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers 
zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können 
diese bei den Sammelstellen der öentlich-rechtlichen Ent-
sorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern 
im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen un-
entgeltlich abgeben.
Rücknahmepichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsäche 
von mindestens 400 m2 für Elektro- und Elektronikgeräte so-
wie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtver-
kaufsäche von mindestens 800 m2, die mehrmals pro Jahr 
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und 
auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb un-
ter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die 
Lager- und Versandächen für Elektro- und Elektronikgeräte 
mindestens 400 m2 betragen oder die gesamten Lager- und 
Versandächen mindestens 800 m2 betragen. Vertreiber ha-
ben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückga-
bemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen 
Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altge-
rätes besteht bei rücknahmepichtigen Vertreibern unter 
anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das 
im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen 
Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen 
privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige 
Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben 
werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von 
Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 
oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträ-
ger“,„Bildschirmgeräte“ oder„Großgeräte“ (letztere mit min-
destens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu 
einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer 
beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. 
Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen 
Rückgabe bei Sammelstellen derVertreiber unabhängig vom 
Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner 
äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar 
beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häug sensible personenbezogene Da-
ten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und 
Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartpho-
nes. 
Bittebeachten Sie inIhremeigenen Interesse,dass für die Lö-
schung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder 
Endnutzer selbst verantwortlich ist.