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2.2
Sicherheitsmaßnahmen beim hausinternen Transport
Die unbeladene Sicherheitsschrank darf nur von der Unterseite mit
geeigneten Transportmitteln aufgenommen werden und muss stehend
transportiert werden. Ein Beschädigen durch ein Verkanten beim
Aufnehmen für den Transport ist unbedingt zu vermeiden. Durch ein
Verkanten sind Beschädigungen möglich, die die Funktionen der ein-
gebauten Sicherheitstechniken einschränken bzw. zerstören.
Bitte Beachten Sie die Aufbauanleitung auf Seite 9.
3. Aufstellung
3.1 Anforderungen an den Aufstellplatz/-ort
Der Untergrund muss eben sein und das Gewicht des Sicherheits-
schranks im vollbeladenen Zustand tragen können.
Des weiteren muss durch den Aufstellort gewährleistet sein, dass der
Sicherheitsschrank:
• nicht durch Fahrzeuge beschädigt werden kann.
• keiner direkten oder indirekten Wärmequelle ausgesetzt wird.
• vor Feuchtigkeit geschützt ist.
• keiner Betriebstemperatur unter - 5 °C oder über + 45 °C ausge-
setzt wird.
3.2 Aufstellung
Sicherheitsschränke müssen waagerecht aufgestellt werden. Nur
durch das Ausrichten von dem Sicherheitsschrank ist sichergestellt,
dass dieser nicht umstürzen kann und gleichfalls ist nur unter dieser
Bedingung die einwandfreie Funktion der Sicherheitstechnik gewähr-
leistet.
4. Inbetriebnahme
4.1 Flügeltür(en)
Zum Öffnen der Flügeltür ist der Hebelgriff um mindestens 90° zu
drehen. Danach kann die Flügeltür mit dem Hebelgriff aufgezogen
werden. Um bei zweiflügeligen Türen die linke Flügeltür zu öffnen,
ist die Verriegelung an der Türstirnseite ebenfalls um 90° zu drehen.
Die Flügeltür ist somit entriegelt und kann aufgezogen werden. Die
Türen sind nach jeder Benutzung im umgekehrter Reihenfolge von
Hand zu schließen.
4.1.1 Schließzylinder
Die Tür ist über den integrierten Schließzylinder abschließbar. Die
Schließzylinder können nachträglich den Erfordernissen des Benut-
zers angepasst werden.
4.2 Zusammenstellen verschiedener Gasarten
Nach dem Stand der Technik (Technische Regel Druckgase TRG 280)
ist es zulässig, unterschiedliche Gase in einer Sicherheitsschrank auf-
zustellen. Gase die miteinander reagieren können sind getrennt un-
terzubringen. Bitte beachten Sie auch die EG-Sicherheitsdatenblätter
der entsprechenden Gase.
4.3 Unterbringung korrosiver Gase
Die Unterbringung von korrosiven Gasen kann Auswirkungen auf die
Funktion der Absperrvorrichtung der Zu- und Abluft haben. Für Schä-
den die auf Korrosion zurückzuführen sind, übernimmt DÜPERTHAL
keine Verantwortung.
4.4 Erdungsmöglichkeit (optional)
Optional ist eine Erdungsmöglichkeit im Schrankinnenraum möglich.
Die Potentialausgleichslasche ist bereits auf dem Schrankdach vor-
handen.
5. Inneneinrichtung
5.1 Druckgasarmaturen
Zur Befestigung von Druckgasarmaturen sind an der Rückwand innen
Montageschienen vorgesehen. Die Armaturen können direkt an die
Montageschienen geschraubt werden.
5.2. Montage und Anwendung Flaschenhalter
Der durchgehende Flaschenhalter ist werkseitig an den Seitenwänden
befestigt. Eine individuelle Höheneinstellung ist möglich. Die Schrau-
ben lösen, den Flaschenhalter auf gewünschter Höhe ausrichten und an
den Seitenwänden verschrauben. Je Flaschenstellplatz ist ein Spann-
gurt zum sicheren Befestigen der Druckgasflaschen vorgesehen.
5.3 Boden zum seitlichen Einbau
Der seitliche Boden rechts oder links mittels beigefügter Schrauben
auf gewünschte Höhe anbringen. Der Flaschenhalter inkl. Spanngurt
ist im Lieferumfang enthalten. Die Tragfähigkeit beträgt 50 kg bei
gleichmäßig verteilter Last.
5.4 Rohrdurchführung (für in Betrieb befindliche
Druckgasflaschen)
Die Anzahl der Rohrdurchführungen muss auf die notwendige
Mindestzahl beschränkt bleiben und darf höchstens drei pro Flasche
betragen. Es sind hierbei die vordefinierten Stellen auf dem Dach
des Sicherheitsschrankes für die Rohrdurchführung zu verwenden.
Die Seiten- und Rückwand sind nicht für Rohrdurchführungen zugelas-
sen. Der maximal zulässige Durchmesser je Rohr beträgt 10 mm und
darf generell nicht den Nenndurchmesser des durchgeführten Rohres
überschreiten.
Nicht mehr benutzte Durchführungen und Bohrungen müssen fach-
gerecht verschlossen werden – setzen Sie sich mit DÜPERTHAL in
Verbindung.
Es ist empfehlenswert, die Rohre aus rostfreiem Edel-
stahl oder einem Werkstoff mit ähnlicher Wärmeleit
fähigkeit zu fertigen, um die Feuerwiderstandsfähigkeit
aufrecht zu erhalten, nach der die Sicherheitsschränke
klassifiziert sind.
5.5 Montage von Elektroleitungen
Die Anzahl der Kabeldurchführungen muss auf die notwendige
Mindestzahl beschränkt bleiben und darf höchstens zwei pro Flasche
betragen. Es sind hierbei die vordefinierten Stellen auf dem Dach des
Sicherheitsschrankes für die Kabeldurchführung zu verwenden. Die
Seiten- und Rückwand sind nicht für Rohrdurchführungen zugelassen.
Der maximal zulässige Durchmesser je Kabel beträgt 20 mm und
darf generell nicht den Nenndurchmesser des durchgeführten Kabels
überschreiten.
Nicht mehr benutzte Durchführungen und Bohrungen müssen fach-
gerecht verschlossen werden – setzen Sie sich mit DÜPERTHAL in
Verbindung.
5.6 Einrollklappe
Die Einrollklappe kann einfach mit Fußbetätigung nach unten
geklappt werden. Bei Betätigung senkt sich die Klappe langsam und
pneumatische gedämpft (ohne Fremdenergie). Nach dem Einbringen
und ggf. dem Anschließen der Druckgasflasche ist die Klappe wieder
nach oben zu klappen und die Türen zu schließen.
6. Lüftung
6.1 Allgemeines
Gemäss DIN EN 14470-2 sind bei einer an ein technisches Abluft-
system angeschlossen Sicherheitsschrank, bei dem Türen geschlossen
und verriegelt sind, folgende Luftwechsel vorgeschrieben:
• mindestens 10-facher Luftwechsel/Stunde bei brennbaren und
brandfördernden Gasen.
• mindergiftigen,giftigenundsehrgiftigenGaseneinmindestens
120-facher Luftwechsel/Stunde.
Der Druckabfall im Sicherheitsschrank darf unter den o. g. Vorausset-
zungen 150 Pa nicht überschreiten. Das Lüftungssystem muss einen
Unterdruck im Schrank bewirken. Die Lüftung muss im Ober- und im
Unterteil des Schrankes erfolgen. Der Abluftstrom muss sicherstellen,
dass in geringe Mengen austretende Gase abgesaugt werden. Die
Absaugung kann über einen separaten Ventilator oder über eine Son-
derabsaugung geschehen und muss 24 Stunden pro Tag in Betrieb
sein (VDI 2051, Pkt.3). Der Abluftstrom muss sicherstellen, dass in
geringen Mengen austretende Gase abgesaugt werden. Das Abluft-
system muss an ungefährdeter Stelle ins Freie mündet. Im Brandfall
verhindern selbstschließende Zu- und Abluftventile das Eindringen
von Hitze.
Die Prüfung der Lüftung muss durch Inaugenscheinnahme sowie Mes-
sung des Luftstroms und des Druckabfalls im leeren Schrank erfolgen.
Die Einlagerung von korrosiven Gasen kann Auswir-
kungen auf die Funktion der Absperrvorrichtungen der
Zu- und Abluftöffnungen haben.
ACHTUNG
HINWEIS
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