
Produkthaftung Slimchain 230 V AC
DE 4
3 Produkthaftung
àGemäß der im Produkthaftungsgesetz denierten Haftung des Her-
stellers für seine Produkte sind die hier und in den zugehörigen Mon-
tageanleitungen des Produkts enthaltenen Informationen (Produktin-
formationen und bestimmungsgemäße Verwendung, Fehlgebrauch,
Produktleistung, Produktwartung, Informations- und Instruktionspich-
ten) zu beachten. Die Nichtbeachtung entbindet den Hersteller von
seiner Haftungspicht.
àNur Sachkundige, die von GEZE autorisiert sind, dürfen Montage, Funk-
tionsprüfung und Wartung durchführen. Eigenmächtige Veränderungen
an der Anlage schließen jede Haftung von GEZE für daraus resultierende
Schäden aus.
àBei Kombination mit Fremdgeräten übernimmt GEZE keine Gewährleis-
tung. Auch für Reparatur- und Wartungsaufgaben nur GEZE-Originalteile
verwenden.
4 Sicherheitshinweise
Für die Sicherheit von Personen ist es wichtig, diesen Sicherheitshinweisen
Folge zu leisten. Diese Anweisungen sind aufzubewahren!
Das Produkt ist nicht dafür bestimmt durch Personen, einschl. Kinder, mit
eingeschränkten physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder
mangels Erfahrung und/oder mangels Wissen benutzt zu werden, es sei
denn, sie werden durch eine für ihre Sicherheit zuständige Person beauf-
sichtigt oder erhielten von ihrAnweisungen wie das Produkt zu benutzen ist.
Kinder nicht mit fest montierten Regel- und/oder Steuereinrichtungen spielen
lassen und Fernsteuerungen außerhalb der Reichweite von Kindern halten.
Personen, einschl. Kinder, sind fernzuhalten, wenn ein Schalter mit Aus-
Vor- einstellung betätigt wird oder wenn sich ein Fensterügel schließt, das
durch ein Rauch- und Wärmeabzugssystem geönet wurde.
4.1 Weitere Sicherheitshinweise
Vor Inbetriebnahme der Anlage ist eine Risikobeurteilung gemäß der
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durchzuführen (z. B. auf Basis der GEZE Si-
cherheitsanalyse für kraftbetätigte Fenster) und die Anlage gemäß Anhang
III der EG-Maschinenrichtlinie mit der CE-Kennzeichnung zu versehen.
Der neueste Stand von Richtlinien, Normen und länderspezischen Vor-
schriften ist zu beachten, insbesondere:
àDGUV Vorschrift 1 „Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prä-
vention“.
àDGUV Vorschrift 3 „Unfallverhütungsvorschrift, elektrische Anlagen
und Betriebsmittel“.
àASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“.