6. GARANTIEBEDINGUNGEN
Garane Die Rechte aus dieser Herstellergarane treten neben die gesetzlichen
Rechte des Käufers. Die gesetzlichen Rechte des Käufers, insbesondere
gegen den Verkäufer, werden durch diese Garane in keiner Weise be-
schränkt.
Berechgung Zur Geltendmachung von Rechten aus der Garane ist die Vorlage der
entsprechenden Kaufquiung erforderlich.
Inhalt Wahlbach steht als Hersteller dafür ein, dass dieses Produkt frei von
Material- und Herstellungsfehlern ist. Material- und Herstellungsfehler,
die sich innerhalb der Garanefrist zeigen, begründen die Rechte aus der
Garane. Fehler, die auf unsachgemäße Installaon oder unsachgemäße
Inbetriebnahme, falsche Betriebsbedingungen oder fehlerhae Wartungs-
oder Reparaturarbeiten zurückgehen, begründen nicht die Rechte aus der
Garane.
Normale Verschleißerscheinungen als auch Kalkbildung begründen
ebenfalls nicht die Rechte aus der Garane. Indem Fehler verursacht sind
wegen extremes Trinkwasser (pH Wert nicht zwischen 7 und 9.5 und/ oder
Cl über 150mg/l und/ oder Fe über 0.2mg/l), begründen nicht die Rechte
aus Garane.
Dauer Die Garanefrist beträgt 24 Monate. Die Garanefrist beginnt mit dem
Tag des Kaufes des Gerätes. Erbrachte Garaneleistungen bewirken weder
eine Verlängerung der Garaneperiode, noch setzen sie eine neue Garan-
efrist in Lauf.
Geltendma-
chung
Das fehlerhae Produkt zusammen mit der Kaufquiung an die Verkaufs-
stelle zurückbringen.
Wahlbach haet nicht für Transportschäden. Es steht im Ermessen von
Wahlbach, das Gerät zu reparieren oder durch ein neues Produkt auszu-
tauschen. Das funkonsfähige Produkt wird dem Käufer darauin zuge-
sandt. Ersetzte Teile oder Produkte gehen in das Eigentum von Wahlbach
über. Zu weiteren Leistungen, wie etwa einer Reparatur vor Ort, einem
Abbau von fehlerhaen Produkten, einem Abtransport von fehlerhaen
Produkten oder einer Installaon von reparierten oder neuen Produkten
ist Wahlbach nicht verpichtet.
Erlöschen Reparaturversuche, die vom Kunden oder einem Drien, der nicht von
Wahlbach zur Reparatur autorisiert ist, vorgenommen werden, führen zum
Erlöschen der Garane. Das Gleiche gilt, wenn Teile in das Gerät installiert
oder mit dem Produkt verbunden werden, die keine Originalteile von
Wahlbach sind.
Beschränkung Diese Garane beschränkt sich auf Nachbesserung und Nachlieferung. Die-
se Garane umfasst kein Recht auf Schadensersatz, Rücktri, Minderung
oder den Ersatz von Mangelfolgeschäden.
Für ausserhalb Deutschlands und die Niederlande erworbene Geräte gilt
diese Garane nicht. Gesetzlichen Vorschrien und Lieferbedingungen der
Ländergesellscha oder Importeurs sind zu folgen.