02/2008 - Art. Nr. 13 017 117C 19
Übersicht
Inhaltsverzeichnis
Gewährleistung, Sicherheit
Hauptvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Übersicht
Gewährleistung Sicherheit .............. 19
Grundsätzliche Bestimmungen ........ 19
Brennerbeschreibung,
Lieferumfang .................................... 20
Technische Angaben
Siehe technische Angaben Nr 13015263
Installation
Montage ........................................... 21
Ölversorgung.................................... 22
Stromversorgung.............................. 22
Kontrollen vor Inbetriebnahme .........22
Inbetriebnahme
Kontrolle und Einstellungen,
Mischeinrichtung, Sekundärluft ........ 23
Wahl der Düsen................................ 23
Beschreibung und Einstellungen
Brennluft........................................... 24
Beschreibung des
Feuerungsautomaten ....................... 26
Funktionsdiagramm des
Feuerungsautomaten ....................... 27
Anschlussoptionen ........................... 28
Anschlusskasten .........................29-30
Beschreibung und Einstellungen
Ölpumpe........................................... 31
Zündung ........................................... 32
Einstellung und Kontrolle der
Sicherheitseinrichtungen.................. 32
Wartung
........................................... 33
Störungsbeseitigung
..................... 34
Gewährleistung
Montage und Inbetriebnahme müssen
fachgerecht von einem Techniker
durchgeführt werden. Die geltenden
Vorschriften sowie die Hinweise dieser
Anleitung sind zu befolgen.
Selbst bei einer nur teilweisen Nichtein-
haltung dieser Bestimmungen kann der
Hersteller die Übernahme der Gewähr-
leistung verweigern.
Siehe ebenfalls:
- den anliegenden Garantieschein,
- die allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Sicherheit
Der Brenner ist für die Ausrüstung von
Heizkesseln vorgesehen, die an
betriebsfähige Abzugsrohre für Verbren-
nungsprodukte angeschlossen sind.
Er darf nur in Räumen eingesetzt
werden, in denen ausreichende
Zuluftversorgung und die Abführung
eventueller Schadstoffe gewährleistet
sind.
Der Kamin muss laut geltenden Bestim-
mungen und Normen dimensioniert sein
und dem Brennstoff entsprechen.
Der Feuerungsautomat und die zur
Verwendung kommenden Schaltvorrich-
tungen erfordern eine Stromversorgung
von 230 VAC % 50Hz
±1%
mit
geerdetem Null-Leiter
.
Der Brenner muss durch einen
genormten mehrpoligen Trennschalter
vom Netz getrennt werden können.
Das Servicepersonal ist in allen
Bereichen zu größter Vorsicht angehal-
ten, insbesondere ist jede direkte
Berührung nicht wärmeisolierter Anla-
genteile und Stromkreise zu vermeiden.
Spritzwasser auf die elektrischen Teile
des Brenners ist zu vermeiden.
Bei Überschwemmung, Brand, Brenn-
stoffaustritt oder anormalem Betrieb
(verdächtiger Geruch oder Geräusche)
ist der Brenner abzuschalten, die
Hauptstromversorgung sowie die
Brennstoffzufuhr zu unterbrechen und
ein Techniker zu Rate zu ziehen.
Feuerräume, ihr Zubehör, Abgaszüge
und Anschlussrohre müssen vor Inbe-
triebnahme des Brenners und dann min-
destens einmal jährlich gewartet,
gereinigt und gekehrt werden.
Geltende Bestimmungen beachten.
Grundsätzliche Bestimmungen “FR”
Wohngebäude
- Verordnung vom 2. August 1997 mit
den nachträglichen Ergänzungen und
Änderungen : Technische und
sicherheitsrelevante Vorschriften für
Brenngas- und Flüssigkohlen-
wasserstoffanlagen in Wohngebäu-
den und deren Nebengebäuden.
- Norm DTU P 45-204 : Gasanlagen
(ehemals DTU Nr. 61-1 - Gasanlagen
- April 1982 + seitdem erschienen
Zusätze).
- Norm DTU 65.4 - Technische
Vorschriften für Heizungsanlagen
- Norm NF C15-100 - Elektrische
Niederspannungsanlagen + Regeln.
- Gesundheitsamtliche Vorschrift des
Départements.
Gebäude mit Öffentlichkeitsverkehr
- Sicherheitsvorschrift gegen Brand und
Panik in Gebäuden mit Öffentlich-
keitsverkehr :
Allgemeine Bestimmungen :
- Artikel GZ (Brenngas- und Flüssig-
kohlenwasserstoffanlagen);
- Artikel CH (Heizung, Belüftung,
Kühlung, Klimatisierung und
Herstellung von sanitärem Dampf und
Heißwasser) ;
Sonderbestimmungen für die jeweilige
Art von Gebäuden mit Öffentlichkeits-
verkehr.
Außerhalb “FR”
Berücksichtigen Sie örtliche Normen.
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