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Hinweis
Ableitstrom bei Saunaheizgeräten
Bei der Insta ation von Saunaheizgeräten ist die DIN VDE
0100 Tei 703 zu beachten!
Diese Norm macht in Ihrer neuesten Ausgabe, gü tig seit
Juni 1992, unter Änderungen Absatz (f) fo gende Aussa-
ge; Zitat:
Die Forderung nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen für
Betriebsmittel der Schutzklasse I als Alternative zur Schutz-
kleinspannung ist entfallen.
Die EN 60335-1 DIN VDE 0700 Tei 1 vom Januar 2001
besagt unter Absatz 13 fo gendes; Zitat:
Der Ableitstrom darf bei Betriebstemperatur folgende
erte nicht überschreiten:
- bei ortsfesten ärmegeräten der Schutzklasse I 0,75
mA; oder 0,75 mA je k
Bemessungsaufnahme des Gerätes, je nachdem, wel-
cher ert größer ist, mit einem Höchstwert von 5 mA.
So te jedoch eine Feh erstrom-Schutzeinrichtung (FI-
Schutzscha ter) eingebaut werden, so ist darauf zu ach-
ten, dass keine weiteren e ektrischen Verbraucher über
diesenFI-Schutzscha ter abgesichert werden.
Nach dem heutigen Stand der Technik können noch kei-
ne Rohrheizkörper für Saunaöfen hergeste t werden, die
aus der Umgebungs uft keine Feuchte an den Enden an-
ziehen. Dadurch kann beim Aufheizen ein kurzzeitig er-
höhter Feh erstrom auftreten.
So te a so bei Inbetriebnahme der FI-Schutzscha ter aus-
ösen, muss die e ektrische Insta ation nochma s über-
prüft werden.
Es ist jedoch auch mög ich, dass sich die Magnesiumoxid-
fü ung in den Heizstäben beim Lagern oder Transport mit
Feuchte aus der Umgebungs uft angereichert hat und nun
beim Aufheizen zum Aus ösen des FI-Schutzscha ters führt.
Dies ist ein physika ischer Vorgang und kein Feh er des
Herste ers.
In diesem Fa muss der Ofen von einem Fachmann unter
Aufsicht aufgeheizt werden, wobei der Schutz eiter nicht
angek emmt ist. Nachdem die Feuchte nach ca. 10 min.
aus den Heizstäben entwichen ist, muss der Ofen wieder
mit dem Schutz eiter verbunden werden!
So te der Saunaofen über ängere Zeit nicht benutzt wer-
den, so empfeh en wir ein Aufheizen ca. a e 6 Wochen,
damit sich die Heizstäbe nicht mit Feuchte anreichern
können.
Für den ordnungsgemäßen Ansch uss der Heizgeräte ist
der E ektroinsta ateur verantwort ich und somit ist eine
Haftung durch den Herste er ausgesch ossen!
Gewährleistung
Die Gewähr eistung wird nach den derzeit gü tigen ge-
setz ichen Bestimmungen übernommen.
Herstellergarantie
- Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kauf-
be egs und dauert grundsätz ich 12 Monate.
- Garantie eistungen erfo gen nur dann, wenn der zum
Gerät gehörige Kaufbe eg vorge egt werden kann.
- Bei Änderungen am Gerät, die ohne ausdrück iche
Zustimmung des Herste ers vorgenommen wurden,
verfä t jeg icher Garantieanspruch.
- Für Defekte, die durch Reparaturen oder Eingriffe von
nicht ermächtigten Personen oder durch unsachge-
mäßen Gebrauch entstanden sind, entfä t ebenfa s
der Garantieanspruch.
- Bei Garantieansprüchen ist sowoh die Seriennummer
sowie die Artike nummer zusammen mit der Geräte-
bezeichnung und einer aussagkräftigen Feh er-
beschreibung anzugeben.
- Diese Garantie umfasst die Vergütung von defekten
Gerätetei en mit Ausnahme norma er Versch eiß-
erscheinungen.
Bei Beanstandungen ist das Gerät in der Origina -
verpackung oder einer entsprechend geeigneten Verpa-
ckung (ACHTUNG: Gefahr von Transportschäden) an un-
sere Service-Abtei ung einzuschicken.
Senden Sie das Gerät stets mit diesem ausgefü ten Ga-
rantieschein ein.
Eventue entstehende Beförderungskosten für die Ein-
und Rücksendung können von uns nicht übernommen
werden.
Außerha b Deutsch ands wenden Sie sich im Fa e eines
Garantieanspruches bitte an Ihren Fachhänd er. Eine di-
rekte Garantieabwick ung mit unserem Servicecenter ist
in diesem Fa nicht mög ich.
Inbetriebnahme am:
Stempe und Unterschrift des
autorisierten E ektroinsta ateurs:
"
Achtung!
Sehr geehrter Kunde,
na h den gültigen Vors hriften ist der elektris he An-
s hluss des Saunaofens sowie der Saunasteuerung nur
dur h einen Fa hmann eines autorisierten Elektrofa h-
betriebes zulässig. Wir weisen Sie daher bereits jetzt
darauf hin, dass im Falle eines Garantieanspru hes eine
Kopie der Re hnung des ausführenden Elektrofa h-
betriebes vorzulegen ist.