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• Die mechanischen Wartungsarbeiten sind in den vorgeschriebenen Intervallen und in
dem vorgeschriebenen Umfang durchzuführen.
• Nach Instandhaltungsarbeiten müssen alle demontierten Schutzvorrichtungen wieder
fachgerecht remontiert werden. Die Schutzeinrichtungen und deren Schutzwirkung sind
vor Inbetriebnahme des Gerätes durch einen Sachkundigen zu prüfen.
• Defekte Geräte sind unverzüglich Instand zu setzen, um den Schadensumfang gering zu
halten und die Sicherheit des Gerätes nicht zu beeinträchtigen.
• Die Zapfwellenpumpe darf nur im Rahmen der in dieser Betriebsanleitung festgelegten
Bedingungen eingesetzt und betrieben werden.
• Nachrüstungen, Veränderungen oder Umbauten der Geräte sind grundsätzlich untersagt.
Sie bedürfen auf jeden Fall der Rücksprache und schriftlichen Freigabe des Herstellers.
• Sollten sich im Betrieb (Rest-) Gefahren und Risiken zeigen, die nicht in dieser Betriebs-
anleitung beschrieben werden, ist der Betreiber verpfl ichtet, diese dem Hersteller
mitzuteilen.
• Unter hohem Druck austretende Flüssigkeiten können schwere Verletzungen
verursachen!
• Bewahren Sie alle mit dem Gerät gelieferten Unterlagen auf, damit Sie sich bei Bedarf
informieren können. Bewahren Sie den Kaufbeleg für eventuelle Garantiefälle auf.
• Wenn Sie das Gerät einmal verleihen oder verkaufen sollten, geben Sie alle mitgelieferten
Unterlagen mit.
• Beachten Sie die Bedienungs- und Wartungshinweise, die Sie dieser Anleitung
entnehmen können.
• Kinder sollten beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie nicht mit dem Gerät
spielen.
2.2 Tätigkeitsspezifi sche Maßnahmen
• Rüst-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten am Gerät nur mit Schutzhandschuhen
durchführen, um Verletzungen an scharfkantigen Geräteteilen zu verhindern.
• Während des Arbeitens mit und an dem Gerät sind festsitzende Arbeitsschutz-
schuhe zu tragen.
• Führen Sie vor jedem Gebrauch grundsätzlich eine Sicht- und anschließend eine
Funktionskontrolle des Gerätes durch, um Beschädigungen und verschlissene
Bauteile zu identifi zieren und deren Instandhaltung vor Inbetriebnahme durch
geschultes Personal zu veranlassen.
• Achten Sie darauf, dass die Zapfwellenpumpe immer gegen verdrehen gesichert ist und
die Zuleitungen form- und kraftschlüssig angekuppelt sind.
• Die Zapfwelle darf nur von Personen betrieben werden, die das 16. Lebensjahr
vollendet haben. Eine Ausnahme stellt die Benutzung als Jugendlicher dar, wenn die
Benutzung im Zuge einer Berufsausbildung zur Erreichung der Fertigkeit unter Aufsicht
eines Ausbilders erfolgt.