
12
Falls Anschlussleitungen und Drähte von Elektrotier-
zäunen in der Nähe
von Hochspannungsleitungen in-
stalliert sind, darf deren Höhe über dem Boden 3 m nicht
überschreiten.
Diese Höhe gilt für jede
Seite der rechtwinkligen Projek-
tion des äußeren Leiters der Hochspannungsleitungen
auf die Grundfläche für einen Abstand von
- 2 m bei Hochspannungsleitungen, die mit einer Nenn-
spannung von bis zu 1000 V betrieben werden;
- 15 m bei Hochspannungsleitungen, die mit einer
Nennspannung über 1000 V betrieben werden.
Elektrotierzäune, die zum Abschrecken von Vögeln,
zum Einzäunen von Haustieren oder zum Trainieren von
Tieren wie Kühen (Kuhtrainer) bestimmt sind, sollten nur
aus Elektrozaungeräten mit niedriger Leistung versorgt
werden, womit noch eine ausreichende und sichere Wir-
kung erzielt wird.
Bei Elektrotierzäunen, die dazu bestimmt sind, Vögel
davon abzuhalten, sich auf Gebäuden niederzulassen,
darf kein Draht des Elektrozaunes geerdet sein, wenn
die Zaundrähte nicht mit Metallteilen verbunden sind.
Wenn ein Draht mit einem Metallteil (z.B. der Dachrin-
ne) oder einer Metallstruktur des Gebäudes verbunden
ist, muss dieses Metallteil geerdet sein. Ein Warnschild
muss an allen Stellen angebracht sein, wo Personen zu
den Leitern freien Zugang erlangen können.
Wo ein Elektrotierzaun einen öffentlichen Fußweg
kreuzt, muss in dem Elektrotierzaun an dieser Stelle
ein nicht elektrifiziertes Tor oder ein Übergang mittels
Zaunübertritt vorhanden sein. An jedem solchen Über-
gang müssen die in der Nähe liegenden, elektrifizierten
Drähte Warnschilder tragen.
Jeder Teil eines Elektrotierzauns, der entlang einer öf-
fentlichen Straße oder eines öffentlichen Weges instal-
liert ist, muss in häufigen Intervallen durch Warnschilder
gekennzeichnet sein, die an den Zaunpfosten sicher
befestigt sind oder fest an die Zaundrähte angeklemmt
sind.
Die Größe des Warnzeichens muss mindestens 100 X
200 mm sein.
Die Hintergrundfarbe auf beiden Seiten
des Warnzeichens muss gelb sein. Die
Aufschrift auf dem Warnzeichen muss
schwarz und muss entweder
– das Symbol von Bild BB.1, oder
– der sinngemäße Inhalt von
“Achtung: Elektrozaun“ sein.
Die Aufschrift muss unauslöschbar auf beiden Seiten
des Warnschildes aufgebracht sein und eine Höhe von
mindestens 25 mm haben.
Es ist sicherzustellen, dass alle netzbetriebenen Hilf-
seinrichtungen, die an den Elektrotierzaunstromkreis
angeschlossen sind, einen Isolationsgrad zwischen
Zaunkreis und Netzversorgung bieten, der dem des
Elektrozaungerätes entspricht.
ANMERKUNG 1 Bei Hilfseinrichtungen, die den Anfor-
derungen an die Isolation zwischen dem Zaunstrom-
kreis und dem Versorgungsnetz in den Abschnitten 14,
16 und 29 dieser Norm für Elektrozaungeräte entspre-
chen, wird angenommen, dass sie eine ausreichende
Isolation besitzen.
Ein Wetterschutz muss für die Zusatzausrüstung zur
Verfügung gestellt werden. Es sei denn, der Hersteller
hat eine Benutzung dieser Ausrüstung im Freien be-
scheinigt und sie hat einen minimalen Schutzgrad von
IPX4.
TEIL 3:
SCHUTZ VOR FEUER, BRAND UND BLITZ
Montage im Gebäude - Im Gebäudeinneren darf
das Gerät nicht in feuergefährdeten Betriebsstätten
z.B. Scheunen, Tennen oder Stallungen angebracht
werden. Im Gebäudeinneren verlegte Zaunzuleitungen
mit einer Spannung von mehr als 1000 Volt
müssen gegen geerdete Metallteile ausreichend
isoliert sein. Diese Isolation kann erreicht werden
durch entsprechende Luftstrecken oder mit
Hochspannungskabel. Die Geräte sollen geschützt vor
mechanischen Beschädigungen und außerhalb der
Reichweite von Kindern angebracht werden.
Brennbare Materialien von der Elektrozaunanlage
fernhalten: Es muss dafür gesorgt werden, dass leicht
brennbares Material vom Zaun ferngehalten wird. Dies
gilt insbesondere bei Sonderanwendungen im Stall
(Kuhtrainer) oder ähnlichem.
Blitzschutzeinrichtung für Elektrozaungeräte zur
Brandverhütung in und an Gebäuden (Seite 8-9) Zur
Verhütung von Blitzschäden muss in der Zaunzuleitung
zum Gebäude, oder vor der Einführung in ein Gebäu-
de, eine geerdete Blitzfunkenstrecke eingebaut werden.
Die Blitzschutzeinrichtung muss von einem Fachmann
installiert werden. Erfahrungsgemäß werden Netzge-
räte mehr durch Blitzeinwirkung beschädigt als Bat-
teriegeräte, daher empfiehlt sich die Anbringung einer
Blitzschutzanlage (Art.-Nr. 15498). Die Verdrahtung ist
gemäß der Montageanleitung vorzunehmen (vom In-
stallateur). Blitzschutzerde und Betriebserde der Elek-
trozaunanlage sind zusammenzuführen.
Elektrozäune, die nicht benutzt werden, müssen geer-
det sein, Umschalter in Position b.
Der Fußabstand der beiden “Hörner“ (Luftspalt) am
Blitzschutz soll ca.10 mm betragen.
Die Erdung muss an einer möglichst feuchten und be-
wachsenen Stelle vorgenommen werden. Tiefenerder -
ca. 1,5 m Länge !
TEIL 4:
SCHUTZ BEI UND VOR 230/110 VOLT NETZSTROM
Bei Außenmontage ist das 230V-Gerät durch eine
Fachkraft unter Beachtung der nationalen Sicherheits-
vorschriften (z.B. in D VDE 0100) an die Elektroinstalla-
tionsanlage anzuschließen. Im Inneren von Gebäuden
kann der Anschluss auch über eine Steckdose erfolgen.
Das Symbol kennzeichnet batteriebetriebene
Geräte, die nicht an das Stromversorgungs-
netz angeschlossen werden dürfen.
Batteriebetriebene Geräte, die an das Stromversor-
gungsnetz angeschlossen werden dürfen, verweisen
durch das Symbol und die Art.Nr. auf den zu
verwendenden Netzadapter. Beim Betrieb mit dem
Netzadapter müssen nicht wiederaufladbare Batterien
abgeklemmt werden, es sei denn der gemeinsame Be-
trieb ist ausdrücklich erlaubt.