
ȫ Es sind, wie durch die DGUV vorgeschrieben,
regelmäßig und periodisch Prüfungen durch
Sachkundige durchzuführen, um Ermüdungen
an Material- und Schraubverbindungen frühzei-
tig zu erkennen und abstellen zu können.
ȫ Alle Schraubverbindungen mit dem vorge-
schriebenen Anzugsdrehmoment anziehen
(siehe Herstellerangaben).
ȫ Es dürfen nur die vom Hersteller gelieferten
Verbindungsmittel eingesetzt werden.
ȫ Es sind die vom Hersteller angegebenen Kräfte
und Lasten zu beachten. Der Aufbau des
Produkts darf nur durch sachkundiges Personal
erfolgen.
ȫ Die Schraubverbindungen sind nach dem
Aufbau sachkundig zu prüfen.
ȫ Das Anbringen von großächigen Werbeschil-
der oder andere Bauteile, welche die Windbe-
lastung verstärken können, ist nicht gestattet.
2.2.2 Benutzer
ȫ Alle Angaben zur Benutzung des Produkts
lesen und beachten.
ȫ Keine Tätigkeiten ausführen, die nur für
Fachpersonal, Sachkundige und vom Betreiber
autorisierte Service-Techniker vorgesehen sind.
ȫ Das Produkt nur mit entsprechender Absturz-
sicherung (PSA) benutzen, wenn kein Geländer
gegen Abstürzen vorhanden ist.
2.2.3 Allgemeine Sicherheitshinweise
ȫ Beim Besteigen der Treppe die Handläufe
benutzen.
ȫ Das Produkt darf nur über den dafür vorgese-
henen Zustieg (Treppe, Leiter usw.) bestiegen
werden. Langsam und ohne Hast begehen.
ȫ Bei Treppen mit mehr als 45° Neigung mit Blick
zur Treppe absteigen.
ȫ Es dürfen sich keine Personen zwischen den
Quer- und Längsstreben der Bühne aufhalten,
es sei denn zu Wartungs- und Reparaturzwe-
cken.
ȫ Das Produkt darf nur im gebremsten Zustand
betreten werden (gilt für fahrbare Produkte).
ȫ Beim Verfahren des Produkts auf einen freien
Fahrweg achten und diesen stets im Blick
haben (gilt für fahrbare Produkte).
ȫ Die Fahrgeschwindigkeit muss so angepasst
sein, dass das Produkt jederzeit gestoppt
werden kann (gilt für fahrbare Produkte).
ȫ Fahrbare Produkte dürfen nur in Längs- oder
Diagonalrichtung auf ebener, tragfähiger und
hindernisfreier Fläche verschoben werden und
sind anschließend sofort gegen Wegrollen zu
sichern.
ȫ Fahrbare Produkte nie verschieben, wenn sich
Personen, Material oder Werkzeuge darauf
benden.
ȫ Fahrbare Produkte nur per Hand, nie mit
Zugmaschinen oder Gabelstaplern verschieben.
Jeglichen Anprall vermeiden.
ȫ Das Geländer darf nicht beklettert werden.
ȫ Nicht mit dem Körper gegen die Geländer
lehnen.
ȫ Die zulässigen Belastungsgrenzen nicht
überschreiten.
ȫ Die Arbeitshöhe nicht durch Leitern, Kisten
oder andere Vorrichtungen anheben.
ȫ Lasten immer gleichmäßig auf der Plattform
verteilen.
ȫ Auf den Treppen dürfen keine Gegenstände
abgestellt werden.
ȫ Keine horizontalen Lasten erzeugen, z.B. durch
Schaukeln.
ȫ Keine Kräne, Lastenzüge oder Ähnliches am
Produkt anbringen.
ȫ Es darf auf den Belagsächen nicht gesprun-
gen werden.
ȫ Rutschfördernde Stoe (Öle, Fette usw.)
sowie Eis und Schnee sind von den begehbaren
Flächen sowie den Geländern vor Benutzung
des Produkts zu entfernen.
3 ÜBERSICHT
3.1 Lieferumfang
Der Lieferumfang ist auftragsspezisch unter-
schiedlich und abhängig von der Bestellung.
→ Vor Beginn des Aufbaus des Produkts prüfen,
ob alle Teile enthalten und in einem einwand-
freien Zustand sind.
→ Ausschließlich fehlerfreie Originalteile für den
Aufbau verwenden.
→ Sollte das Fehlen von Bestandteilen, Beschädi-
gungen oder Mängel festgestellt werden, beim
Hersteller oder Händler nachfragen.
→ Das Typenschild beachten.
3.2 Zubehör
Für manche Produkte gibt es optionale Anbauteile
oder Zubehör. Diese können direkt über den
Hersteller oder Händler angefragt werden.
HYMER-Originalbetriebsanleitung | BA Artikel-Nr.: 21000001 05