
2.3 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
lAKMH Motoren dürfen nicht in Applikationen mit dauerndem, direkten Kontakt mit Lebens-
mitteln eingesetzt werden.
lStandard AKMH Kabel sind nicht ausreichend für die Installation im indirekten Kontakt mit
Lebensmitteln. Beim Einsatz in diesen Applikation muss das Motorkabel im Sili-
konschlauch geschützt werden (siehe Anschluss Optionen).
lDer Betrieb von standard AKMH Motoren in explosionsgefährdeten Bereichen ist ver-
boten.
lAKMH Motoren dürfen nicht in Reinraum Anwendungen eingesetzt werden.
lAKMH Motoren dürfen nicht mit nach oben weisender Welle montiert werden. Dies ver-
meidet die Ansammlung von Schmutz und Flüssigkeiten im Wellendichtbereich.
lDer bestimmungsgemäße Betrieb des Motors ist untersagt, wenn die Maschine, in die er
eingebaut wurde,
- nicht den Bestimmungen der EG Maschinenrichtlinie entspricht,
- nicht die Bestimmung der EMV-Richtlinie erfüllt,
- nicht die Bestimmung der Niederspannungs-Richtlinie erfüllt.
lEingebaute Haltebremsen alleine dürfen nicht für die Sicherstellung der funktionalen
Sicherheit benutzt werden.
2.4 Europäische Richtlinien und Normen für den Anlagenbauer
AKMH Motoren sind Bauteile, die zum Einbau in elektrische Anlagen oder Maschinen im
Industriebereich bestimmt sind. Bei Einbau in Maschinen oder Anlagen ist die Aufnahme des
bestimmungsgemäßen Betriebes solange untersagt, bis festgestellt wurde, dass die Masch-
ine oder Anlage den Bestimmungen der
lEG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und
lEG-EMV-Richtlinie (2004/108/EG) und
lEG-Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EG) entspricht.
Normen zur Einhaltung der EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
lDIN EN 60204-1 (Sicherheit und elektrische Ausrüstung von Maschinen)
lDIN EN ISO 14159 (Sicherheit von Maschinen - Hygieneanforderungen an die
Gestaltung von Maschinen )
lDIN EN 1672-2 (Nahrungsmittelmaschinen - Hygieneanforderungen)
Kollmorgen AKMH Motoren halten die Anforderungen dieser Normen ein.
Der Maschinen- / Anlagenhersteller muss prüfen, ob bei seiner Maschine/ Anlage noch weit-
ere als die hier genannten Normen oder Richtlinien anzuwenden sind.
Normen zur Einhaltung der EG-Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EG)
lEN 60204-1 (Sicherheit und elektrische Ausrüstung von Maschinen)
lEN 60439-1 (Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen)
Normen zur Einhaltung der EG-EMV-Richtlinie (2004/108/EG)
lEN 61000-6-1 / 2 (Störfestigkeit im Wohn- oder Industriebereich)
lEN 61000-6-3 / 4 (Störaussendung im Wohn- oder Industriebereich)
Die Einhaltung der durch die EMV-Gesetzgebung geforderten Grenzwerte der Anlage oder
Maschine liegt in der Verantwortung des Herstellers der Anlage oder Maschine.
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10 Kollmorgen | March 2014