
I – 3
ALLGEMEIN
SICHERHEITSVORKEHRUNGEN
Alle Sicherheitsvorschriften beachten
•Der Betrieb, die Inspektion und die Wartung des
Baggersdarfausschließlichdurchspeziellgeschul-
tes und ausgebildetes Personal erfolgen.
•Alle Vorschriften, Bestimmungen, Vorsichtsmaß-
nahmen und Sicherheitsvorkehrungen müssen bei
Betrieb, Inspektion und Wartung des Baggers be-
kannt sein und befolgt werden.
•Keinesfalls unter Einfluß von Alkohol, Drogen
und Medikamenten bzw. bei Erschöpfung oder
Müdigkeit den Bagger in Betrieb nehmen,
inspizieren oder warten.
Entsprechende Schutzkleidung und
Sicherheitsausrüstung tragen
•Keine losen bzw. weiten Kleidungsstücke oder
Schmuckstücke tragen, die sich in den Steuer-
hebeln oder den beweglichen Teilen verfangen
könnten.
•KeineveröltenodermitKraftstoff getränktenKlei-
dungsstücke tragen. Diese könnten Feuer fangen.
•JenachErfordernisSchutzhelm,Sicherheitsschuhe,
Schutzbrille, Atemschutzmaske, Schutz-
handschuhe,OhrenschützerundandereSicherheits-
ausrüstung tragen. Beim Arbeiten mit Schleif-
maschinen, Hämmern oder mit Druckluft muß die
entsprechende Sicherheitsausrüstung wie Schutz-
brilleundAtemschutzmaskegetragenwerden. An-
dernfallskönnenumherfliegendeMetallspäneoder
andere Objekte zu schweren Verletzungen führen.
•Bei Betrieb des Baggers stets Ohrenschutz tragen.
Fortgesetzter Lärm kann das Hörvermögen ein-
schränken und sogar zu Taubheit führen.
Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Kasten bereit-
stellen
•Machen Sie sich mit dem Standort und der Bedie-
nungdesFeuerlöschersunddesErste-Hilfe-Kastens
vertraut.
•Sicherstellen, daß ggf. die Nothilfe und der
Rettungsdienst schnell verständigt werden kön-
nen.