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Zu beachtende Vorschriften
●Auf die Einhaltung und Beachtung folgender örtliche
und baurechtliche Vorschriften wird dringend hinge-
wiesen: BImSchV,
EN 13240, EN 13384 Teil 1+2,
DIN 18160,
Landes Feuerschutzverordnung
●Mit der Prüfung des Kaminofen wurden folgende
Anforderungen erfüllt:
BImSchV 1 und 2. Stufe
15a B-VG
Luftreinhaltungs Verordnung der Schweiz
Flamme Verte 7*
Königlicher Beschluss Nr. 2010-3943 (Stufe 1, 2 und 3)
Belgiens
Dänische Verordnung für Feuerungsanlagen (reguler
ing af luftforurening frafyringsanlreg til fast brrendsel
under 1 MW)
●Der Kaminofen ist von einem Fachmann aufzu-
stellen und an den Schornstein anzuschließen.
Die länderspezischen Vorschriften sind zur siche-
ren Installation des Verbindungsstückes zu beach-
ten. Das verwendete Verbindungsstück muss eine
Reinigungsönung besitzen.
●Eine regelmäßige Überprüfung des Kaminofens ist von
einem Fachmann durchzuführen.
●Der Kaminofen hat eine Allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt)
für raumluftunabhängigen Betrieb.
Der Kaminofen besitzt eine Feuerraumtür die selbsttä-
tig schließt, somit ist er zugelassen für den Anschluss an
mehrfach belegte Schornsteine.
Schornsteinbemessung
Die Schornsteinbemessung erfolgt nach DIN EN 13384 -1
und -2 bzw. nach den länderspezischen Vorschriften.
Der Schornstein muss der Temperaturklasse T400
entsprechen.
Erforderliche Daten
Geschlossener Betrieb
mit Scheitholz / Holzbrikett:
●Nennwärmeleistung........................................................6,0 kW
●Abgasmassenstrom ................................................4,5/ 5,6 g/s
●Abgastemperatur am Stutzen............................330/ 320 °C
●Mindestförderdruck
bei Nennwärmeleistung................................................... 12 Pa
Verbrennungsluftversorgung
Es ist sicherzustellen, dass dem Kaminofen ausreichend
Verbrennungsluft zur Verfügung steht. Für eine ein-
wandfreie Funktion des Kaminofens ist ein notwendi-
ger Verbrennungsluftvolumenstrom von 15 m³/h zu
berücksichtigen.
Achtung: Der Förderdruckes im Schornstein muss gemes-
sen werden..
Das erworbene Gerät, kann nur mit dem korrekten
Förderdruck, enwandfrei betrieben werden.
- min. Förderdruck = 10 Pa
- optimaler Föderdruck = 12 Pa
- maximaler Förderdruck = 20 Pa
Bei einem Förderdruck > 20 Pa sind geeigente Maßnahmen
zur Förderdruckbegrenzung zu treen!
Raumluftunabhängiger
Verbrennungsluftanschluss
Die Verbrennungsluft kann bei externer Betriebsweise
von außen über eine dichte Leitung oder über ein LAS-
System zugeführt werden. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem
Bezirksschornsteinfegermeister.
Aus Energiespargründen (EnEV) sollte bei Nichtbetrieb
des Kaminofens die Verbrennungsluftzuhr absperrbar
sein. Dies kann durch eine Absperrklappe in der Ver-
brennungsluftleitung oder durch die Luftschieber am
Kaminofen geschehen. Bei Einsatz einer Absperrklappe,
muss diese mit AUF/ZU eindeutig gekennzeichnet sein.
Durch die Absperrung wird verhindert, dass durch
dauernde Zirkulation kalter Verbrennungsluft, dem
Aufstellraum Wärme entzogen wird und es an kal-
ten Verbrennungsluftleitungen zu einer erhöhten
Kondenswasserbildung kommt.
Achtung:
Die Verbrennungsluftleitung darf im Betrieb nicht ver-
schlossen werden!
Um die Verbrennungsluft dem Gerät nicht aus dem
Aufstellraum, sondern über eine Leitung zuzufüh-
ren, ist am Gerät wahlweise hinten oder unten eine
Verbrennungsluftleitung Ø 125 mm anzubringen.
Wird die Verbrennungsluftleitung länger als 3 m aus-
geführt, so muss der rechnerische Nachweis für die
Verbrennungsluftversorgung erbracht werden. Bei sehr
niedrigen Außentemperaturen kann es zu Kondensation
an der Verbrennungsluftleitung kommen. Aus die-
sem Grunde ist sie mit geeignetem Dämmsto zu iso-
lieren. Beachten Sie die Fachregeln des Ofen- und
Luftheizungsbauhandwerks.
Wir empfehlen Ihnen aus dem Olsberg-Sortiment die
Verbrennungsluftrohre mit Dichtlippe.
Achtung:
Geräte mit externem Verbrennungsluftanschluss sind
ohne zusätzliche Sicherheitseinrichtung nicht geeig-
net zum gleichzeitigen Betrieb mit Lüftungsanlagen.