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Allgemeine Garantiebedingungen
Geschäftseinheit Primärheiztechnik
Einleitung
Wir gratulieren Ihnen, dass Sie sich zum Kauf eines
Olsberg- Kaminofens entschlossen haben. Wir
unterziehen unsere Produkte umfangreichen
Qualitätskontrollen und stetigen
Fertigungsüberwachungen.
Die nachstehenden Bedingungen lassen die Rechte des
Endabnehmers aus dem Kaufvertrag mit seinem
Vertragspartner (Verkäufer) wegen Sachmängeln
unberührt.
Die erteilten Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen
von Olsberg und haben nur für das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit.
1. Produktinformation
Dieses Produkt ist ein Qualitätserzeugnis. Es wird unter
Beachtung der jeweils gültigen Umweltgesetzgebungen
und den aktuellen technischen Erkenntnissen entwickelt,
konstruiert und sorgfältig gefertigt. Die eingesetzten
Materialien sind branchen- und handelsüblich und wer-
den ständig auf Einhaltung unserer Qualitätsvorgaben
geprüft.
2. Allgemeine Garantiebedingungen
Da es sich bei diesem Produkt, Ihrem Kaminofen (Stück-
holz- oder Pelletausführung), um ein technisches Gerät
handelt, sind für Verkauf, Aufstellung, Anschluss und
Inbetriebnahme besondere Fachkenntnisse erforderlich.
Deshalb dürfen Aufstellung, Montage, Anschluss, erste
Inbetriebnahme und Unterweisung des Endkunden nur
durch einen zuständigen Fachbetrieb unter der
Beachtung der bestehenden Vorschriften erfolgen.
Dieser Nachweis ist durch ein entsprechendes
Inbetriebnahmezertifikat zu führen. Bei Nichtvorlage
dieses Zertifikates kann Olsberg den Kunden von
Garantieleistungen ausschließen.
Die Garantiezeit beginnt im Zeitpunkt der Lieferung des
Produktes an den ersten Endkunden.
Garantieleistungen werden nicht für Ausstellungsgeräte,
die länger als ein Jahr in einer Ausstellung präsentiert
wurden, gewährt. Geräte, die diesen Zeitraum
überschritten haben, gelten nicht als Neugeräte.
Die Verpflichtungen des Händlers aus dem
Kaufvertrag (Einzelvertrag des Kunden mit dem
Fachbetrieb) sind hiervon nicht berührt.
Für die Rechte aus dieser Garantie gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
3. Garantie
Vorbehaltlich nachfolgender Einschränkungen
übernehmen wir
3 Jahre Garantie für Kaminöfen der Marke Olsberg
auf
a) einwandfreie, dem Zweck entsprechende
Werkstoffbeschaffenheit und -verarbeitung
b) einwandfreie Funktion
des Produktes. Dies gilt jedoch nur bei Einhaltung der
auf dem Geräteschild angegebenen Leistungen, bei
Anschluss an die vorgeschriebene Betriebsspannung
und bei Betrieb mit der angegebenen Energieart bzw.
mit den in der jeweiligen gerätespezifischen Aufstell- und
Bedienungsanleitung zugelassenen, vorgeschriebenen
Brennstoffen.
Für die Beständigkeit von Türscharnieren,
Glaskeramik (nicht Glasbruch) und
Oberflächenbeschichtungen (z.B. Gold, Chrom,
ausgenommen Lackierung), elektronische Bauteile
und Baugruppen garantieren wir zwei Jahre.
Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen
(siehe Abschnitt Verschleißteile).
4. Verschleißteile
Verschleißteile unterliegen einer natürlichen, ihrer
Funktion entsprechenden „ordnungsgemäßen“
Abnutzung. Dies bedeutet, dass bestimmte Bauteile von
Kaminöfen eine Funktions- bzw. Nutzungsdauer haben
können, die unterhalb der Garantiefrist für das
Gesamtgerät liegen kann.
Auf Verschleißteile gewähren wir Ihnen eine sechs-
monatige Werksgarantie.
Als Verschleißteile und vom Verschleiß betroffene
Elemente sind definiert:
sämtliche feuerberührten Teile der
Brennraumausmauerung
Dichtungen jeglicher Art
Oberflächenbeschichtung und Lackverfärbungen
durch thermische Beanspruchung oder Überlastung
Roste, Stehroste aus Stahlblech, Grauguss oder
andere Materialien
Bedienungselemente (Türgriffe, Schiebergriffe,
Rüttelrostgestänge oder andere Elemente)
Glaskeramiken, Glasdekorelemente (oder
andere Elemente)
Oberflächenveränderungen der Glaskeramik durch
unterschiedliche thermische Belastungen,
hervorgerufen durch Flammen oder Luft- oder
Gasstromverwirbelungen, wie z.B. Russfahnen oder
angesinterte Flugasche an der Scheibenoberfläche
sind keine Mängel.
5. Erwerbsnachweis
Der Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes ist durch
Vorlage des Kaufbeleges, wie Kassenbeleg,
Rechnung, usw. und des vollständig ausgefüllten
Olsberg-Inbetriebnahmezertifikates nachzuweisen. Des
Weiteren sind, innerhalb der Garantiezeiträume
Kundendienstanforderungen nur mit dem ausgefüllten
Formblatt Kundendienstanforderung zulässig. Dieses
Formblatt erhält Ihr Vertragspartner beim Olsberg-
Kundendienst auf telefonische Anforderung.
Ohne diese geführten Nachweise sind wir zu Leistungen
innerhalb der Garantiezeiträume nicht verpflichtet.
6. Ausschluss der Garantie
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden durch
Transport (wie z.B. Glasbruch, Beschädigung der
Keramik, sonstige Beschädigungen, Beschädigungen
des Kaminofens jeglicher Art hervorgerufen durch
Transport). Transportschäden sind unverzüglich an den
anliefernden Spediteur und an den Vertragspartner zu
melden.
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden und
Mängel an Geräten oder deren Anbauteilen, die durch
übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behand-
lung und Wartung sowie durch Fehler beim Aufstellen
und Anschließen des Gerätes auftreten.