2Gewährleistung und Haftung
Die ausführlichen Infos über Gewährleistung, Garantie und Haftung finden Sie in unseren Ver-
kaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Voraussetzung für unsere Hersteller-Gewährleistung ist allerdings, dass Sie uns unverzüglich nach
Feststellung eines Mangels entsprechend schriftlich unterrichten. Maßgeblich hierfür ist die Ein-
haltung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.
Wir schließen generell Gewährleistungs- und Haftungsansprüche aus, wenn sie auf einer oder
mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
▪Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Luftschleieranlage.
▪Unsachgemäßes Hantieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Instandhalten der Anlage
durch den Nutzer.
▪Nichtbeachten der Hinweise in dieser Betriebsanleitung bezüglich Transport, Montage, In-
betriebnahme, Betrieb und Instandhaltung der Anlage.
▪Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen und Wartungen.
▪Katastrophenfälle, Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt.
▪Bauliche Veränderungen an der Luftschleieranlage ohne Genehmigung bzw. Zustimmung
der Teddington Luftschleieranlagen GmbH.
Diese Betriebsanleitung hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Alle rechtsverbindlichen Verein-
barungen sind ausschließlich in unseren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen enthal-
ten. Die deutsche Original-Betriebsanleitung wurde durch die Teddington Luftschleieranlagen
GmbH in mehrere Sprachen übersetzt. Nur die deutsche Original-Betriebsanleitung und die engli-
sche Übersetzung sind maßgebend, alle übrigen Übersetzungen sind dies nicht. Teddington haftet
nicht für eventuelle Übersetzungsfehler.
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung der Luftschleieranlage
Diese Luftschleieranlage ist in Übereinstimmung mit den geltenden Normen gefertigt und ent-
spricht den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG,
sofern sie nach den in dieser Betriebsanleitung angegebenen Kenndaten und Rahmenbedingungen
eingesetzt wird. Als Betreiber müssen Sie darauf achten, dass die Anlage bei der Installation die
Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllt, das heißt zum Beispiel:
▪Die Anlage darf nur von Fachpersonal (wie in Kapitel 3.3 spezifiziert) aufgestellt, ange-
schlossen, in Betrieb gesetzt und gewartet werden.
▪Die Betriebsanleitung muss bei der Installation vorliegen, von dem Fachpersonal gelesen,
das eigene Personal muss entsprechend unterwiesen sein und die Betriebsanleitung in un-
mittelbarer Nähe der Anlage aufbewahrt werden.
▪Für den Betrieb in brandgefährlicher Umgebung muss der Betreiber besondere Sicher-
heitsmaßnahmen und Brandschutzvorkehrungen treffen, welche den lokalen Brandschutz-
bestimmungen entsprechen.
Sollten diese Richtlinien nicht erfüllt sein, darf die Anlage nicht in Betrieb gesetzt werden. Diese
Luftschleieranlage ist ausschließlich dazu bestimmt, innerhalb von Gebäuden und vor Nässe ge-
schützt, Luftströme bzw. Luftschleier zur Trennung unterschiedlicher Luftmassen in Eingangsberei-
chen zu erzeugen.