Kompaktboy Doppel Deutsch
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2.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Hebeanlage Kompaktboy Doppel ist hauptsächlich für die Verwendung in Wohnhäu-
sern ausgelegt. Sie kann aber auch in kleinen Gewerbebetrieben eingesetzt werden.
Andere Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten sind nicht erlaubt. Im Besonderen dür-
fen Entwässerungsgegenstände, die oberhalb der Rückstauebene liegen nicht ange-
schlossen werden; dazu gehört auch die Einleitung von Regenwasser. Zur bestimmungs-
gemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung aller Angaben in dieser Anleitung und
in den produktbegleitenden Unterlagen.
Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende oder andersartige Be-
nutzung gilt als Fehlgebrauch:
Die Abwasser-Hebeanlagen der Baureihe Kompaktboy sind für das Sammeln und
Weiterleiten von häuslichem Abwasser bestimmt, das nicht über Freigefälle entsorgt
werden kann. Die Hebeanlagen sind für fäkalienhaltiges und fäkalienfreies häusliches
Abwasser ausgelegt. Die Hebeanlage pumpt das gesammelte Abwasser über die Rück-
stauebene in den Abwasserkanal.
- Niemals die Anlage außerhalb der Einsatzgrenzen betreiben. Die maximal mögliche
Zulaufmenge muss immer kleiner sein als die Fördermenge der Pumpe im Betriebs-
punkt. ªKap. 9 „Technische Daten“
- Die Abwasser-Hebeanlage darf nicht im Dauerlauf betrieben werden. Die Anlage
ist für den periodischen Aussetzbetrieb (25% ED - S3) ausgelegt. .
ªKap. 9 „Technische Daten“
- Niemals die Anlage bzw. die Kreiselpumpen im Trockenlauf betreiben.
- Niemals verschlissene Bauteile verwenden (unterlassene Wartung).
- Kein Einsatz der Anlage in explosionsgefährdeten Bereichen.
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führen können, das Gewässer verunreinigen sowie die Funktionsfähigkeit der Anla-
ge beeinträchtigen. Hierzu zählen insbesondere:
Abwasser, das Öle und Fette enthält.
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Laugen, Salze und Kondensate.
Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Spül- und Waschmittel in überdosierten Men-
gen z. B. solche, die zu unverhältnismäßig großer Schaumbildung führen.
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mittelhaltige Lacke, Spiritus.
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Gips, Zement, Kalk.
Abwasser aus Dunggruben und Tierhaltung, z. B. Schlachtabfälle, Jauche, Mist,
Gülle.
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