
12 DEUTSCH
Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elek-
tro- und Elektronikgeräte vertreibt oder diese ge-
werblich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei
Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät des
Endnutzers der gleichen Geräteart, das im We-
sentlichen die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittel-
barer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen. Das
gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, (kleine
Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu-
nehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall nicht
an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes
verknüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro Geräte-
art beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt,
wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät dort-
hin geliefert
wird; in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes
für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den
Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunika-
tionsmitteln, wenn die Vertreiber Lager- und Ver-
sandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte bzw.
Gesamtlager und Versandflächen für Lebensmittel
beinhalten, die den oben genannten Verkaufsflä-
chen entsprechen. Die unentgeltliche Abholung
von Elektro- und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank), Bildschirme,
Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer
Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten und
Geräte beschränkt, bei denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. Für
alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der
Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer
gewährleisten; das gilt auch für kleine Elektroge-
räte (s.o.), die der Endnutzer zurückgeben möchte,
ohne ein neues Gerät zu erwerben.
INFORMATIONEN __________________________
Hinweise zu Gerätebatterien
In diesem Gerät wird ein tragbarer-Akkumulator
verbaut. Bevor das Altgerät entsorgt werden darf,
müssen alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom
Altgerät getrennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind.
Wichtiger Hinweis zur Entnahme von Altbatterien/
Altakkumulatoren:
Die Sicherheit unserer Kunden steht für uns an
oberster Stelle. Wir raten Ihnen daher zu Ihrer eige-
nen Sicherheit davon ab, das Produkt eigenhändig
zu öffnen. Das Öffnen unserer Produkte sowie die
Entnahme von Gerätebatterien und -akkumulatoren
sollte ausschließlich von qualifiziertem Fachperso-
nal durchgeführt werden.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit unserem Kun-
dung. Wir stellen auf Anfrage gerne entsprechende
Anleitungen zur Demontage für qualifiziertes Fach-
personal bereit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Informationen zur Entsorgung
von Akkus/Batterien
Li-ion
Dieses Symbol an Akkus/Batterien oder
an der Verpackung zeigt an, dass der
Akku oder die Batterie nicht über den her-
kömmlichen Hausmüll entsorgt werden
darf.
Entsorgen Sie verbrauchte Akkus/Batterien immer in
Übereinstimmung mit den örtlichen Umweltrichtlin-
ien. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung
nach den jeweiligen Entsorgungsrichtlinien.