
10 / DE Saugroboter / Bedienungsanleitung
Bevor das Altgerät entsorgt werden
darf, müssen alle Altbatterien und
Altakkumulatoren vom Altgerät ge-
trennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können.
Der Endnutzer ist zudem selbst dafür ve-
rantwortlich, personenbezogene Daten
auf dem Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung ge-
brauchter Geräte trägt dazu bei, mögli-
che negative Folgen für die Umwelt
und die menschliche Gesundheit zu
vermeiden.
1.4 Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien
zu recyceln, die mit diesem
Symbol gekennzeichnet sind.
Entsorgen Sie solche
Materialien,insbesondereVerpackungen,
nicht im Hausmüll, sondern über die be-
reitgestellten Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
1.5 Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m²
Verkaufsfläche Elektro- und
Elektronikgeräte vertreibt oder diese
gewerblich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen
Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen
wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der
Abgabe oder in unmittelbarer Nähe, un-
entgeltlich zurückzunehmen. Das gilt
auch für Vertreiber von Lebensmitteln
1 Wichtige Sicherheits- und Umwelthinweise
mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 m², die mehr-
mals im Kalenderjahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbi-
eten und auf dem Markt bereitstellen.
Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die
in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte)
im Einzelhandelsgeschäft oder in un-
mittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf
in diesem Fall nicht an den Kauf eines
Elektro- oder Elektronikgerätes verknüp-
ft, kann aber auf drei Altgeräte pro
Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, wenn das neue Elektro- oder
Elektronikgerät dorthin geliefert wird;
in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch
für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Vertreiber Lager- und Versandflächen
für Elektro- und Elektronikgeräte bzw.
Gesamtlager und Versandflächen für
Lebensmittel beinhalten, die den oben
genannten Verkaufsflächen entspre-
chen. Die unentgeltliche Abholung
von Elektro- und Elektronikgeräten ist
dann aber auf Wärmeüberträger (z.B.
Kühlschrank), Bildschirme, Monitore
und Geräte, die Bildschirme mit einer
Oberfläche von mehr als 100 cm² en-
thalten und Geräte beschränkt, bei
denen mindestens eine der äußeren
Abmessungen mehr als 50 cm beträgt.
Für alle übrigen Elektro- und
Elektronikgeräte muss der Vertreiber