
EG-Einbauerklärung
für unvollständige Maschinen im Sinne der
EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Diese Bescheinigung gilt für
GUK Prospekt-Falzapparat FA21/4 Cartonac 2000-2 und FA21/6 Cartonac 2000-2
für Kartoniermaschinen und Verpackungslinien
Maschinen-Nr. / Baujahr:
Diese unvollständige Maschine wurde konstruiert und gefertigt von:
GUK-Falzmaschinen Griesser & Kunzmann GmbH & Co. KG
Bahnhofstraße 4 • 78669 Wellendingen • Deutschland
Die unvollständige Maschine entspricht den grundlegenden Anforderungen der Maschinen-
richtlinie 2006/42/EG, Anhang I:
lArtikel-Nrn. 1.1.2, 1.1.3, 1.1.5 und 1.1.7
lArtikel-Nrn. 1.3.2, 1.3.3, 1.3.4, 1.3.5, 1.3.7 und 1.3.8
lArtikel-Nrn. 1.4.1, 1.4.2 und 1.4.3
lArtikel-Nrn. 1.5.1 und 1.5.2
lArtikel-Nrn. 1.6.3 und 1.6.4
lArtikel-Nrn. 1.7.1, 1.7.2, 1.7.3 und 1.7.4
Sie entspricht weiterhin den Bestimmungen der Richtlinie elektrische Betriebsmittel
(Niederspannungsrichtlinie) 2006/95/EG und der Richtlinie elektromagnetische
Verträglichkeit 2004/108/EG.
Die Inbetriebnahme dieser unvollständigen Maschine ist so lange untersagt, bis festgestellt
wurde, dass die Maschine, in die sie eingebaut werden soll, den Bestimmungen der
EG-Richtlinie 2006/42/EG entspricht.
Die zur Maschine gehörenden speziellen technischen Unterlagen nach Anhang VII, Teil B
wurden erstellt. Diese werden einzelstaatlichen Stellen auf Verlangen elektronisch übermittelt
und können angefordert werden bei GUK-Falzmaschinen, Frau S. Kronberger.
Eine Technische Dokumentation ist vollständig vorhanden. Die zur Maschine gehörende
Montageanleitung liegt vor.
Wellendingen, den 04.01.2010 .......................................................................
B. Kunzmann / Konstruktionsleiter
GUK-Falzmaschinen Griesser & Kunzmann GmbH & Co. KG • Bahnhofstraße 4 • 78669 Wellendingen • Deutschland