HACA LEITERN 0529.74.50 User manual

Abb. 1
erstelldatum/
Manufacturing date:
__________________
Endkontrolle ACA
Unterschrif/ Final inspection
ACA Signature
______________________
Seriennummer/
Serial number:
_____________________
Stand: 11/2018 1
Deutsch/English
MA 5050-D/UK d Teile-Nr. / Parts No. 01/0117000107
Gebrauchsanweisung/Instruction for use
für Typ/for Model 0529.74.50
HACA – Fallschutzläufer mit
Öffnungsmechanismus/
guided type fall arrester
Lorenz asenbach Gmb u. Co. KG · D-65517 Bad Camberg · Tel. 0049 6434 / 25-0 · www.haca.com

Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
1.1 Sicherheit
1.2 Kontrolle und Überprüfung
1.3 Pflege / Wartung / Instandhaltung
2. andhabung
3. Zubehör
3.1 Fallschutzschienen
3.2 Endanschläge
3.3 Entnahmeklappen
3.4 Kennzeichnungsschilder
4. Kennzeichnung
5. Normen und Vorschriften
5. Prüfstelle
7. Dokumentation
8. Kontrollblatt
1. Allgemeines
Der Betreiber dieses Steigschutzsystems muss sicherstellen, dass diese Ge-
brauchsanleitung bei dem Fallschutzläufer aufbewahrt wird. Der Fallschutz-
läufer einschließlich der Fallschutzschiene entspricht der EN 353-1:2018.
Es ist ein Teilsystem, dass in Kombination mit einem Auffanggurt nach EN
361 ein Auffangsystem nach EN 363 ist.
Eine Steigleiter muss nach DIN EN ISO 14122 ab 3 m und nach DIN 18799 ab
5m mit einer Absturzsicherung ausgestattet werden.
Im Sturzfall können über den Fallschutzläufer und Schiene bis zu 6 KN auf die
bauliche Einrichtung übertragen werden.
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Erst lesen – dann montieren! Achtung:
Bei nicht fachgerechter Montage besteht ebensgefahr!
Sollten Sie Rückfragen bezüglich der Montage haben,
wenden Sie sich bitte an unser Stammhaus in
Bad Camberg

Fallschutzläufer
Pro Fallschutzläufer darf nur eine Person angeschla-
gen werden. Zur Sicherung der Person an den Fall-
schutzläufer darf nur ein Auffanggurt nach EN 361
mit vorderer Auffangöse verwendet werden. Der
HACA Fallschutzläufer darf nur mit original HACA
Fallschutzschienen betrieben werden. Andere Kom-
binationen sind nicht zulässig. Eine Kombination und
Verwendung eines Fallschutzläufers oder einer Fall-
schutzschiene unterschiedlicher Hersteller kann die
Funktion beeinträchtigen. Dies führt zu einer Fehl-
funktion des Fallschutzsystems und damit zur Ge-
fährdung des Anwenders. In solchen Fällen lehnt die
Fa. orenz Hasenbach GmbH u. Co. KG die Produkt-
haftung ab.
Der Fallschutzläufer weist folgende Merkmale auf:
– Er darf nur von einer Person gleichzeitig benutzt werden.
– Das zulässige Minimalgewicht des Anwenders darf 40 kg nicht
unterschreiten und 150kg nicht überschreiten.
– Der Fallschutzläufer begrenzt die maximale horizontale Zug-
kraft, damit der Anwender nicht nach hinten überschlagen
kann.
– Der Fallschutzläufer begrenzt die maximale Geschwindigkeit,
damit ist nur ein normales Steigen möglich
– Der Fallschutzläufer verfügt über drei voneinander unabhängige
Fangfunktionen.
– Wird die horizontale oder geschwindigkeitsabhängige Fang-
funktion primär angesprochen, wird sekundär immer die verti-
kale als zweite Redundanz ausgelöst.
- Der Fallschutzläufer kann willensabhängig entriegelt und an
jeder Stelle von der Fallschutzschiene genommen werden.
- Das Abstandsmaß A zwischen Fallschutzläufer und Anschlag-
punkt Karabiner Auffanggurt betragen 190mm.
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Deutsch

Gurtauswahl
Der Auffanggurt muss der EN 361 entsprechen. Es ist
eine Gefährdungsbeurteilung nach den jeweils zutref-
fenden nationalen Vorschriften und Gesetzen des Ein-
satzlandes vorzunehmen. Die Auswahl des Gurtes ist
abhängig von den Anforderungen des Arbeitseinsatzes. HACA-
Fallschutzsysteme werden bestimmungsgemäß zum Steigen ver-
wendet. Der Auffanggurt muss die für den vorgesehenen Einsatz
geeigneten Auffangösen haben. Das Verbindungselement des
Fallschutzläufers muss mit der vorderen Auffangöse bzw. Schlau-
fe des Auffanggurtes (Kennzeichnung „A“) verbunden werden,
um die Verwendung in Übereinstimmung mit der EN 353-1 zu ge-
währleisten. Sollte sich während des Steigvorgangs der Gurt lo-
ckern, so ist dieser in einer gesicherten Position neu einzustellen.
Die Bedienungsanleitung des Gurtherstellers ist zu beachten. Es
sind nur Auffanggurte ohne elastische Gurtbänder zu verwen-
den.
Der Fallschutzläufer darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Der
Steigweg dient nur zur Überwindung von öhenunterschieden. Das Arbei-
ten auf der Leiter unter Verwendung des Fallschutzläufers ist untersagt!
Beim Arbeiten auf der Leiter muß der Benutzer sich mit einem separaten
System, z.B. einem alteseil nach DIN 358 zusätzlich sichern. Das ACA-
Fallschutzsystem ist so ausgelegt, dass sich alle 4 m Steigweg eine Person
auf der Leiter befindet. Wir schreiben vor, beim Steigen mit mehreren Per-
sonen einen Sicherheitsabstand von mindestens 3m einzuhalten. Bei Auf-
fangsystemen ist es von wesentlicher Sicherheit, dass durch die Lage der
Anschlageinrichtung/Anschlagpunktes der freie Fall auf ein Mindestmaß be-
schränkt wird. Alle anderen Anwendungen, außer den vom ersteller zuge-
lassenen, sind untersagt. Veränderungen oder Ergänzungen an dem Fall-
schutzläufer dürfen ohne schriftliche Genehmigung von ACA nicht vorge-
nommen werden. Reparaturen dürfen nur durch ACA oder einer durch
ACA autorisierten Fachhändler durchgeführt werden. Die Fallschutzläufer
können in einem Temperaturbereich von -40°C bis +50°C verwendet wer-
den. Der Benutzer hat sowohl die körperlichen als auch die fachlichen Vo-
raussetzungen zu erfüllen. Die körperlichen Voraussetzungen gelten im All-
gemeinen als nachgewiesen, wenn z. B. eine Vorsorgeuntersuchung G41
durchgeführt worden ist. Darüber ist immer die aktuelle gesundheitliche
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Verfassung zu berücksichtigen. Um eine Gefährdung des Anwenders durch
Verminderung der körperlichen Leistungsfähigkeit auszuschließen, dürfen
nur Anwender steigen, die körperlich gesund und geeignet sind.
Die fachlichen Voraussetzungen basieren auf den Informationen aus dieser
Gebrauchsanleitung und einer Schulung in der Verwendung des Fallschutz-
läufers.
Der Fallschutzläufer ist Bestandteil der PSA (Persönliche Schutz Ausrüs-
tung) und sollte während des Transports in einem geeigneten Transport-
mittel aufbewahrt werden um Beschädigungen und dadurch resultierende
Fehlfunktionen zu vermeiden.
Bei einem Weiterverkauf der PSA in ein anderes europäisches Land ist da-
rauf zu achten, dass die Bedienungsanleitung und die Sicherheitshinweise in
der Landessprache mitgeliefert werden.
Vor der Benutzung des Fallschutzläufers ist sicherzustellen, dass ein Plan der
Rettungsmaßnahmen vorhanden ist, der alle bei der Arbeit möglichen Not-
fälle berücksichtigt.
1.1 Sicherheit
Nie einen Fallschutzläufer benutzen, dessen Prüfzeitraum überschritten ist.
Bedenken Sie, dass die Sicherheit des Anwenders von der Wirksamkeit und
der altbarkeit der Ausrüstung abhängt. Bestehen Mängel oder Zweifel über
den ordnungsgemäßen Zustand des Fallschutzsystems ist dieses der Benut-
zung zu entziehen, bis eine sachkundige Person der weiteren Benutzung zu-
gestimmt hat. Beim Auf- und Absteigen ist besondere Vorsicht geboten, da
der Benutzer eventuell die ersten 2m über der Einstiegsebene oder dem Po-
dest nicht gegen das Aufschlagen geschützt ist. Vor jedem Einsatz ist sicher-
zustellen, dass der erforderliche Freiraum unterhalb des Benutzers vorhan-
den ist. Damit im Falle eines Absturzes kein Aufprall auf den Erdboden, oder
ein anderes indernis möglich ist.
Während des Steigens ist immer ein Augenmerk auf die Befestigungen der
Fallschutzschiene, der Leiter sowie auf die Endanschläge zu legen. Generell
sollte immer mit fehlerhaften Befestigungen oder fehlenden Endanschlägen
gerechnet werden. Dies kann im schlimmsten Fall zu einem Absturz führen!
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Vor der Benutzung des Fallschutzläufers muss zur Ge-
währleistung der Betriebssicherheit diese Anleitung
gelesen und verstanden, sowie die darin erwähnten
Vorschriften eingehalten werden. Diese Gebrauchsan-
leitung muss allen Benutzern vor der Verwendung der
PSA zur Verfügung gestellt werden.

1.2 Kontrolle und Überprüfung
Der Betreiber hat die PSA regelmäßig zu überprüfen. Die Intervalle sind
durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Eine Überprüfung darf
nur durch eine sachkundige Person durchgeführt werden.
Persönliche Schutzausrüstung muss vor der 1. Inbetriebnahme nach Re-
paraturen und nach längerer Nichtbenutzung geprüft werden. Nach Vor-
gabe von ACA ist die Prüfung mindestens einmal jährlich durch eine
sachkundige Person durchzuführen.
Der Fallschutzläufer darf nur von Personen verwendet werden, die in der
sicheren Benutzung unterwiesen sind und die dementsprechenden
Kenntnisse haben. Eine Persönliche Schutzausrüstung ist einem Benut-
zer zuzuweisen, der dann dafür auch die Verantwortung trägt. Zur Identi-
fizierung hat der Fallschutzläufer eine fortlaufende Seriennummer.
Vor jeder Benutzung ist vom Anwender eine Sichtkontrolle an
der Fallschutzschiene und an dem Fallschutzläufer durchzufüh-
ren um die Gebrauchsfähigkeit und sichere Funktion sicherzu-
stellen. Auf dem Fallschutzläufer muss die Produktkennzeichnung, das
CE Zeichen und die Seriennummer gut lesbar und vorhanden sein. Zur
Dokumentation der Überprüfung stellen wir Ihnen gerne Kontrollblätter
zur Verfügung.
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Mit der regelmäßigen Überprüfung wird die Wirk-
samkeit und Haltbarkeit der PSA für die Sicherheit
des Anwenders sichergestellt. Die Überprüfung ist
nur durch eine sachkundige Person unter genauer
Anleitung des Herstellers durchzuführen.
Insbesondere ist zu prüfen:

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Deutsch
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Bei den äufern der Typenreihe 0529.74.50 (Abb. 2-9)
Der Läufer ist funktionsfähig, wenn er folgenden Kriterien entspricht:
Der Bremsexzenter 1x [A] darf an den Bremskanten [J] nicht abgerundet
und muss beweglich sein.
Die Klemmschieber 2x [B] müssen sich in den seitlichen Taschen beim Be-
wegen des Bremsexzenters verschieben.
Die Federn 4x [C] dürfen nicht gebrochen und die Federfunktion muss ge-
geben sein.
Die Rollen 7x [D] müssen vorhanden und frei beweglich sein.
Das Dämpfelement1x [E] darf nicht gebrochen, porös oder älter als 6
Jahre sein.
Der Verschluss 1x [F] muss freibeweglich sein und selbstständig in die
Schutzstellung gehen.
Die Bremsachse [ ] mit dem Reibrad [I] muss drehbar und vertikal frei be-
weglich sein.
Die federbelastete Bremsachse [ ] muss selbstständig in die Ausgangs-
stellung zurückgehen.
Die Verschleißmarkierung darf auf der Lauffläche des Reibrads [I] nicht
sichtbar sein.
Die Bremsglocke [G] der geschwindigkeitsabhängigen Bremse muss sich
mindestens um 90° drehen lassen und federbelastet in die Ausgangsstel-
lung zurückgehen (Eine Überspannung >180° führt zu der Zerstörung der
Feder!).
Bei einer kurzen Beschleunigung der Bremsachse [ ] mit dem Zeigefinger
muss die Bremsmechanik auslösen und die Bremsglocke [G] muss sich
mitdrehen.
Der Öffnungsriegel [K] muss sich nach oben drücken lassen, sodass sich
der Anzeigestift [L] aus der Griffschale [M] schiebt.
Der Läufer kann jetzt auseinander gezogen werden (Abb. 7-9).
Nach dem Entlasten der Griffschale [M] und dem Gehäuse fährt der FSL
selbstständig durch die Federkraft in die Ausgangsposition zurück.
Der Anzeigestift [L] muss fühlbar und sichtbar versenkt sein.
Bestehen Zweifel an einer sicheren Benutzung, darf
das System nicht verwendet werden.

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Abb. 2
D
E
F
L
M
Abb. 3
A
D
C
M
B
A
Abb. 4
D
I
J
K

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Deutsch
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Abb. 6
C
Abb. 5
GI
Abb. 7 Fallschutzläufer
eschlossen und esichert
Abb. 8 Öffnun srie el edrückt.
Anzei estift ist sichtbar
Öffnungs-
riegel
1.
2.
Anzeigestift
Abb. 9 Fallschutzläufer eöffnet
3.

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Behandeln Sie den Fallschutzläufer dem Zweck nach
angemessen, denn er rettet Ihr eben und schützt
Ihre Gesundheit.
1.3 Pflege / Wartung / Instandhaltung
Defekte oder durch Absturz beanspruchte Fallschutzläufer sind der Be-
nutzung sofort zu entziehen und durch eine deutliche Kennzeichnung zu
sperren. Eine Instandsetzung darf nur durch ACA oder eines durch ACA
autorisierten Fachhändler durchgeführt werden. Zur Wiederbenutzung
der PSA muss eine sachkundige Person zustimmen.
Behandeln Sie den Fallschutzläufer pfleglich, entnehmen Sie ihn nach Ge-
brauch von der Fallschutzschiene, lagern Sie ihn in einem trockenen
Raum, jedoch nicht in der Nähe von Wärmequellen. Er darf keinen schä-
digenden Einflüssen ausgesetzt werden, die den sicheren Zustand beein-
trächtigen könnten, z.B. Säuren, Laugen, Lötwasser, Putzmittel usw.. Die
Fallschutzläufer dürfen nicht geölt oder gefettet werden. Sie sind sofort
von Schmutz oder Mörtel zu befreien und können mit einem feuchten
Lappen gereinigt werden. Nass gewordene Fallschutzläufer sind auf na-
türliche Weise ohne Zuhilfenahme von Wärmequellen zu trocknen.
2. Handhabung des Fallschutzläufers
Der Fallschutzläufer darf grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Auf-
fanggurt nach EN 361, in Verbindung mit einer Auffangöse die durch ein
A gekennzeichnet ist, verwendet werden.
Der Fallschutzläufer darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
Der Steigweg dient nur zur Überwindung von öhenunterschieden. Das
Arbeiten auf der Leiter unter Verwendung des Fallschutzläufers ist un-
tersagt! Beim Arbeiten auf der Leiter muß der Benutzer sich mit einem
separaten System, z.B. einem alteseil nach DIN 358 zusätzlich sichern.
Das Ein- und Ausfädeln des Fallschutzläufers in/aus die/der Fallschutz-
schiene darf nur aus einer gesicherten Standposition des Anwenders und
an den dafür vorgesehenen Entnahmestellen erfolgen. Dies kann am
Schienenende, -anfang oder an einer drehbaren Entnahmestelle erfolgen.
Beim Lösen aus dem geschlossenen Fallschutzsystem oder beim Lösen
des Auffanggurtes vom Fallschutzläufer, muss sich der Anwender vorher
immer mit einem Verbindungsmittel nach EN 358 gegen Absturz sichern.
Der Karabinerhaken ist direkt – ohne irgendwelche Zwischenglieder
– in die vordere Auffangöse des Auffanggurtes nach EN 361 einzuhaken.
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