HACA LEITERN 0529.74.50 User manual

Abb. 1
erstelldatum/
Manufacturing date:
__________________
Endkontrolle ACA
Unterschrif/ Final inspection
ACA Signature
______________________
Seriennummer/
Serial number:
_____________________
Stand: 11/2018 1
Deutsch/English
MA 5050-D/UK d Teile-Nr. / Parts No. 01/0117000107
Gebrauchsanweisung/Instruction for use
für Typ/for Model 0529.74.50
HACA – Fallschutzläufer mit
Öffnungsmechanismus/
guided type fall arrester
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Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
1.1 Sicherheit
1.2 Kontrolle und Überprüfung
1.3 Pflege / Wartung / Instandhaltung
2. andhabung
3. Zubehör
3.1 Fallschutzschienen
3.2 Endanschläge
3.3 Entnahmeklappen
3.4 Kennzeichnungsschilder
4. Kennzeichnung
5. Normen und Vorschriften
5. Prüfstelle
7. Dokumentation
8. Kontrollblatt
1. Allgemeines
Der Betreiber dieses Steigschutzsystems muss sicherstellen, dass diese Ge-
brauchsanleitung bei dem Fallschutzläufer aufbewahrt wird. Der Fallschutz-
läufer einschließlich der Fallschutzschiene entspricht der EN 353-1:2018.
Es ist ein Teilsystem, dass in Kombination mit einem Auffanggurt nach EN
361 ein Auffangsystem nach EN 363 ist.
Eine Steigleiter muss nach DIN EN ISO 14122 ab 3 m und nach DIN 18799 ab
5m mit einer Absturzsicherung ausgestattet werden.
Im Sturzfall können über den Fallschutzläufer und Schiene bis zu 6 KN auf die
bauliche Einrichtung übertragen werden.
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Erst lesen – dann montieren! Achtung:
Bei nicht fachgerechter Montage besteht ebensgefahr!
Sollten Sie Rückfragen bezüglich der Montage haben,
wenden Sie sich bitte an unser Stammhaus in
Bad Camberg

Fallschutzläufer
Pro Fallschutzläufer darf nur eine Person angeschla-
gen werden. Zur Sicherung der Person an den Fall-
schutzläufer darf nur ein Auffanggurt nach EN 361
mit vorderer Auffangöse verwendet werden. Der
HACA Fallschutzläufer darf nur mit original HACA
Fallschutzschienen betrieben werden. Andere Kom-
binationen sind nicht zulässig. Eine Kombination und
Verwendung eines Fallschutzläufers oder einer Fall-
schutzschiene unterschiedlicher Hersteller kann die
Funktion beeinträchtigen. Dies führt zu einer Fehl-
funktion des Fallschutzsystems und damit zur Ge-
fährdung des Anwenders. In solchen Fällen lehnt die
Fa. orenz Hasenbach GmbH u. Co. KG die Produkt-
haftung ab.
Der Fallschutzläufer weist folgende Merkmale auf:
– Er darf nur von einer Person gleichzeitig benutzt werden.
– Das zulässige Minimalgewicht des Anwenders darf 40 kg nicht
unterschreiten und 150kg nicht überschreiten.
– Der Fallschutzläufer begrenzt die maximale horizontale Zug-
kraft, damit der Anwender nicht nach hinten überschlagen
kann.
– Der Fallschutzläufer begrenzt die maximale Geschwindigkeit,
damit ist nur ein normales Steigen möglich
– Der Fallschutzläufer verfügt über drei voneinander unabhängige
Fangfunktionen.
– Wird die horizontale oder geschwindigkeitsabhängige Fang-
funktion primär angesprochen, wird sekundär immer die verti-
kale als zweite Redundanz ausgelöst.
- Der Fallschutzläufer kann willensabhängig entriegelt und an
jeder Stelle von der Fallschutzschiene genommen werden.
- Das Abstandsmaß A zwischen Fallschutzläufer und Anschlag-
punkt Karabiner Auffanggurt betragen 190mm.
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Deutsch

Gurtauswahl
Der Auffanggurt muss der EN 361 entsprechen. Es ist
eine Gefährdungsbeurteilung nach den jeweils zutref-
fenden nationalen Vorschriften und Gesetzen des Ein-
satzlandes vorzunehmen. Die Auswahl des Gurtes ist
abhängig von den Anforderungen des Arbeitseinsatzes. HACA-
Fallschutzsysteme werden bestimmungsgemäß zum Steigen ver-
wendet. Der Auffanggurt muss die für den vorgesehenen Einsatz
geeigneten Auffangösen haben. Das Verbindungselement des
Fallschutzläufers muss mit der vorderen Auffangöse bzw. Schlau-
fe des Auffanggurtes (Kennzeichnung „A“) verbunden werden,
um die Verwendung in Übereinstimmung mit der EN 353-1 zu ge-
währleisten. Sollte sich während des Steigvorgangs der Gurt lo-
ckern, so ist dieser in einer gesicherten Position neu einzustellen.
Die Bedienungsanleitung des Gurtherstellers ist zu beachten. Es
sind nur Auffanggurte ohne elastische Gurtbänder zu verwen-
den.
Der Fallschutzläufer darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Der
Steigweg dient nur zur Überwindung von öhenunterschieden. Das Arbei-
ten auf der Leiter unter Verwendung des Fallschutzläufers ist untersagt!
Beim Arbeiten auf der Leiter muß der Benutzer sich mit einem separaten
System, z.B. einem alteseil nach DIN 358 zusätzlich sichern. Das ACA-
Fallschutzsystem ist so ausgelegt, dass sich alle 4 m Steigweg eine Person
auf der Leiter befindet. Wir schreiben vor, beim Steigen mit mehreren Per-
sonen einen Sicherheitsabstand von mindestens 3m einzuhalten. Bei Auf-
fangsystemen ist es von wesentlicher Sicherheit, dass durch die Lage der
Anschlageinrichtung/Anschlagpunktes der freie Fall auf ein Mindestmaß be-
schränkt wird. Alle anderen Anwendungen, außer den vom ersteller zuge-
lassenen, sind untersagt. Veränderungen oder Ergänzungen an dem Fall-
schutzläufer dürfen ohne schriftliche Genehmigung von ACA nicht vorge-
nommen werden. Reparaturen dürfen nur durch ACA oder einer durch
ACA autorisierten Fachhändler durchgeführt werden. Die Fallschutzläufer
können in einem Temperaturbereich von -40°C bis +50°C verwendet wer-
den. Der Benutzer hat sowohl die körperlichen als auch die fachlichen Vo-
raussetzungen zu erfüllen. Die körperlichen Voraussetzungen gelten im All-
gemeinen als nachgewiesen, wenn z. B. eine Vorsorgeuntersuchung G41
durchgeführt worden ist. Darüber ist immer die aktuelle gesundheitliche
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Verfassung zu berücksichtigen. Um eine Gefährdung des Anwenders durch
Verminderung der körperlichen Leistungsfähigkeit auszuschließen, dürfen
nur Anwender steigen, die körperlich gesund und geeignet sind.
Die fachlichen Voraussetzungen basieren auf den Informationen aus dieser
Gebrauchsanleitung und einer Schulung in der Verwendung des Fallschutz-
läufers.
Der Fallschutzläufer ist Bestandteil der PSA (Persönliche Schutz Ausrüs-
tung) und sollte während des Transports in einem geeigneten Transport-
mittel aufbewahrt werden um Beschädigungen und dadurch resultierende
Fehlfunktionen zu vermeiden.
Bei einem Weiterverkauf der PSA in ein anderes europäisches Land ist da-
rauf zu achten, dass die Bedienungsanleitung und die Sicherheitshinweise in
der Landessprache mitgeliefert werden.
Vor der Benutzung des Fallschutzläufers ist sicherzustellen, dass ein Plan der
Rettungsmaßnahmen vorhanden ist, der alle bei der Arbeit möglichen Not-
fälle berücksichtigt.
1.1 Sicherheit
Nie einen Fallschutzläufer benutzen, dessen Prüfzeitraum überschritten ist.
Bedenken Sie, dass die Sicherheit des Anwenders von der Wirksamkeit und
der altbarkeit der Ausrüstung abhängt. Bestehen Mängel oder Zweifel über
den ordnungsgemäßen Zustand des Fallschutzsystems ist dieses der Benut-
zung zu entziehen, bis eine sachkundige Person der weiteren Benutzung zu-
gestimmt hat. Beim Auf- und Absteigen ist besondere Vorsicht geboten, da
der Benutzer eventuell die ersten 2m über der Einstiegsebene oder dem Po-
dest nicht gegen das Aufschlagen geschützt ist. Vor jedem Einsatz ist sicher-
zustellen, dass der erforderliche Freiraum unterhalb des Benutzers vorhan-
den ist. Damit im Falle eines Absturzes kein Aufprall auf den Erdboden, oder
ein anderes indernis möglich ist.
Während des Steigens ist immer ein Augenmerk auf die Befestigungen der
Fallschutzschiene, der Leiter sowie auf die Endanschläge zu legen. Generell
sollte immer mit fehlerhaften Befestigungen oder fehlenden Endanschlägen
gerechnet werden. Dies kann im schlimmsten Fall zu einem Absturz führen!
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Deutsch
Vor der Benutzung des Fallschutzläufers muss zur Ge-
währleistung der Betriebssicherheit diese Anleitung
gelesen und verstanden, sowie die darin erwähnten
Vorschriften eingehalten werden. Diese Gebrauchsan-
leitung muss allen Benutzern vor der Verwendung der
PSA zur Verfügung gestellt werden.

1.2 Kontrolle und Überprüfung
Der Betreiber hat die PSA regelmäßig zu überprüfen. Die Intervalle sind
durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Eine Überprüfung darf
nur durch eine sachkundige Person durchgeführt werden.
Persönliche Schutzausrüstung muss vor der 1. Inbetriebnahme nach Re-
paraturen und nach längerer Nichtbenutzung geprüft werden. Nach Vor-
gabe von ACA ist die Prüfung mindestens einmal jährlich durch eine
sachkundige Person durchzuführen.
Der Fallschutzläufer darf nur von Personen verwendet werden, die in der
sicheren Benutzung unterwiesen sind und die dementsprechenden
Kenntnisse haben. Eine Persönliche Schutzausrüstung ist einem Benut-
zer zuzuweisen, der dann dafür auch die Verantwortung trägt. Zur Identi-
fizierung hat der Fallschutzläufer eine fortlaufende Seriennummer.
Vor jeder Benutzung ist vom Anwender eine Sichtkontrolle an
der Fallschutzschiene und an dem Fallschutzläufer durchzufüh-
ren um die Gebrauchsfähigkeit und sichere Funktion sicherzu-
stellen. Auf dem Fallschutzläufer muss die Produktkennzeichnung, das
CE Zeichen und die Seriennummer gut lesbar und vorhanden sein. Zur
Dokumentation der Überprüfung stellen wir Ihnen gerne Kontrollblätter
zur Verfügung.
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Mit der regelmäßigen Überprüfung wird die Wirk-
samkeit und Haltbarkeit der PSA für die Sicherheit
des Anwenders sichergestellt. Die Überprüfung ist
nur durch eine sachkundige Person unter genauer
Anleitung des Herstellers durchzuführen.
Insbesondere ist zu prüfen:

MA 5050-D/UK d 7
Deutsch
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Bei den äufern der Typenreihe 0529.74.50 (Abb. 2-9)
Der Läufer ist funktionsfähig, wenn er folgenden Kriterien entspricht:
Der Bremsexzenter 1x [A] darf an den Bremskanten [J] nicht abgerundet
und muss beweglich sein.
Die Klemmschieber 2x [B] müssen sich in den seitlichen Taschen beim Be-
wegen des Bremsexzenters verschieben.
Die Federn 4x [C] dürfen nicht gebrochen und die Federfunktion muss ge-
geben sein.
Die Rollen 7x [D] müssen vorhanden und frei beweglich sein.
Das Dämpfelement1x [E] darf nicht gebrochen, porös oder älter als 6
Jahre sein.
Der Verschluss 1x [F] muss freibeweglich sein und selbstständig in die
Schutzstellung gehen.
Die Bremsachse [ ] mit dem Reibrad [I] muss drehbar und vertikal frei be-
weglich sein.
Die federbelastete Bremsachse [ ] muss selbstständig in die Ausgangs-
stellung zurückgehen.
Die Verschleißmarkierung darf auf der Lauffläche des Reibrads [I] nicht
sichtbar sein.
Die Bremsglocke [G] der geschwindigkeitsabhängigen Bremse muss sich
mindestens um 90° drehen lassen und federbelastet in die Ausgangsstel-
lung zurückgehen (Eine Überspannung >180° führt zu der Zerstörung der
Feder!).
Bei einer kurzen Beschleunigung der Bremsachse [ ] mit dem Zeigefinger
muss die Bremsmechanik auslösen und die Bremsglocke [G] muss sich
mitdrehen.
Der Öffnungsriegel [K] muss sich nach oben drücken lassen, sodass sich
der Anzeigestift [L] aus der Griffschale [M] schiebt.
Der Läufer kann jetzt auseinander gezogen werden (Abb. 7-9).
Nach dem Entlasten der Griffschale [M] und dem Gehäuse fährt der FSL
selbstständig durch die Federkraft in die Ausgangsposition zurück.
Der Anzeigestift [L] muss fühlbar und sichtbar versenkt sein.
Bestehen Zweifel an einer sicheren Benutzung, darf
das System nicht verwendet werden.

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Abb. 2
D
E
F
L
M
Abb. 3
A
D
C
M
B
A
Abb. 4
D
I
J
K

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Deutsch
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Abb. 6
C
Abb. 5
GI
Abb. 7 Fallschutzläufer
eschlossen und esichert
Abb. 8 Öffnun srie el edrückt.
Anzei estift ist sichtbar
Öffnungs-
riegel
1.
2.
Anzeigestift
Abb. 9 Fallschutzläufer eöffnet
3.

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Behandeln Sie den Fallschutzläufer dem Zweck nach
angemessen, denn er rettet Ihr eben und schützt
Ihre Gesundheit.
1.3 Pflege / Wartung / Instandhaltung
Defekte oder durch Absturz beanspruchte Fallschutzläufer sind der Be-
nutzung sofort zu entziehen und durch eine deutliche Kennzeichnung zu
sperren. Eine Instandsetzung darf nur durch ACA oder eines durch ACA
autorisierten Fachhändler durchgeführt werden. Zur Wiederbenutzung
der PSA muss eine sachkundige Person zustimmen.
Behandeln Sie den Fallschutzläufer pfleglich, entnehmen Sie ihn nach Ge-
brauch von der Fallschutzschiene, lagern Sie ihn in einem trockenen
Raum, jedoch nicht in der Nähe von Wärmequellen. Er darf keinen schä-
digenden Einflüssen ausgesetzt werden, die den sicheren Zustand beein-
trächtigen könnten, z.B. Säuren, Laugen, Lötwasser, Putzmittel usw.. Die
Fallschutzläufer dürfen nicht geölt oder gefettet werden. Sie sind sofort
von Schmutz oder Mörtel zu befreien und können mit einem feuchten
Lappen gereinigt werden. Nass gewordene Fallschutzläufer sind auf na-
türliche Weise ohne Zuhilfenahme von Wärmequellen zu trocknen.
2. Handhabung des Fallschutzläufers
Der Fallschutzläufer darf grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Auf-
fanggurt nach EN 361, in Verbindung mit einer Auffangöse die durch ein
A gekennzeichnet ist, verwendet werden.
Der Fallschutzläufer darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
Der Steigweg dient nur zur Überwindung von öhenunterschieden. Das
Arbeiten auf der Leiter unter Verwendung des Fallschutzläufers ist un-
tersagt! Beim Arbeiten auf der Leiter muß der Benutzer sich mit einem
separaten System, z.B. einem alteseil nach DIN 358 zusätzlich sichern.
Das Ein- und Ausfädeln des Fallschutzläufers in/aus die/der Fallschutz-
schiene darf nur aus einer gesicherten Standposition des Anwenders und
an den dafür vorgesehenen Entnahmestellen erfolgen. Dies kann am
Schienenende, -anfang oder an einer drehbaren Entnahmestelle erfolgen.
Beim Lösen aus dem geschlossenen Fallschutzsystem oder beim Lösen
des Auffanggurtes vom Fallschutzläufer, muss sich der Anwender vorher
immer mit einem Verbindungsmittel nach EN 358 gegen Absturz sichern.
Der Karabinerhaken ist direkt – ohne irgendwelche Zwischenglieder
– in die vordere Auffangöse des Auffanggurtes nach EN 361 einzuhaken.

Die Verwendung von zusätzlichen Verbindungsmitteln ist un-
tersagt! Durch eine Manipulation oder Verlängerung der Verbindung
zwischen Auffanggurt und Fallschutzläufer kann der Läufer seine Wir-
kungsweise verlieren. Dadurch besteht ebensgefahr!
Der Auffanggurt muss ordnungsgemäß und eng am Körper angelegt
sein. Beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanleitung des Gurtherstellers.
Fallschutzläufer der Typenreihe 0529.74.50
Der Anwender hat anhand der Typnummer auf dem Fallschutzläufer zu
prüfen, ob dieser für die Fallschutzanlage zugelassen ist. Dies ist auf dem
Kennzeichnungsschild, dass am Anfang der Steiganlage angebracht sein
muss, zu erkennen. Bestehen Zweifel ob die Kombination des Fallschutz-
läufers und der Fallschutzschiene zugelassen ist, darf diese PSA nicht zum
Steigen verwendet werden und sie ist der Benutzung zu entziehen, bis
eine sachkundige Person der weiteren Benutzung zugestimmt hat.
Der Fallschutzläufer kann am Schienenende oder an der Entnahmestelle
in die Fallschutzschiene ein- oder ausgeführt werden. Es besteht die wei-
tere Möglichkeit durch den Öffnungsmechanismus den Fallschutzläufer
an jeder beliebigen Stelle von der Fallschutzschiene zu entnehmen oder zu
verbinden. Beim Lösen oder Verbinden mit der Fallschutzschiene muss
der Anwender immer im gesicherten Stand stehen. Das heißt, dass er
mit beiden Füßen fest auf einer Oberfläche aufsteht.
Die Laufrichtung des Fallschutzläufers ist zu beachten und ist mit einem
Pfeil auf dem Läufer vorgegeben. Dieser Pfeil muss immer nach oben zei-
gen. Der Fallschutzläufer kann durch einen Sicherheitsmechanismus nicht
falsch herum aufgesetz werden. In diesem Fall schließt das Gehäuse des
Läufers nicht und er kann nicht verwendet werden.
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Im senkrechten Fallschutzsystem darf kein
Zwischenglied zwischen dem Karabinerhaken des
äufer und der vorderen Auffangöse des Auffang-
gurts eingesetzt werden.

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Der Karabinerhaken ist mit einem dreifach gesicherten Öffnungsmecha-
nismus ausgestattet. Zum Öffnen des Karabinerhakens muss die Ver-
schlusshülse bis zum Anschlag in Richtung zur Fallschutzschiene gescho-
ben werden, dann bis zum Anschlag nach links gedreht und wieder bis
zum Anschlag in Richtung zur Fallschutzschiene geschoben werden. Nach
dem Einhaken des Karabinerhakens, in die vordere Auffangöse des Auf-
fanggurts, ist darauf zu achten, dass der selbstschließende Mechanismus
geschlossen ist.
Durch das leichte und gleichmäßige Zurücklehnen des Anwenders wird
eine horizontale Zugkraft auf den Fallschutzläufer aufgebracht. Dadurch
öffnet sich der Bremsmechanismus und der Fallschutzläufer bekommt
einen Freilauf, damit der Anwender aufsteigen kann. Stoppt der Anwen-
der während des Steigens und entlastet das System, schließt der feder-
belastete Bremsmechanismus und der Fallschutzläufer bleibt ebenfalls
stehen.
Der Abstieg erfolgt nach dem gleichen Prinzip.
Bei einem Auf- und Abstieg sind die Arme entlastet. Der Anwender muss
sich beim Steigen immer mit mindestens 3 Punkten festhalten (Drei-
punkt- Steigmethode).
Der Fallschutzläufer verfügt über drei unabhängig voneinander arbeitende
Fangfunktionen. Jede einzelne reagiert auf unterschiedliche Auslösungen
die durch eine Gefährdung des Anwenders verursacht werden und bringt
den Fallschutzläufer zum Stillstand. Wird die horizontale oder geschwin-
digkeitsabhängige Fangfunktion primär angesprochen, wird sekundär
immer die vertikale als zweite Redundanz ausgelöst!
Vertikale Fangfunktion:
Bei einem Sturz bewegt der durch den Karabiner am Auffanggurt ange-
bundenen Anwender den Bremsexzenter im Fallschutzläufer. Dadurch
verklemmt sich der Fallschutzläufer zangenähnlich innerhalb weniger Mil-
limeter auf der Schiene. Eingriff und Stopp des Läufers erfolgen nicht ab-
rupt, wie z.B. bei Fallschutzsystemen, deren Laufschienen in bestimmten
Abständen mit Fangsicken oder Fangsprossen versehen sind, sondern ver-
zögert. Die auf den Stürzenden einwirkenden Stoßbelastungen werden
dadurch verringert. Nach Entlastung des Fallschutzläufers und der damit
verbundenen „Zangenöffnung“ steht diese Sicherheitsfunktion sofort
wieder in Wartestellung.

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Horizontale Fangfunktion:
Wird beim Steigen eine zu große horizontale Zugkraft durch das über-
schlagen des Anwenders aufgebracht, löst die Sicherheitsvorrichtung
einen Bremsvorgang aus. Dadurch wird ein Überschlag des Anwenders
verhindert und er wird in einem Winkel von ca. 45° zur Schiene gehalten.
Aus dieser Position kann jederzeit wieder die Kletterstellung erreicht wer-
den. Die Begrenzung der horizontalen Zugkraft ist so ausgelegt, dass ein
normales Steigen möglich ist. Ruckartiges ziehen kann einen Bremsvor-
gang auslösen. Durch eine kurzfristige Entlastung des Fallschutzläufers,
stellt sich die Sicherheitsvorrichtung zurück und der Fallschutzläufer ist
sofort wieder einsatzfähig.
Geschwindigkeitsabhängige Fangfunktion:
Über ein Reibrad wird während der Benutzung des Fallschutzläufers stän-
dig die Geschwindigkeit abgefragt. Wird der Fallschutzläufer zu schnell
oder ruckartig auf der Fallschutzschiene bewegt, löst die geschwindig-
keitsabhängige Bremse einen Bremsvorgang aus. Der Auslösepunkt ist so
ausgelegt, dass ein normales Steigen möglich ist. Durch eine kurzfristige
Entlastung des Fallschutzläufers, stellt sich die Sicherheitsvorrichtung zu-
rück und der Fallschutzläufer ist sofort wieder einsatzfähig.
Das grüne Dämpfelement im Karabinerhaken bildet sich nach einer Stoß-
Abb.10 Bsp. Al- Einholm leiter mit
bewe lichem Endanschla

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belastung in seine Ursprungsform zurück. Es reißt nicht zerstörend wie
ein Bandfalldämpfer oder Verformelement auf, um die Stoßkraft zu ab-
sorbieren. Dies hat den Vorteil, dass sich die Verbindung zwischen dem
Anwender und dem Fallschutzläufer nicht ungünstig verlängert. Die Ver-
längerung des Verbindungsmittels wirkt sich negativ auf die Sicherheit
aus und fördert das Umschlagen des Anwenders.
Alle Sicherheitssysteme stehen nach dem Auslösen und Entlasten sofort
wieder in ihrer vollen Funktion zur Verfügung. Ein weiterer Sturz in den
Fallschutzläufer, der z.B. bei den Rettungsmaßnahmen bzw. aufgrund der
körperlichen Verfassung des Anwenders erfolgen könnte, wird im vollen
Umfang und optimal abgesichert.
Die Funktion dieser Typenreihe ist bis zu einer maxima-
len Rückenlage von 15° und bis zu einer maximalen Sei-
tenlage von 20° gewährleistet.
3. Zubehör
Weitere Informationen und detaillierte Montaganwei-
sungen für die einzelnen Zubehöre können auf unserer
Webseite www.haca.com im Downloadbereich eingese-
hen und heruntergeladen werden.
3.1 Fallschutzschiene
Eine Leiter muss nach DIN EN ISO 14122 bei einer Ab-
sturzhöhe > 3 m und nach DIN 18799 > 5 m mit einer
Absturzsicherung ausgestattet werden. Die gelochten
und gegen Korrosion geschützten Fallschutzschienen
gibt es in den Längen 1,96m, 2,80m, 3,64m und 5,88m.
Die ungelochten Fallschutzschienen in 6 m Längen.
Diese sind nicht verzinkt ungebeizt oder nicht eloxiert.
Steigeisen oder Steigleitern, die mit dem ACA - Fall-
schutzsystem ausgerüstet sind, dürfen nur mit einem
ACA - Fallschutzläufer in Verbindung mit einem Auf-
fanggurt nach DIN EN 361 bestiegen werden.
Abb.11 Bsp. Stahl Fallschutzschiene mit be-
we lichen End anschlä en Typ A und Typ B

3.2 Endanschläge
Endanschläge verhindern ein unbeabsichtigtes erauslaufen des Fall-
schutzläufers aus der Fallschutzschiene. Am Anfang und am Ende von
Fallschutzschienen sowie an Ausklinkungen und sonstigen Unterbrechun-
gen müssen Endanschläge montiert werden. Dies gilt auch bei der Ver-
wendung einer aufsteckbaren oder einschwenkbaren Einstieghilfe. Die
Zungen der Endanschläge gewährleisten außerdem, dass der Fallschutz-
läufer nur in Wirkrichtung in die Schiene eingesetzt werden kann. Es gibt
Fälle, wo die Entnahme bzw. das Einsetzen des Läufers am oberen Ende
nicht erforderlich ist. ier kann ein fester Endanschlag montiert werden.
Die Sicherungszungen der Endanschläge müssen selbstständig durch ihr
Eigengewicht in Schutzstellung fallen. Der Fallschutzläufer muss an der
Durchfahrt gehindert werden, wenn sich die Endanschläge in Schutzstel-
lung befinden. Weiterhin ist zu prüfen, ob der Fallschutzläufer nur in die
richtige Richtung eingeführt werden kann.
3.3 Entnahmestellen
Die drehbare Entnahmeklappe erlaubt es dem Benutzer, innerhalb einer
Fallschutzanlage den Fallschutzläufer zu entnehmen oder einzuführen.
Zur Benutzung der drehbaren Entnahmeklappe wird der Rastbolzen, der
sich auf der Rückseite befindet, nach hinten gezogen. Dadurch kann das
Laufschienenstück bis zum Anschlag im Uhrzeigersinn gedreht
werden und der Fallschutzläufer von oben her eingeführt bzw. nach oben
hin entnommen werden. Der Fallschutzläufer kann nicht von unten he-
reingeführt bzw. nach unten hin entnommen werden, da ein Anschlag
dies verhindert. Nach Beendigung des Vorganges wird die Entnahmeklap-
pe entgegen dem Uhrzeigersinn wieder in Schutzstellung gedreht bis der
Rastbolzen einrastet. Der Fallschutzläufer muss sich zur Entnahme mittig
auf dem drehbaren Laufschienenstück befinden.
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Abb.13 Kennzeichnun sschild
Abb.12 Bsp. drehbare Entnahmeklappe
3.4 Kennzeichnungsschild
An Steigleitern- und an Steigeisengängen muss an jeder Zugangsebene,
die ohne dieses Steigschutzsystem erreicht werden können, ein Kenn-
zeichnungsschild angebracht und leserlich ausgefüllt werden.

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Nächste Prüfung
EN 353-1 :2018
BR1101
111234
Gebrauchsanleitung lesen
CE Kennzeichnung mit Nr. der überwachende
Zertifizierungsstelle
Europäische Norm Persönliche Schutz -
ausrüstung gegen Absturz
Vorgeschriebene
Laufrichtung
ACA internes
Chargenkennzeichen
ACA Seriennummer
4. Kennzeichnungen
Bsp. ordnungsgemäßes
Steigen
Bsp. ordnungsgemäßes
Steigen
Seitliches
erauslehnen
verboten
inhocken
verboten
Beschreibung zum
Öffnen des dreifach
gesicherten Öff-
nungsmechanismus
Minimales Benutzergewicht : 40 kg
Maximales Benutzergewicht: 150 kg

Firmenlogo
Typenbezeichnung
max. Belastung
Mindestabstand
der Personen auf
der Steigleiter
nächste
Prüfung
CE Kennzeichnung mit Nr.
der überwachenden Zertifi-
zierungsstelle
Platz für die Eintragung der
Telefonnummer vom verant-
wortlichen Betreiber
Typ
Fallschutzläufer
Typ Fallschutzschiene
18
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5. Normen und Vorschriften
Folgende Normen und Vorschriften sollen bei der Montage und Benut-
zung Anwendung finden:
EN 353-1 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Mitlaufende
Auffanggeräte einschließlich fester Führung
EN 358 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Verbindungs-
mittel
EN 363 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Auffang -
systeme
EN 795 Schutz gegen Absturz - Anschlageinrichtungen - Anforderun-
gen und Prüfverfahren
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
6. Prüfstelle
Baumusterprüfung und Fertigungsüberwachung werden durchgeführt
durch:
DEKRA EXAM Gmb
Zertifizierungsstelle
Dinnendahlstraße 9
D-44809 Bochum
Tel. 0049 234 / 36960
http://www.dekra.com
7. Dokumentation
Um die Gebrauchsanweisung dem Fallschutzläufer eindeutig zuzuweisen
wird die Seriennummer des Läufers auf der ersten Seite von ACA einge-
tragen. Alle Ereignisse die mit dem Fallschutzläufer stattfinden, wie z.B.
Inbetriebnahme, Kontrollen, Reparaturen, Instandsetzungen, Wartun-
gen, aus dem Verkehr ziehen der PSA etc. sind in den dementsprechen-
den anhängenden Kontrollblättern der Fallschutzläufer einzutragen und
zu dokumentieren. Die Gebrauchsanweisungist unter www.haca.com
in elektronischer Form erhältlich.
Deutsch
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8. Kontrollblatt
Formblatt für die Sichtkontrolle von Fallschutzläufern
nach den Arbeitsschutzvorschriften
und Angaben des Herstellers.
Laut BetrSichV werden Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeits-
mittel, hier PSA, vorgeschrieben. Eine befähigte Person*) muss Arbeits-
mittel wiederkehrend auf sicheren und ordnungsgemäßen Zustand kon-
trollieren.
Alle Bauteile sind durch Sichtkontrollen sachgerecht auf Funktion und si-
cheren Zustand zu kontrollieren.
Die Kontrollabstände richten sich nach dem Betriebsverhältnis (Beanspru-
chungsanforderungen, Nutzungshäufigkeit und Ausprägung der Mängel
aus vorausgegangenen Kontrollen).
Die Ergebnisse der Sichtkontrollen sind zu dokumentieren (§ 11 BetrSichV)
und aufzubewahren.
Inventar-Nummer des Fallschutzläufers:
Verantwortliche Abteilung/Standort:
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