
1. Modelle
1.1 CHS mit Flügeltüren
1.2 CHS mit Schiebetüren
1.3 CHS mit Auszugstüren
2. Technische Daten / Zeichnungen
siehe Anlage 1
2.1 Bauweise
Korpus: Pulverbeschichtetes Stahlblech
Ausstattung: Höhenverstellbare Einlegewannen oder Einlegeböden
Bodenwanne entsprechend §19 WHG mit Ü-Zeichen gem. Stahlwannenrichtlinie
3. Einsatzzweck
Die storeLAB®-Chemikalienschränke dienen der Lagerung wassergefährdender und/oder
giftiger Stoe in verschlossenen Gebinden in Arbeitsräumen, sofern die Lagerung mit dem
Schutz der Arbeitnehmer vereinbar ist.
4. Allgemeine sicherheitstechnische Hinweise / Gewährleistung
• Die Schränke müssen so aufgestellt, betrieben und instandgehalten werden, dass die Sicher-
heit Beschäftigter vor gesundheitsschädlichen Dämpfen gewährleistet ist.
• Unzulässig ist die Einlagerung von brennbaren Flüssigkeiten, aggressiven Stoen oder von
Stoen, die durch selbstentzündliche oder instabile Eigenschaften zur Entstehung von
Bränden und Explosionen führen.
• Für den Betrieb Ihres Chemikalienschrankes beachten Sie bitte die jeweiligen nationalen
Regeln, Vorschriften und Gesetze die hierfür Anwendung nden.
• Vor Inbetriebnahme ist eine Funktionsprüfung durchzuführen um etwaige Beschädigungen
durch Transport, Verbringung und unsachgemäße Aufstellung zu erkennen!
• Garantie/Gewährleistung besteht gemäß unseren AGB` s. Siehe auch Punkt 11.
• Bitte beachten Sie Ihre Sorgfaltspicht - Beschädigungen sind sofort zu beheben und
Leckagen zu entfernen!
• Der Önungsbereich der Türen ist frei und sauber zu halten.
• Türen und Schubladen sollten nur zur Beschickung und Entnahme oen gehalten
werden - Türen/Schubladen geschlossen halten!
• Bitte beachten Sie die Höchstlagermengen, Belastung der Einlegeböden, etc. gem. Anlage 1
bzw. gem. Kennzeichnung auf der Tür/Schublade.
• Die Chemikalienschränke dienen nicht zur Lagerung von aggressiven Stoen (z.B. Säuren
und Laugen, korrosiven Gasen) - es besteht sonst Korrosionsgefahr der Inneneinrichtung
und der ablufttechnischen Bauteile! Verwenden Sie hierfür unsere speziellen Säuren- und
Laugenschränke.
• Überprüfen Sie vor der Einlagerung des Lagergutes (z.B. Chemikalien) die Beständigkeit der
Schrankoberäche.
• Die Auangvorrichtung (Bodenwanne) muss 10% der gesamt über ihr gelagerten Menge auf
fangen, mindestens jedoch den Inhalt des größten Einzelgebindes.In Wasserschutzgebieten
muss 100 % der Lagermenge aufgefangen werden, soweit die Lagerung zulässig ist. (gültig
für Deutschland)
• Es sind die jeweils nationalen Vorschriften zu erfüllen
• Beim Umgang mit gesundheitsschädlichen Stoen oder Giften ist geeignete, persönliche
Schutzausrüstung zu tragen!
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Deutsch