ASR 25 L SC, ASR 50 L SC:
Der Sauger ist geeignet zum Aufsaugen
von
Staub und festen Körpern (Glasscherben,
Nägel usw.) sowie von Flüssigkeiten jeder Art
außer leicht entzündlichen und brennbaren
Flüssigkeiten und Material das heißer als 60°C ist.
Der Sauger ist geeignet zum Abscheiden von
trockenen, nicht brennbaren Stäuben, nicht
brennbaren Flüssigkeiten, Holzstäuben und
gefährlichen Stäuben mit Arbeitsplatzgrenzwerten
> 1 mg/m³ .
ASR 25 M SC, ASR 50 M SC:
Der Sauger ist geeignet für die Absaugung
gesundheitsgefährdender Stäube der
Staubklasse M. Gemäß EN 60335-2-69.
Der Sauger ist geeignet zum Abscheiden von
trockenen, nicht brennbaren Stäuben, nicht
brennbaren Flüssigkeiten, Holzstäuben und
gefährlichen Stäuben mit Arbeitsplatzgrenzwerten
≥ 0,1 mg/m³ .
Arbeitsplatzgrenzwert und krebserzeugende
Stoffe entnehmen Sie bitte der
ArbeitsplatzgrenzwerteListe oder informieren Sie
sich bei den Berufsgenossenschaften /
Institutionen ihres Landes.
Das Ergebnis der staubtechnischen Prüfung
bezieht sich nur auf das Ab- und Aufsaugen von
trockenem Staub.
Der Sauger ist geeignet für den Einsatz als:
a) Industriestaubsauger (IS) zum
Aufsaugen von abgelagerten Stäuben.
b) Entstauber (ENT) zum Absaugen von
erzeugtem Schwebestaub von
Materialbearbeitungsmaschinen.
Der Sauger ist geeignet für erhöhte
Beanspruchung bei gewerblicher Verwendung
z.B. im Handwerk, Installation, Baugewerbe,
Industrie, Werkstätten,
Maler, Gipser, Schreinereien,
Holzbearbeitungsbetriebe. Gemäß EN 60335-
269.
Der Sauger ist geeignet zum Aufsaugen von
Staub und festen Körpern (Glasscherben, Nägel
usw.) sowie von Flüssigkeiten jeder Art außer
leicht entzündlichen und brennbaren
Flüssigkeiten und Material das heißer als 60°C
ist.
ASR 25 L SC, ASR 50 L SC, ASR
25 M SC, ASR 50 M SC:
Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt, durch
Personen mit eingeschränkten physischen,
sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder
mangels Erfahrung und/oder mangels Wissen
benutzt zu werden, es sei denn, sie werden durch
eine für ihre Sicherheit zuständige Person
beaufsichtigt oder erhielten von ihr Anweisungen,
wie das Gerät zu benutzen ist.
Beachten Sie die landesspezifischen Vorschriften,
sowie die Angaben des Werkstoffherstellers
Produkt ist für den gewerblichen Gebrauch
bestimmt.
Es dürfen keine asbesthaltigen Stäube
aufgesaugt werden.
Es dürfen keine brennbaren Stäube aufgesaugt
werden.
Es dürfen keine brennbaren oder explosiven
Lösungsmittel, mit Lösungsmittel getränktes Gut,
explosionsgefährliche Stäube, Flüssigkeiten wie
Benzin, Öl, Alkohol, Verdünnung bzw. Gut, das
heißer ist als 60°C, aufgesaugt werden. Es
besteht sonst Explosions- und Brandgefahr! Das
Gerät darf nicht in die Nähe von entflammbaren
Gasen und Substanzen benutzt werden.
Für Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen
Gebrauch haftet allein der Benutzer. Allgemein
anerkannte Unfallverhütungsvorschriften und
beigelegte Sicherheitshinweise müssen beachtet
werden.