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3 Geräteelemente
1) Filter
3) Elektromotor 750 W
4) Schalter-Steckerkombination
5) Spannband für Filter
6) Saugaggregat
8) Schlauchklemme
9) Spannband für Spänesack
10) Saugschlauch
11) Spänesack
12) Anschlussstutzen
13) Lenkrolle
14) Bodenplatte
15) Rad
16) Säule
4 Sicherheitshinweise
Lesen Sie diese Betriebs-
anleitung aufmerksam und
vollständig durch.
– Das Gerät darf nur im komplett montierten
Zustand eingeschaltet werden.
– Absaugbetrieb nur bei angeschlossenen
Werkzeugmaschinen oder angeschlossener
Reinigungsdüse.
– Feste Körper, z.B. Holzstücke (Kantenlänge
größer als 10 mm), Metallteile und Steine
etc., dürfen nicht abgesaugt werden. Solche
Körper führen zur Beschädigung des Venti-
latorflügelrades oder des Saugaggregates
(Ausschluss von Garantieleistungen).
– Wartungsarbeiten, z.B. Sack-, Filter- und
Schlauchwechsel, sind nur bei abgezoge-
nem Netzstecker vorzunehmen. Es besteht
sonst Verletzungsgefahr durch Zugriff auf
das Ventilatorflügelrad.
– Gerät vor Nässe schützen, keine Flüssig-
keiten absaugen!
– Nicht in explosionsgefährdeten Räumen
betreiben.
– Vor jeder Inbetriebnahme ist das Gerät auf
einwandfreie Funktion zu überprüfen.
– Gerät nicht bei Temperaturen unter 0 °C ver-
wenden. Kein Sauggut absaugen, das eine
Temperatur höher als 60°C hat.
– Kinder oder Personen, die mit dem Absaug-
gerät nicht vertraut sind, dürfen es nicht
benutzen.
– Unfallverhütungs- und Brandschutz-
vorschriften beachten.
– Beim Wechsel des Filters (1) oder des Spä-
nesackes (11) ist eine Staubschutzmaske
(Filtermaske mit Partikelfilter, Filterklasse 2)
zu tragen.
– Vor Austausch des Spänesackes (11) ist der
Filter (1) zu reinigen (abzuklopfen).
– Im Bedarfsfall dürfen nur Originalzubehörtei-
le verwendet werden. Der Benutzer verliert
alle eventuell bestehenden Ansprüche,
wenn er das Absauggerät mit anderen als
den Originalteilen ausstattet.
5 Bestimmungsgemäße
Verwendung
Das Absauggerät dient zum
Absaugen von Holzspänen mit
geringem Holzstaubanteil, wie sie bei
Arbeiten mit Holzbearbeitungs-
maschinen (z.B. Tischkreissägen,
Bandsägemaschinen, Abricht- und
Dickenhobelmaschinen und
Tischfräsmaschinen) anfallen.
Zum Aufsaugen von Flüssigkeiten ist das Gerät
nicht geeignet. Nicht aufgesaugt werden dürfen
außerdem: scharfkantige und spitze Gegen-
stände (wie z.B. Glasscherben oder Nägel)
sowie Material, das wärmer als 60°C ist.
Für Schäden durch nicht bestimmungs-
gemäßen Gebrauch des Absauggerätes haftet
allein der Benutzer. Allgemein anerkannte
Unfallverhütungsvorschriften und die „Sicher-
heitshinweise“ müssen beachtet werden.
Das Absauggerät ist zur nichtgewerblichen Nut-
zung bestimmt. Eine nichtgewerbliche Nutzung
ist gegeben, wenn keine Arbeitnehmer, keine
Personen in Berufsausbildung, in Schulen, in
Heimarbeit und keine Personen in einem
arbeitsähnlichen Beschäftigungsverhältnis das
Absauggerät benutzen.
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DEUTSCH