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Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung
zuzuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im
Altgerät verbaut sind, müssen vor Abgabe
entnommen werden! Deren Entsorgung wird über
das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und
Elektronikgeräten sind nach deren Gebrauch
gesetzlich zur Rückgabe verpichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
bedeutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei
folgenden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw.
Sammelstellen (z. B. kommunale Bauhöfe).
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines
Neugerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem
abgeben oder einer anderen autorisierten
Sammelstelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerätes
durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des
Elektroaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer,
veranlassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem
Kundenservice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten gelten.
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Altbatterien und -akkus gehören nicht in
den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung
zuzuführen!
• Zur sicheren Entnahme von Batterien oder Akkus
aus dem Elektrogerät und für Informationen über
deren Typ bzw. chemisches System beachten Sie
die weiteren Angaben innerhalb der Bedienungs-
bzw. Montageanleitung.
• Besitzer bzw. Nutzer von Batterien und Akkus sind
nach deren Gebrauch gesetzlich zur Rückgabe
verpichtet. Die Rückgabe beschränkt sich auf die
Abgabe von haushaltsüblichen Mengen.
• Altbatterien können Schadstoe oder Schwermetalle
enthalten, die der Umwelt und der Gesundheit
Schaden zufügen können. Eine Verwertung der
Altbatterien und Nutzung der darin enthaltenen
Ressourcen trägt zum Schutz dieser beiden
wichtigen Güter bei.
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht über den
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Benden sich zudem die Zeichen Hg, Cd oder Pb
unterhalb des Mülltonnensymbols, so steht dies für
Folgendes:
- Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 %
Quecksilber
- Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmium
- Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
• Akkus und Batterien können bei folgenden Stellen
unentgeltlich abgeben werden:
- Öentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw.
Sammelstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Batterien und Akkus
- Rücknahmestellen des gemeinsamen
Rücknahmesystems für Geräte-Altbatterien
- Rücknahmestelle des Herstellers (falls nicht
Mitglied des gemeinsamen Rücknahmesystems)
• Diese Aussagen sind nur gültig für Akkus und
Batterien, die in den Ländern der Europäischen
Union verkauft werden und die der Europäischen
Richtlinie 2006/66/EG unterliegen. In Ländern
außerhalb der Europäischen Union können davon
abweichende Bestimmungen für die Entsorgung von
Akkus und Batterien gelten.
Akku vor der Entsorgung des Geräts ausbauen
• Der integrierte Akku muss vor der Entsorgung des
Geräts ausgebaut und gesondert umweltgerecht
entsorgt werden.