
Hinweis
• Das Kennzeichen am Fahrradträger für Anhängevorrichtung
muss mit dem amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs
übereinstimmen, und gut lesbar sein.
• Bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte am Fahrradträger
für Anhängevorrichtung muss die Fahrzeug-Nebelschlussleuchte
ausgeschaltet sein, d. h. sie dürfen nicht gleichzeitig leuchten.
• Bei Fahrzeugausführungen, deren Typgenehmigung erstmals
nach dem 01.10.1998 erteilt wurde, darf der angebaute
Fahrradträger für Anhängevorrichtung oder die mitgeführte
Ladung die dritte Bremsleuchte des Fahrzeugs nicht verdecken.
Die dritte Bremsleuchte des Fahrzeugs muss sichtbar sein:
rechts und links bezogen auf die Fahrzeuglängsachse
Einbauanleitung - Fahrradträger für Anhängevorrichtung
Ausgabe 06.2014 – in einem Horizontalwinkel von 10°, nach
oben bezogen auf die Leuchtenkante – in einem Vertikalwinkel
von 10° und nach unten – bezogen auf die Leuchtenunterkante
– in einem Vertikalwinkel von 5°. Wenn diese Werte nicht
eingehalten werden, muss eine „dritte“ Ersatz-Bremsleuchte
angebaut werden.
Sicherheitshinweise zur Beladung
Breite und Länge
Vorsicht!
Ragt die Ladung mehr als 40 cm über den äußeren Rand der
Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten
des Fahrradträgers für Anhängevorrichtung hinaus, so ist sie
kenntlich zu machen:
• seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand,
• höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine
Leuchte mit weißem Licht,
• höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach hinten durch eine
Leuchte mit rotem Licht.
Der Abstand der Schlussleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger sowie
Reflektoren (nicht dreieckig) zu den äußeren Fahrzeugkonturen
darf nicht mehr als 40 cm betragen.
Beachten Sie die geränderte Fahrzeugbreite und Fahrzeughöhe
im Fahrbetrieb.
Fahrräder
ACHTUNG!
Die Fahrräder möglichst gleichmäßig auf dem Fahrradträger
für Anhängevorrichtung befestigen und mit Abstandhalter
am Fahrradrahmen und Spannriemen an Vorder- und
Hinterrädern gegen Herabfallen sichern - Unfallgefahr!
•Vor der Beladung Kindersitze, lose Teile, z. B. Trinkflaschen,
Satteltaschen, Akkus von E-Bikes usw. von den
Fahrrädern entfernen.
• Die Fahrräder nicht durch Planen oder Schutzüberzüge
o. ä. abdecken.
• Schwere Zuladung im Kofferraum möglichst weit vorn
im Kofferraum verstauen, um eine übermäßige
Hecklastigkeit vorzubeugen.
• Schwere Fahrräder fahrzeugnah und leichte Fahrräder
(z. B. Kinderräder) weiter hinten auf dem Fahrradträger
für Anhängevorrichtung montieren.
• Bei Nachtfahrten die Rückstrahler bzw. Reflektoren der
Fahrräder abdecken, damit ein Zerrbild der rückwärtigen
Fahrzeugbeleuchtung vermieden wird und andere
Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder getäuscht werden.
Trag- und Stützlast von Fahrradträger für
Anhängevorrichtung und Anhängevorrichtung
ACHTUNG!
Die Anhängevorrichtung muss für den Anbau eines
Fahrradträgers für Anhängevorrichtung geeignet sein:
•D-Wert des Kugelkopfes mind. 6,7 kN (siehe Typenschild
an der Anhängevorrichtung),
•Material der Anhängevorrichtung mind. St 52-3 oder
GJS 520 (⇒Typenschild an der Anhängevorrichtung),
•Prüfzeichen der Anhängevorrichtung nach 94/20/EG
oder ECE-R55.
ACHTUNG!
Der Fahrradträger für Anhängevorrichtung ist nur zum
Transport von Fahrrädern geeignet - Unfallgefahr!
• Es dürfen nur Fahrräder mit einem Gewicht von max. 30 kg
(66 lbs) auf dem Fahrradträger für Anhängevorrichtung
transportiert werden ⇒„Montage der Fahrräder auf dem
Fahrradträger für Anhängevorrichtung“ auf Seite 7.
• Es dürfen maximal 2 Fahrräder (3 Fahrräder nur bei
Verwendung des Erweiterungssatz 3. Fahrrad) transportiert
werden.
• Der Fahrradträger für Anhängevorrichtung ist für den
Geländeeinsatz nicht geeignet.
• Die max. Traglast des Fahrradträgers für Anhängevorrichtung,
sowie die Stützlast der Anhängevorrichtung keinesfalls
überschreiten.
• Das zulässige Gesamtgewicht, sowie die max. zulässige
Achslast des Fahrzeugs (⇒Betriebsanleitung) darf durch
Fahrradträger für Anhängevorrichtung und Fahrräder nicht
überschritten werden.
Sicherheitshinweise zur Seitenwind-Empfindlichkeit
ACHTUNG!
Das Fahr- und Bremsverhalten und die
Seitenwindempfindlichkeit des Fahrzeugs verändern sich.
Die Fahrweise muss entsprechend angepasst werden -
Unfallgefahr!
Eine maximale Fahrgeschwindigkeit von 130 km/h (81 mph)
darf nicht überschritten werden.
Fahren Sie bei starkem Seitenwind besonders vorsichtig:
• beim Ein- und Ausfahren in den Windschatten von LKW,
• beim Vorbeifahren an Büschen, Bäumen, Mauern und
Häusern, sowie sonstigen Hindernissen,
• beim Befahren von Brücken.
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