Technische Information Air Top Evo 40 / Air Top Evo 55
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2 Bestimmungen für den Einbau
2.1. Gesetzliche Bestimmungen für den Einbau
Für die Heizgeräte Air Top Evo 40 / Air Top Evo 55 bestehen
Typgenehmigungen nach ECE-R 10 (EMV) und ECE-R 122 (Heizungen).
Genehmigungsnummern siehe Kapitel 13, "Technische Daten".
Für den Einbau sind in erster Linie Teil I und Anhang 7 der Richtlinie ECE-
R 122 zu beachten.
2.2. Applikation von Verbrennungsheizgeräten in Fahrzeuge zur
Beförderung gefährlicher Güter (ADR)
Fahrzeuge mit dem Zweck der Beförderung von gefährlichen Gütern werden
nach der ECE-R 105 typgeprüft. Folgende Maßnahmen sind für unsere
Verbrennungsheizgeräte abgeleitet:
Die elektrische Leitung/der Kabelbaum muss ausreichend bemessen sein,
damit Überhitzungen vermieden werden. Die elektrische Leitung/der
Kabelbaum muss ausreichend isoliert sein. Alle Stromkreise müssen durch
Sicherungen oder selbsttätige Stromunterbrecher geschützt sein.
Die Kabel müssen sicher befestigt und so verlegt sein, dass die Leitungen
ausreichend gegen mechanische und thermische Beanspruchung
geschützt sind.
Die Verbrennungsheizgeräte müssen nach der ECE-R 122 typgeprüft sein
und den Anhang 9 – Zusätzliche Vorschriften für Fahrzeuge zur
Beförderung gefährlicher Güter erfüllen.
Verbrennungsheizgeräte und Ihre Abgasleitungen müssen so konzipiert,
angeordnet, geschützt oder abgedeckt sein, dass jedes inakzeptable
Risiko einer Erhitzung oder Entzündung der Ladung vermieden wird.
Im Falle einer Leckage der Brennstoffleitung muss der Brennstoff auf den
Boden abgeleitet werden, ohne dass er mit heißen Teilen des Fahrzeugs
oder mit der Ladung in Berührung kommt.
Das Abgassystem und die Abgasleitungen müssen so angeordnet oder
geschützt sein, dass es nicht zu einer gefährlichen Erhitzung oder
Entzündung der Ladung kommen kann. Direkt unter dem
Brennstoffbehälter liegende Teile des Abgassystems müssen in einem
Abstand von 100 mm dazu angeordnet oder durch einen Hitzeschild
geschützt sein.
Das Verbrennungsheizgerät darf nur von Hand eingeschaltet werden.
Automatisches Einschalten über einen programmierbaren Schalter ist
nicht zulässig. Das Verbrennungsheizgerät darf nach Abstellen des
Fahrzeugmotors von Hand wieder eingeschaltet werden.
HINWEIS:
Die Bestimmungen dieser Richtlinien sind im Geltungsbereich
der EU-Richtlinie 70/156/EWG und/oder EG/2007/46 (für
neue Fahrzeugtypen ab 29.04.2009) bindend und sollten in
Ländern, in denen es keine speziellen Vorschriften gibt,
ebenfalls beachtet werden!
HINWEIS:
Die Nichtbeachtung der Einbauanweisung führt zum
Erlöschen der Typgenehmigung des Heizgeräts und damit der
allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
HINWEIS:
Bei Fahrzeugen mit einer EU-Typgenehmigung ist ein Eintrag
nach § 19 Abschnitt 4 des Anhangs VIII b zur StVZO nicht
erforderlich.
Landesspezifische Zulassungsverordnungen sind einzuhalten.