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• Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
ist die unentgeltliche Abholung am Ort der Abgabe auf Elektro- und
Elektronikgeräte der Kategorien 1, 2 und 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG,
nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ (Oberäche von mehr
als 100 cm²) oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren
Abmessung über 50Zentimeter) beschränkt. Für andere Elektro- und
Elektronikgeräte (Kategorien 3, 5, 6) ist eine Rückgabemöglichkeit in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
• Altgeräte dürfen kostenlos auf dem lokalen Wertstoffhof oder in
folgenden Sammelstellen in Ihrer Nähe abgegeben werden: www.take-e-
back.de
• Für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1, 2 und 4 an bieten
wir auch die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung am Ort der
Abgabe. Beim Kauf eines Neugeräts haben sie die Möglichkeit eine
Altgerätabholung über die Webseite auszuwählen.
• Batterien können überall dort kostenfrei zurückgegeben werden, wo sie
verkauft werden (z. B. Super-, Bau-, Drogeriemarkt). Auch Wertstoff- und
Recyclinghöfe nehmen Batterien zurück. Sie können Batterien auch per
Post an uns zurücksenden. Altbatterien in haushaltsüblichen Mengen
können Sie direkt bei uns von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und
16:00 Uhr unter der folgenden Adresse unentgeltlich zurückgeben:
Chal-Tec Fulllment GmbH
Norddeutschlandstr. 3
47475 Kamp-Lintfort
• Wichtig zu beachten ist, dass Lithiumbatterien aus Sicherheitsgründen
vor der Rückgabe gegen Kurzschluss gesichert werden müssen (z. B. durch
Abkleben der Pole).
• Finden sich unter der durchgestrichenen Mülltonne auf der Batterie
zusätzlich die Zeichen Cd, Hg oder Pb ist das ein Hinweis darauf, dass die
Batterie gefährliche Schadstoffe enthält. (»Cd« steht für Cadmium, »Pb«
für Blei und »Hg« für Quecksilber).
Hinweis zur Abfallvermeidung
Indem Sie die Lebensdauer Ihrer Altgeräte verlängern, tragen Sie dazu
bei, Ressourcen efzient zu nutzen und zusätzlichen Müll zu vermeiden.
Die Lebensdauer Ihrer Altgeräte können Sie verlängern indem Sie defekte
Altgeräte reparieren lassen. Wenn sich Ihr Altgerät in gutem Zustand bendet,
könnten Sie es spenden, verschenken oder verkaufen.
SPEZIELLE ENTSORGUNGSHINWEISE FÜR
VERBRAUCHER IN DEUTSCHLAND
Entsorgen Sie Ihre Altgeräte fachgerecht. Dadurch wird gewährleistet, dass
die Altgeräte umweltgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die
Umwelt und menschliche Gesundheit vermieden werden. Bei der Entsorgung
sind folgende Regeln zu beachten:
• Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpichtet, Elektro- und
Elektronikaltgeräte (Altgeräte) sowie Batterien und Akkus
getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Sie erkennen die
entsprechenden Altgeräte durch folgendes Symbol der
durchgestrichene Mülltonne (WEEE Symbol).
• Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät
entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Entsorgungsstelle
vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
• Bestimmte Lampen und Leuchtmittel fallen ebenso unter das Elektro- und
Elektronikgesetz und sind dementsprechend wie Altgeräte zu behandeln.
Ausgenommen sind Glühbirnen und Halogenlampen. Entsorgen Sie
Glühbirnen und Halogenlampen bitte über den Hausmüll, sofern Sie nicht
das WEEE Symbol tragen.
• Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf
dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.
Rücknahmepicht der Vertreiber
Vertreiber mit einer Verkaufsäche für Elektro- und Elektronikgeräte von
mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufäche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf
dem Markt bereitstellen, sind verpichtet,
1 bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen
Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das
im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt,
am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen und
2 auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft
oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die
Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes
geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.