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1. Vorwort zur Betriebsanleitung
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut.
Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beein-
trächtigungen der Maschine und anderer Sachwerte entstehen.
Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewußt
unter Beachtung der Betriebsanleitung benutzen. Insbesondere Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen
können, umgehend beseitigen (lassen).
Baugeräte der Trenntechnik sind ausschließlich zum Sägen, Schlitzen, Bohren u. ä. von abrasiven Baumate-
rialien mit Werkzeugen entsprechend den Angaben des Herstellers hauptsächlich vor Ort, auf der Baustelle,
bestimmt.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung entgegen den Hinweisen des Herstellers/Lieferers gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller/Lieferer nicht. Das Risiko
trägt allein der Anwender. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten der Betriebsan-
leitung und die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsbedingungen.
2. Grundlegende Sicherheitshinweise
2.1 Grundsatz; bestimmungsgemäße Verwendung
2.2 Organisatorische Maßnahmen
Die Betriebsanleitung ständig am Einsatzort der Maschine griffbereit aufbewahren!
Ergänzend zur Betriebsanleitung allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche Regelungen zur Unfall-
verhütung und zum Umweltschutz beachten und anweisen! Derartige Pichten können auch z. B. den Umgang
mit Gefahrstoffen oder das Tragen persönlicher Schutzausrüstungen betreffen!
Betriebsanleitung um Anweisungen einschliesslich Aufsichts- und Meldepichten zur Berücksichtigung be-
trieblicher Besonderheiten, z. B. hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen, eingesetztem Personal,
ergänzen.
Das mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragte Personal muss vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung, und
hier insbesondere die Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen haben. Während des Arbeitseinsatzes ist es zu
spät. Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich an der Maschine tätig werdendes Personal.
Zumindest gelegentlich sicherheits- und gefahrenbewusstes Arbeiten des Personals unter Beachtung der
Betriebsanleitung kontrollieren.
Das Personal darf keine offenen langen Haare, lose Kleidung oder Schmuck einschliesslich Ringe tragen. Es
besteht Verletzungsgefahr z. B. durch Hängenbleiben oder Einziehen.
Soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefordert, persönliche Schutzausrüstungen benutzen.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine beachten.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an/auf der Maschine vollzählig in lesbarem Zustand halten.
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Maschine oder ihres Betriebsverhaltens Maschine sofort stillsetzen
und Störung der zuständigen Stelle/Person melden.
Keine Veränderung, An- und Umbauten an der Maschine, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten, ohne
Genehmigung des Lieferers vornehmen. Dies gilt auch für den Einbau und die Einstellung von Sicherheitsein-
richtungen und -ventilen sowie für das Schweißen an tragenden Teilen.
Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. Dies ist bei
Originalersatzteilen immer gewährleistet.
Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angegebene Fristen für wiederkehrende Prüfungen/Inspektionen
einhalten.
Zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen ist eine der Arbeit angemessene Werkstattausrüstung
unbedingt notwendig.
Standort und Bedienung von Feuerlöschern bekanntmachen.
Die Brandmelde- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten beachten!
Diese Betriebsanleitung soll erleichtern, die Steintrennmaschine kennenzulernen und ihre bestimmungsgemäßen
Einsatzmöglichkeiten zu nutzen. Die Betriebsanleitung enthält wichtige Hinweise, die Steintrennmaschine sicher,
sachgerecht und wirtschaftlich zu betreiben. Ihre Beachtung hilft Gefahren zu vermeiden, Reparaturkosten und
Ausfallzeiten zu vermindern und die Zuverlässigkeit und die Lebensdauer der Steintrennmaschine zu erhöhen.
Die Betriebsanleitung ist um Anweisungen aufgrund bestehender nationaler Vorschriften zur Unfallverhütung
und zum Umweltschutz zu ergänzen. Die Betriebsanleitung ist von jeder Person zu lesen und anzuwenden,
die mit Arbeiten mit und an der Steintrennmaschine z. B.:
- Bedienung, einschliesslich Rüsten, Störungsbehebung im Arbeitsablauf, Beseitigung von Produk-
tionsabfällen, Pege, Entsorgung von Betriebs- und Hilfsstoffen
- Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung) und/oder
- Transport beauftragt ist.
Neben der Betriebsanleitung und den im Verwenderland und an der Einsatzstelle geltenden verbindlichen
Regelungen zur Unfallverhütung sind auch die anerkannten fachtechnischen Regeln für sicherheits- und fach-
gerechtes Arbeiten zu beachten.