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1 Wichtige Hinweise zur Sicherheit und zum
Umweltschutz
Halbautomatische Espressomaschine / Bedienungsanleitung
Informationen zur Entsorgung
1.6 Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Produkt erfüllt die Vorgaben der
EU-WEEE-Direktive (2012/19/ EU). Das
Produkt wurde mit einem
Klassifizierungssymbol für elektrische
und elektronische Altgeräte (WEEE)
gekennzeichnet.
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit
einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern
gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur
getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall
gesammelt und zurückgenommen werden. Es
darf somit nicht in den Hausmüll gegeben werden.
Das Gerät kann z.B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber
(siehe unten zu deren Rücknahmepflichten in
Deutschland) abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen
und Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden
Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen
alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom
Altgerät getrennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können. Der Endnutzer ist zudem selbst
dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf
dem Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter
Geräte trägt dazu bei, mögliche negative Folgen
für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu
vermeiden.
1.7 Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu
recyceln, die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie
solche Materialien, insbesondere
Verpackungen, nicht im Hausmüll, sondern über
die bereitgestellten Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz
elektrische und elektronische Geräte.
1.8 Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro-
undElektronikgerätevertreibtoder diese gewerblich
an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe
eines neuen Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen
die gleichen Funktionen wie das neue Gerät
erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer
Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt
auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem
auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind,
(kleine Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft
oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf in
diesem Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes verknüpft, kann aber auf drei
Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn
das neue Elektro- oder Elektronikgerät dorthin
geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch
für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber
Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager und
Versandflächen für Lebensmittel beinhalten,
die den oben genannten Verkaufsflächen
entsprechen. Die unentgeltliche Abholung von
Elektro- und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank), Bildschirme,
Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer
Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten und