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HDE 10/2018 732.29.510
2.6 Verantwortung des Betreibers
Betreiber ist diejenige Person, die das Zutrittskontrollsystem zu gewerblichen
oder wirtschaftlichen Zwecken selbst betreibt oder einem Dritten zur Nutzung/An-
wendung überlässt und während des Betriebs die rechtliche Produktverantwortung
für den Schutz des Benutzers des Personals oder Dritter trägt.
Betreiberpflichten
Das Zutrittskontrollsystem wird üblicherweise im gewerblichen Bereich eingesetzt.
Der Betreiber des Zutrittskontrollsystems unterliegt daher den gesetzlichen
Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung müssen die für den
Einsatzbereich des Zutrittskontrollsystems gültigen Sicherheits-, Arbeitsschutz-
und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden.
Dabei gilt insbesondere Folgendes:
• Der Betreiber muss dafür sorgen, dass Fluchtwege und Fluchttüren im
Gefahrenfall für alle Personen begehbar sind.
• Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutzvorschriften
informieren und in einer Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren
ermitteln, die sich durch die speziellen Arbeitsbedingungen am Einsatzort des
Zutrittskontrollsystems ergeben. Diese muss er in Form von
Betriebsanweisungen für den Betrieb des Zutrittskontrollsystems umsetzen.
• Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit des Zutrittskontrollsys-
tems prüfen, ob die von ihm erstellten Betriebsanweisungen dem aktuellen
Stand der Regelwerke entsprechen, und diese, falls erforderlich, anpassen.
• Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Installation, Bedienung,
Störungsbeseitigung, Wartung und Reinigung eindeutig regeln und festlegen.
• Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Personen, die mit dem
Zutrittskontrollsystem umgehen, diese Anleitung gelesen und verstanden
haben. Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen
schulen und über die Gefahren informieren.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass das Zutrittskontrollsystem stets
in technisch einwandfreiem Zustand ist. Daher gilt Folgendes:
• Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in dieser Anleitung beschriebenen
Wartungsintervalle eingehalten werden.
• Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf
Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit überprüfen lassen.
WARNUNG
Gefahr bei Fehlgebrauch!
Fehlgebrauch des Lesers, des Controllers und der Zusatzmodule kann
zu gefährlichen Situationen führen.
• Den Leser, den Controller oder die Zusatzmodule niemals in
explosionsgefährdeten Bereichen installieren.
HINWEIS
Produktschäden durch beschädigte Leitungen!
Beschädigte Leitungen beeinträchtigen die Funktion des Produkts.
> Während der Montage die Leitungen nicht einklemmen oder
beschädigen.
> Produkt niemals mit beschädigten Leitungen in Betrieb nehmen und
verwenden.
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