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Betriebsanleitung: FRWM200 - Funk-Rauchwarnmelder
weis für das Kaufdatum auf.
Dieser Beleg ist für eventuelle Garantieansprüche
unbedingt erforderlich! Die beschränkte
Garantie wird nur gewährt, wenn das Gerät
ausschließlich
gemäß der Betriebsanleitung
verwendet wird. Die beschränkte Garantie
deckt keine Ansprüche ab, die auf Unfälle,
Missbrauch, Anwendungsfehler, Fahrlässigkeit
oder auf die nachfolgend dargestellten Garantie-
Ausschlussgründe zurückzuführen sind.
1.8 Garantie-Ausschlussgründe
Verschmutzung
Staubablagerungen und Insektenbefall im
Messsystem des Gerätes sind kein Garantiefall.
Auch die mit solchenVerschmutzungsformen ein-
hergehenden Rauchalarme oder Hinweissignale,
deuten nicht auf eine Fehlfunktion des Gerätes
hin, sondern zeigen lediglich einen Mangel an
Pege,ReinigungundWartungan.
Physische/mechanische Beschädigung
Wenn das Gerät beschädigt wurde,
z. B. das Gehäuse aufgebrochen oder das Gerät
geöffnet wurde, ist damit der Verlust jeden
Garantie-Anspruches verbunden. Gleiches gilt
für jede Form der Gewalteinwirkung auf das
Gerät, welche bewirkt, dass das Gerät zwar äu-
ßerlich unbeschädigt, jedoch im Gehäuseinneren
(z. B. Elektronik) beschädigt ist.
Kontamination
WenndasGerätäußerlichund/oderinnerlich
durch Anhaftungen kontaminiert (übermä-
ßig verschmutzt) ist, wird damit der Verlust
jeden Garantie-Anspruches verbunden. Als
Kontamination werden Anstriche und ver-
gleichbare Substanzen auf der Oberfläche
desGerätesundinnerhalbdesGehäuses/
Messsystems des Gerätes verstanden. Dabei
istdieDekoration/Bemalung,welchesichaus-
schließlichaufdiePrüf-/Stopp-Taste(Abdeckung
Rauchwarnmelder) begrenzt, von einem Garantie-
Ausschluss ausgenommen! Außerdem sind
Anhaftungen von Brandrückständen (z. B. Ruß)
ebenso wie Nikotin- und Fettbeläge, welche
eine unschwer erkennbare Verfärbung des
Gerätes bewirkt haben, als Kontamination
kategorisiert, die den Verlust jeden Garantie-
Anspruches bedeutet. Besonders Nikotin- und
Fett-Kondensate legen sich nicht nur auf die