6 13.07.2012 AD H9048 N
SPID 20.000
1 Einleitung
Nußbaum Produkte sind ein Ergebnis langjähriger Er-
fahrung. Der hohe Qualitätsanspruch und das überle-
gene Konzept garantieren Ihnen Zuverlässigkeit, eine
lange Lebensdauer und den wirtschaftlichen Betrieb.
Um unnötige Schäden und Gefahren zu vermeiden,
sollten Sie diese Betriebsanleitung aufmerksam durch-
lesen und den Inhalt stets beachten.
Eine andere oder über den beschriebenen Zweck hi-
naus gehende Benutzung gilt als nicht bestimmungs-
gemäß.
!Die Otto Nussbaum GmbH & Co KG haftet nicht
für daraus entstehende Schäden. Das Risiko dafür
trägt allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch:
• das Beachten aller Hinweise aus dieser Betriebsanlei-
tung und
• die Einhaltung der Inspektion- und Wartungsarbeiten
und der vorgeschriebenen Prüfungen
• die Betriebsanleitung ist von allen Personen zu be-
achten, die an der Hebebühne arbeiten. Dies gilt
insbesondere für das Kapitel 4 „Sicherheitsbestim-
mungen“
• zusätzlich zu den Sicherheitshinweisen der Betriebs-
anleitung sind die für den Einsatzort geltenden Re-
geln und Vorschriften zu beachten
• die ordnungsgemäße Handhabung der Anlage
Verp ichtung des Betreibers:
Der Betreiber verp ichtet sich nur Personen an der An-
lage arbeiten zu lassen, die
• mit den grundlegenden Vorschriften über die Ar-
beitssicherheit und der Unfallverhütung vertraut und
im Umgang mit der Hebebühne eingewiesen sind
• das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in die-
ser Betriebsanleitung gelesen, verstanden und dies
durch ihre Unterschrift bestätigt haben
Gefahren im Umgang mit der Anlage:
Die Nussbaum Produkte sind nach den Stand der
Technik und den anerkannten Sicherheitstechnischen
Regeln konzipiert und gebaut. Dennoch können bei
unsachgemäßer Verwendung Gefahren für Leib und
Leben des Benutzers entstehen oder Sachwerte be-
schädigt werden.
Die Anlage darf nur betrieben werden:
• für die bestimmungsgemäße Verwendung.
• wenn sie sich in sicherheitstechnisch einwandfreien
Zustand be ndet.
Organisatorische Maßnahmen
• Die Bedienungsanleitung ist ständig am Einsatzort
der Anlage griffbereit aufzubewahren.
• Ergänzend zur Betriebsanleitung sind allgemeingül-
tige gesetzliche und sonstige verbindliche Rege-
lungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu
beachten und anzuweisen.
• Das sicherheits- und gefahrenbewusste Arbeiten des
Personals ist zumindest gelegentlich unter Beach-
tung der Betriebsanleitung zu kontrollieren!
• Soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefor-
dert, persönliche Schutzausrüstungen benutzen.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Anla-
ge in lesbarem Zustand halten!
• Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten
technischen Anforderungen entsprechen.
Dies ist nur bei Originalteilen gewährleistet.
• Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung an-
gegebene Fristen für wiederkehrende Prüfungen/
Inspektionen einhalten.
Instandhaltungstätigkeiten, Störungsbeseitigung
• In der Betriebsanleitung vorgeschriebene Einstell-,
Wartungs- und Inspektionstätigkeiten und -termine
einschließlich Angaben zum Austausch von Teile/Tei-
lausrüstungen einhalten!
Diese Tätigkeiten dürfen nur durch Sachkundige, die
an einer speziellen Werksschulung teilgenommen
haben, durchgeführt werde.