
Der Informationsstan ieser Be ienungsanleitung
entspricht em Zeitpunkt er Drucklegung.
Wenn ein Laserpro ukt im öffentlichen o er in ustriellen Bereich in Betrieb genommen wir ,
ann müssen eine Reihe von Sicherheitsvorschriften befolgt wer en, wobei ieses Han buch
nur ein Teil wie ergibt. Der Betre
iber muss sich selbstän ig um ie Beschaffung er aktuellsten
Sicherheitsvorschriften bemühen un iese einhalten!
Sicherheitsabschaltung
Showlaser müssen eine manuelle Sicherheitsabschaltung haben, ie es ermöglicht, en
Strahlaustritt je erzeit zwangsläufig unterbrechen zu können.
Mechanischer Aufbau
Der Showlaser muss gegen Verstellen, Ver rehen un unbeabsichtigte Positionsän erungen
gesichert sein. Der Showlaser ist so anzuor nen, ass ein nicht bestimmungsgemäßes
Auswan ern es Laserstrahls w
ähren es Betriebes verhin ert wir . Die optisch wirksamen
Komponenten müssen fest an er Wan etc. befestigt sein. Die tragen en Elemente müssen
ihrerseits fest angebracht sein.
Zuschauerbereich
Im Zuschauerbereich ürfen ie Grenzwerte für Bestrahlung u
n Bestrahlungsstärke nicht
überschritten wer en. Personen sollen nicht absichtlich Laserstrahlung oberhalb er MZB
Werte ausgesetzt wer en.
Der Unternehmer hat urch technische o er organisatorische Maßnahmen afür zu
sorgen, ass eine Bestrahlung oberhal
b er maximal zulässigen Bestrahlung, auch urch
reflektierte o er gestreute Laserstrahlung, verhin ert wir .
Showlaserbereich
Es sin folgen e Schritte vor je er Inbetriebnahme vom benannten Laserschutzbeauftragten
urchzuführen:
Vor je em Einsatz ist ur
ch eine Sichtkontrolle zu prüfen, ob sicherheitsrelevante
Verän erungen eingetreten sin .
Dazu gehören folgen e Punkte:
- Steht ie optische Bank noch so wie sie installiert wur e ?
-
Sin keine leichtentflammbaren Gegenstän e wie z.B. Dekoration, im Strah
- Ist as Gehäuse er optischen Bank geschlossen ?
-
Sin alle Stecker, speziell alle stromführen en Stecker, eingesteckt un weisen sie nach wie
vor keine Sicherheitsmängel auf, z.B. Defekt er Ummantelung o er Isolierung ?
- usw.
Sollte einer
ieser oben aufgeführten Punkte aufgetreten sein, muss er Mangel
umgehen behoben wer en. Hierfür bitte unbe ingt Rücksprache mit er Firma
Varytec halten.
Durch en Betrieb es Showlasers ergibt sich ein Gefahrenbereich, er sog. Showlaserbereich,
in
em ie vorgegebenen Grenzwerte für Bestrahlung un Bestrahlungsstärke überschritten
wer en können. Dieser arf währen es Betriebes von keiner unbefugten Person erreicht
wer en.
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entspricht em Zeitpunkt er Drucklegung.
Wenn ein Laserpro ukt im öffentlichen o er in ustriellen Bereich in Betrieb genommen wir ,
ann müssen eine Reihe von Sicherheitsvorschriften befolgt wer en, wobei ieses Han buch
iber muss sich selbstän ig um ie Beschaffung er aktuellsten
Showlaser müssen eine manuelle Sicherheitsabschaltung haben, ie es ermöglicht, en
Der Showlaser muss gegen Verstellen, Ver rehen un unbeabsichtigte Positionsän erungen
gesichert sein. Der Showlaser ist so anzuor nen, ass ein nicht bestimmungsgemäßes
ähren es Betriebes verhin ert wir . Die optisch wirksamen
Komponenten müssen fest an er Wan etc. befestigt sein. Die tragen en Elemente müssen
n Bestrahlungsstärke nicht
überschritten wer en. Personen sollen nicht absichtlich Laserstrahlung oberhalb er MZB
-
Der Unternehmer hat urch technische o er organisatorische Maßnahmen afür zu
b er maximal zulässigen Bestrahlung, auch urch
Es sin folgen e Schritte vor je er Inbetriebnahme vom benannten Laserschutzbeauftragten
ch eine Sichtkontrolle zu prüfen, ob sicherheitsrelevante
Sin keine leichtentflammbaren Gegenstän e wie z.B. Dekoration, im Strah
lverlauf ?
Sin alle Stecker, speziell alle stromführen en Stecker, eingesteckt un weisen sie nach wie
vor keine Sicherheitsmängel auf, z.B. Defekt er Ummantelung o er Isolierung ?
ieser oben aufgeführten Punkte aufgetreten sein, muss er Mangel
umgehen behoben wer en. Hierfür bitte unbe ingt Rücksprache mit er Firma
Durch en Betrieb es Showlasers ergibt sich ein Gefahrenbereich, er sog. Showlaserbereich,
em ie vorgegebenen Grenzwerte für Bestrahlung un Bestrahlungsstärke überschritten
wer en können. Dieser arf währen es Betriebes von keiner unbefugten Person erreicht