
Einbau- und Betriebsanleitung Wilo-DrainLift Con 5
Deutsch
durchgeführt werden. Die in der Einbau- und Betriebsanleitung beschriebene 
Vorgehensweise zum Stillsetzen des Produktes/der Anlage muss unbedingt 
eingehalten werden.
2.6 Eigenmächtiger Umbau und Ersatzteilherstellung
Veränderungen des Produktes sind nur nach Absprache mit dem Hersteller 
zulässig. Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes Zubehör dienen 
der Sicherheit. Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für die daraus 
entstehenden Folgen aufheben.
2.7 Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit des gelieferten Produktes/der Anlage ist nur bei bestim-
mungsgemäßer Verwendung entsprechend Abschnitt 4 der Betriebsanleitung 
gewährleistet. Die im Katalog/Datenblatt angegebenen Grenzwerte dürfen auf 
keinen Fall unter- bzw. überschritten werden.
3 Transport und Zwischenlagerung
Bei Erhalt das Produkt sofort auf Transportschäden überprüfen. Bei Feststellung 
von Transportschäden sind die notwendigen Schritte innerhalb der entspre-
chenden Fristen beim Spediteur einzuleiten.
VORSICHT! Gefahr von Sachschäden!
Unsachgemäßer Transport und unsachgemäße Zwischenlagerung können zu 
Sachschäden am Produkt führen.
Die Anlage ist bei Transport und Zwischenlagerung gegen Feuchtigkeit, Frost 
und mechanische Beschädigung zu schützen.
4 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Kondensathebeanlage dient als Komponente in Anlagen zur Förderung von 
anfallendem Kondensat. Die automatisch arbeitende und anschlussfertige Kon-
densathebeanlage wurde für den Einbau in Gasbrennwertkesseln, deren Kon-
densat einen pH-Wert von 2,4 nicht unterschreitet, konzipiert.
VORSICHT! Gefahr von Sachschäden! 
Bei Einsatz der Kondensathebeanlage in gasbefeuerten Kesseln mit einer 
Leistung > 200 kW und generell bei Einsatz von ölgefeuerten Kesseln muss 
eine Neutralisationseinheit vorgeschaltet werden.
Des Weiteren wird die Kondensathebeanlage eingesetzt in:
• Klimaanlagen, Kühlschränken und -truhen, Kühlvitrinen und Verdampfern.
Die Kondensathebeanlage ist nicht dafür bestimmt, durch Personen (ein-
schließlich Kinder) mit eingeschränkten physischen, sensorischen oder geisti-
gen Fähigkeiten oder mangelnder Erfahrung und/oder mangelndem Wissen 
benutzt zu werden. 
Jede darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß.