
de Sicherheit
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halten. Wenn erforderlich, spezielle Maßnahmen berück-
sichtigen (z.B. geschirmte Kabel, Filter usw.).
▪Defekte Anschlusskabel austauschen. Rücksprache mit
dem Kundendienst halten.
2.4 Überwachungseinrichtungen
Die folgenden Überwachungseinrichtungen müssen bau-
seits gestellt werden:
Leitungsschutzschalter
Die Größe und die Schaltcharakteristik der Leitungs-
schutzschalter richten sich nach dem Nennstrom des an-
geschlossenen Produkts. Lokale Vorschriften beachten.
Motorschutzschalter
Bei Produkten ohne Stecker bauseitig einen Motor-
schutzschalter vorsehen! Die Mindestanforderung ist ein
thermisches Relais/Motorschutzschalter mit Tempera-
turkompensation, Differentialauslösung und Wiederein-
schaltsperre laut den lokalen Vorschriften. Bei sensiblen
Stromnetzen bauseitig weiteren Schutzeinrichtungen
(z.B. Überspannungs-, Unterspannungs- oder Phasen-
ausfallrelais usw.) vorsehen.
Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD)
Vorschriften des lokalen Energieversorgungsunterneh-
mens einhalten! Die Verwendung eines Fehlerstrom-
Schutzschalters wird empfohlen.
Wenn Personen mit dem Produkt und leitfähigen Flüssig-
keiten in Berührung kommen können, Anschluss mit ei-
nem Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) absichern.
2.5 Verwendung in gesundheitsgefährdenden Medien
Bei Verwendung des Produkts in gesundheitsgefährden-
den Medien besteht die Gefahr einer bakteriellen Infekti-
on! Das Produkt nach dem Ausbau und vor der weiteren
Verwendung gründlich reinigen und desinfizieren. Der
Betreiber muss die folgenden Punkte sicherstellen:
▪Während der Reinigung des Produkts wird die folgende
Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt und getragen:
– Geschlossene Schutzbrille
– Atemmaske
– Schutzhandschuhe
▪Alle Personen sind über das Medium, die davon ausge-
hende Gefahr und dem richtigen Umgang damit, unter-
richtet!
2.6 Transport
▪Es muss die folgende Schutzausrüstung getragen wer-
den:
– Sicherheitsschuhe
– Schutzhelm (beim Einsatz von Hebemitteln)
▪Für den Transport das Produkt immer am Tragegriff an-
fassen. Nie an der Stromzuführungsleitung ziehen!
▪Nur gesetzlich ausgeschriebene und zugelassene An-
schlagmittel verwenden.
▪Anschlagmittel aufgrund der vorhandenen Bedingungen
(Witterung, Anschlagpunkt, Last usw.) auswählen.
▪Anschlagmittel immer an den Anschlagpunkten (Trage-
griff oder Hebeöse) befestigen.
▪Die Standsicherheit des Hebemittels muss während des
Einsatzes gewährleistet werden.
▪Beim Einsatz von Hebemitteln muss, wenn nötig (z.B.
Sicht versperrt), eine zweite Person zum Koordinieren
eingeteilt werden.
▪Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist Personen nicht
gestattet. Lasten nicht über Arbeitsplätze führen, an de-
nen sich Personen aufhalten.
2.7 Montage-/Demontagearbeiten
▪Folgende Schutzausrüstung tragen:
– Sicherheitsschuhe
– Sicherheitshandschuhe gegen Schnittverletzungen
– Schutzhelm (beim Einsatz von Hebemitteln)
▪Am Einsatzort geltende Gesetze und Vorschriften zur Ar-
beitssicherheit und Unfallverhütung einhalten.
▪Das Produkt vom Stromnetz trennen und gegen unbe-
fugtes Wiedereinschalten sichern.
▪Alle drehenden Teile müssen stillstehen.
▪In geschlossenen Räumen für ausreichende Belüftung
sorgen.
▪Bei Arbeiten in Schächten und geschlossenen Räumen
muss eine zweite Person zur Absicherung anwesend sein.
▪Wenn sich giftige oder erstickende Gase ansammeln, so-
fort Gegenmaßnahmen einleiten!
▪Produkt gründlich reinigen. Produkte, die in gesund-
heitsgefährdenden Medien eingesetzt wurden, desinfi-
zieren!
▪Sicherstellen, dass bei allen Schweißarbeiten oder Arbei-
ten mit elektrischen Geräten keine Explosionsgefahr be-
steht.
2.8 Während des Betriebs
▪Folgende Schutzausrüstung tragen:
– Sicherheitsschuhe
– Gehörschutz (laut Aushang der Betriebsordnung)
▪Der Arbeitsbereich des Produkts ist kein Aufenthaltsbe-
reich. Während des Betriebs dürfen sich keine Personen
im Arbeitsbereich aufhalten.
▪Der Bediener muss jede Störung oder Unregelmäßigkeit
sofort seinem Verantwortlichen melden.