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2.2 Personalqualifikation und -schulung
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muss die
entsprechende Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen.
Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die Überwachung des Personals müssen durch
den Betreiber genau geregelt sein. Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen
Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und zu unterweisen. Dies kann, falls erforderlich, im
Auftrag des Betreibers der Maschine durch den Hersteller/Lieferanten erfolgen.
Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass der Inhalt der Betriebsanleitung
durch das Personal voll verstanden wird.
2.3 Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für
Personen als auch für Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbe-
achtung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust jeglicher Schadenersatz-
ansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdungen
nach sich ziehen:
- Versagen wichtiger Funktionen der Maschine/Anlage
- Versagen vorgeschriebener
- Gefährdungen von Personen durch elektrische, mechanische und chemische
Einwirkungen
- Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen
- Beschädigung von Einrichtungen und Bauwerken
2.4 Sicherheitsbewußtes Arbeiten
Die in der Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden nationalen
Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und
Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu beachten.
2.5 Allgemeine Sicherheitshinweise für den Betreiber/Bediener
Führen heiße oder kalte Maschinenteile zu Gefahren, müssen diese Teile bauseitig gegen
Berührung gesichert sein.
Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z. B. Kupplung) darf bei sich in Betrieb befind
licher Maschine nicht entfernt werden.
Leckagen (z. B. der Wellendichtung) gefährlicher Fördergüter (z. B. explosiv, giftig, heiß)
müssen so abgeführt werden, dass keine Gefährdung für Personen und die Umwelt entsteht.
Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen (Einzelheiten
hierzu siehe z. B. in den Vorschriften des VDE und der örtlichen Energieversorgungsunter-
nehmen).
Es ist auf eine ordnungsgemäße Nutzung durch die Badegäste zu achten.
Die Gegenstrom-Schwimmanlage ist nur zum Gegenschwimmen und Massieren geeignet.
Bei anderer Nutzung oder vom Hersteller nicht genehmigten Umbauten erlischt jeglicher
Garantie- und Haftungsanschpruch.
Es ist darauf zu achten, dass die Wassertemperatur 35°C nicht übersteigt!