
14 Gebrauchsanweisung |
de | Montage und Inbetriebnahme
4.3 Messkopf in Betrieb nehmen
VORSICHT
Verzögerte Ansprechzeit an der Auswerteeinheit.
Wenn der Messkopf an Auswerteeinheiten angeschlossen ist, kann die
Gesamtansprechzeit verzögert sein. Die gesamte Messstrecke muss
berücksichtigt werden (z. B. Latenz der Auswerteeinheit).
► Sicherstellen, dass die geforderte Ansprechzeit eingehalten wird.
Folgende Hinweise in Bezug auf die Messfunktion beachten:
– Verhalten bei sehr hohen Gaskonzentrationen:
Grundsätzlich ist das Messprinzip Wärmetönung, das auf der katalytischen
Oxidation eines brennbaren Gases beruht, nicht eindeutig, da bei hohen
Messgaskonzentrationen die im Sensor enthaltene Sauerstoffkonzentration
zur Oxidation des brennbaren Gases nicht mehr ausreicht. Daher verringert
sich das Messsignal bei sehr hohen Gaskonzentrationen und kann Werte
innerhalb des Messbereichs annehmen. Das nachgeschaltete Steuergerät
muss mit Anzeigeeinrichtungen und Messwertausgängen (sofern
vorhanden) sowie Alarmausgängen betrieben werden, die bei
Messbereichsüberschreitung selbsthaltend sind. Solche selbsthaltenden
Alarme dürfen erst dann zurückgesetzt werden, wenn durch eine von der
Gaswarnanlage unabhängige Messung nachgewiesen ist, dass die
Konzentration brennbarer Gase oder Dämpfe unterhalb des
Messbereichsendwertes liegt.
– Mindest-Sauerstoffgehalt:
Das Messprinzip Wärmetönung erfordert einen Mindest-Sauerstoffgehalt
von 12 Vol.-%, andernfalls werden aufgrund von Sauerstoffmangel zu
geringe Messwerte angezeigt.
– Lüftungsverhältnisse beachten! Messkopf mit Sensor immer im Luftstrom
zwischen möglicher Austritts- bzw. Sammelstelle und möglicher Zündquelle
anordnen.
– Dichte des Gases beachten! Bei Gasen, deren Dichte geringer als die der
Luft ist, wie Wasserstoff, Methan oder Ammoniak, muss der Messkopf über
einer möglichen Leckagestelle bzw. an den höchsten Punkten, an denen
sich diese Gase in größeren Konzentrationen befinden können, angeordnet
werden. Bei Gasen und Dämpfen mit einer Dichte, die größer als die der
Luft ist, muss der Messkopf unter einer möglichen Leckagestelle bzw. an
den tiefsten Punkten, an denen diese Gase und Dämpfe vorhanden sein
können, montiert werden.
– Obwohl die Messköpfe vor der Auslieferung auf Funktion geprüft werden,
muss nach deren Installation eine Inbetriebnahme einschließlich der
Kalibrierung von Nullpunkt und Empfindlichkeit durchgeführt werden. Die
Inbetriebnahme muss mit einer Funktionsprüfung der kompletten
Gaswarnanlage abgeschlossen werden.
– Bei starker Anströmung mit Luft treten keine Messwertverfälschungen auf,
jedoch werden um bis zu 16 %UEG höhere Messwerte bei starker
Anströmung mit 50 %UEG Prüfgas angezeigt.
– In Verbindung mit der Auswerteeinheit REGARD oder Polytron Transmittern
mit voreingestellten Alarmschwellen können akustische oder optische
Alarmmittel aktiviert oder automatisch Gegenmaßnahmen eingeleitet
werden, noch bevor die detektierten Gase oder Dämpfe im Gemisch mit Luft
gefährliche zündfähige Konzentrationen annehmen.
– Die Sensoren DrägerSensor PR M DQ / HT M DQ / PR NPT DQ (S) und LC
M/NPT können bei Anwesenheit von Sensorgiften temporär oder dauerhaft
geschädigt werden. Sensorgifte sind Schwefelwasserstoff, schwefelhaltige
Kohlenwasserstoffe und flüchtige Siliciumverbindungen. In geringem
Ausmaß können auch durch häufige Exposition von hohen Konzentrationen
halogenierter oder stickstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen die
Sensoreigenschaften beeinträchtigt werden. Eine Sensorvergiftung zeigt
sich typischerweise zuerst durch den Rückgang der Empfindlichkeit für
Methan. Die Empfindlichkeit gegenüber anderen brennbaren Stoffen ist in
der Regel deutlich weniger beeinträchtigt.
4.3.1 Alarme verriegeln
Bei Prüfungen oder Einstellungen kann es notwendig sein, die
Alarmauswertung in nachgeschalteten Geräten zu verriegeln. Anweisung in der
Gebrauchsanweisung des betreffenden Gerätes folgen.
WARNUNG
Bei einer Alarmverriegelung wird kein elektrisches Signal generiert, das auf die
Alarmverriegelung hinweist.
► Damit das Gaswarnsystem nicht in diesem unsicheren Zustand verbleibt,
müssen organisatorische Maßnahmen (z. B. Warnschild, Information des
Sicherheitsbeauftragten) getroffen werden.