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1. SICHERHEITSINFOR-
MATIONEN
Zu Ihrer eigenen Sicherheit
und für die korrekte Funktion
des Gerätes lesen Sie bitte die-
se Betriebsanleitung aufmerksam
durch, bevor Sie das Gerät in-
stallieren und benutzen. Verwah-
ren Sie die Bedienungsanleitung
stets zusammen mit dem Gerät,
auch wenn Sie dieses an Dritte
weitergeben oder übertragen. Es
ist wichtig, dass der Benutzer
alle Betriebs- und Sicherheits-
merkmale des Gerätes kennt.
DieKabelmüssenvoneinem
zuständigen Fachmann
angeschlossen werden.
• Der Hersteller haftet nicht für
etwaige Schäden, die durch
einefehlerhafte Installationoder
einen ungeeigneten Gebrauch
entstehen könnten.
• Der min. Sicherheitsabstand
zwischenKochfeldundAbzugs-
haube beträgt 650 mm (einige
Modelle können auch niedriger
installiert werden; sieheAbsatz
Installation).
• Sollten die Installationsanwei-
sungen des gasbetriebenen
Kochfelds einen größeren Ab-
standalsobenangegebenvorse-
hen, ist dies zu berücksichtigen.
• Sicherstellen, dass die Netz-
spannung der auf dem Typen-
schild angegebenen Spannung
entspricht.DasTypenschildistim
Inneren der Haube angebracht.
• Trennvorrichtungen müssen
in der festen Anlage gemäß
Normen über Verkabelungssy-
steme installiert werden.
• Für Geräte der Klasse I sicher-
stellen, dass das Versorgungs-
netz des Gebäudes korrekt
geerdet ist.
• Die Abzugshaube an den
Schornsteinmit einemRohr mit
Mindestdurchmesser von 120
mm anschließen. Der Verlauf
desRauchabzugs musssokurz
wie möglich sein.
• Alle gesetzlichen Vorschriften
im Bereich Abluft einhalten.
• Die Abzugshaube darf nicht an
einen Schacht angeschlossen
werden, in den Rauchgase
abgeleitet werden (z. B. von
Heizkesseln, Kaminen, usw.).
• Falls die Abzugshaube mit Ge-
räten verwendet wird, die nicht
elektrisch betrieben sind (z.B.
Gasgeräte), muss im Raum für
eine ausreichende Belüftung ge-
sorgtwerden,damitderRückuss
derAbgaseverhindertwird.Wird
die Abzugshaube zusammen
mit nicht elektrisch betriebenen
Geräten eingesetzt, darf der Un-
terdruckimRaum 0,04mbarnicht
überschreiten, damit die Abgase
nicht wieder angesaugt werden.
• Die Luft darf nicht durch einen
Kanal abgelassen werden, der
als Rauchabzug für Gasgeräte
oder Geräte verwendet wird,
die mit anderen Brennstoffen
betrieben werden.