
1 Wichtige Hinweise zur Sicherheit
und zum Umweltschutz
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Vollautomatische Espressomaschine / Bedienungsanleitung
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen alle Altbatterien und
Altakkumulatoren vom Altgerät getrennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät
entnommen werden können. Der Endnutzer ist zudem selbst dafür verantwortlich,
personenbezogene Daten auf dem Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter Geräte trägt dazu bei, mögliche
negative Folgen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden.
1.7 Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie solche Materialien, insbesondere
Verpackungen, nicht im Hausmüll, sondern über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz elektrische und
elektronische Geräte.
1.8 Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt
oder diese gewerblich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines neuen
Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen
die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber
von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten
und auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem auf Verlangen
des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind,
(kleine Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall nicht an den
Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes verknüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro
Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das neue Elektro- oder
Elektronikgerät dorthin geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes
für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager und Versandflächen für Lebensmittel