
Stand: 07.02.2022 HYDAC ELECTRONIC GMBH Mat. Nr.: 670077
Im übergeordneten System müssen Spannungsspitzen durch Phänomene wie Surge
oder Load-Dump durch entsprechende Schutzschaltungen auf max. 60 V begrenzt
werden.
Eine Drift der Messzelle(n) hervorgerufen durch ein Überdruckereignis oder durch
Alterung kann vom Druckmessumformer unter ungünstigen Umständen nur im
drucklosen Zustand erkannt werden. Das übergeordnete System muss diesen
Zustand in für die Anwendung ausreichenden Zeitabständen annehmen und zusätzlich
eine Plausibilisierung des Messwertes im drucklosen Zustand durchführen.
Für die bestimmungsgemäße Verwendung hat der Betreiber des Messsystems darauf
zu achten, dass alle vom Messsystem gelieferten Statusinformationen im
übergeordneten Steuersystem ausgewertet werden.
Berührungen der Messsystem-Anschlusskontakte mit den Fingern sind
zu vermeiden. Bei der Handhabung des Messsystems sind ESD Schutzmaßnahmen
anzuwenden.
Verdrahtungsarbeiten, Öffnen und Schließen von elektrischen Verbindungen sind nur
im spannungslosen Zustand durchzuführen.
Die Kennwerte und Angaben bezüglich der funktionalen Sicherheit sind in jedem Fall
zu berücksichtigen. Falsche Handhabung bzw. die Nichteinhaltung von
Gebrauchshinweisen oder technischen Angaben kann zu Sach- und / oder
Personenschäden führen.
8.2 Bestimmungsgemäßer Gebrauch / vorhersehbarer Fehlgebrauch
Der Druckmessumformer wird mit seinem Prozessanschlussgewinde in ein
entsprechendes Anschlussgewinde an der Anlage eingeschraubt und hierüber an den
Hydraulikkreislauf der Anlage angeschlossen. Der elektrische Anschluss erfolgt über
den fünf- bzw. vierpoligen Steckverbinder. Der Druck des Prozessmediums wirkt durch
die Bohrung am Prozessanschluss auf eine interne Messmembrane und wird in ein
druckproportionales Messsignal gewandelt, welches dann über die CANopen-Safety
Schnittstelle ausgegeben wird.
Mängel- und Haftungsansprüche –gleich aus welchem Rechtsgrund –bestehen
insbesondere nicht bei fehlerhafter oder unsachgemäßer Installation, Inbetriebnahme,
Verwendung, Behandlung, Lagerung, Wartung, Reparatur, Einsatz ungeeigneter
Betriebsmittel oder sonstiger nicht vom Hersteller zu verantwortenden Umständen.
Für die Bestimmung der Schnittstellen zum Einbau in eine Anlage, den Einbau, die
Verwendung und die Funktionalität des Produkts in dieser Anlage übernimmt der
Hersteller keine Verantwortung.
8.3 Verpflichtung des Betreibers vor der Inbetriebnahme
Gemäß der EG-Maschinenrichtlinie entspricht das Mess-System einer Komponente für
den Einbau in eine Anlage/Maschine. Des Weiteren wurde die Konformität des Mess-
Systems hinsichtlich der EMV-Richtlinie geprüft.
Die Inbetriebnahme des Mess-Systems ist deshalb erst dann erlaubt, wenn festgestellt
wurde, dass die Anlage/Maschine, in die das Mess-System eingebaut werden soll, den
Bestimmungen der EG-Maschinenrichtlinie, der EG-EMV-Richtlinie, den