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Richtlinien zur Be- und Entlüftung
Dieses Gerät darf nur in einem ausreichend 
belüftbaren Raum und gemäß den geltenden 
Vorschriften und Lüftungsbestimmungen aufgestellt 
werden. 
Dieses Gerät ist nicht an eine Abzugshaube 
angeschlossen. Installieren Sie das Gerät so, dass 
mit Öffnungen ins Freie oder über entsprechende 
Leitungen eine natürliche oder geführte Belüftung 
sichergestellt ist. Die Belüftung muss fortlaufend und 
ausreichend für die Verbrennung notwendige Zuluft 
sowie auch für die Ableitung der verbrauchten Luft 
sorgen.
 
Sollte nur dieses gasbetriebene Gerät im Raum auf-
gestellt sein, muss eine Abzugshaube installiert 
werden, damit die verbrauchte Luft direkt abgeleitet 
wird. 
Die Abzugsleitung muss:
• vertikal geführt werden.
• mindestens die doppelte Länge ihres Durch-
messers aufweisen.
• über ein Mindestprofil von 100 cm2verfügen.
Für die notwendige Zuluft ist es notwendig, eine 
Belüftungsöffnung von mindestens 100 cm2
einzuplanen.
Die Belüftungsöffnung muss:
• mindestens 100 cm2 umfassen.
• direkt ins Freie führen.
• sich nahe am Boden befinden. 
Diese Belüftungsöffnung darf weder von innen noch 
von außen versperrt werden. 
Die Höhendifferenz zur Abzugsleitung muss 
mindestens 180 cm betragen.
min. 180 cm
min. 100 cm2