
OPI_COMBI LIFT 480H_V4.1_DE-EN-FR 5
DEUTSCH Original
Einleitung
Nussbaum Produkte sind ein Ergebnis langjähriger Erfah-
rung. Der hohe Qualitätsanspruch und das überlegene
Konzept garantieren Ihnen Zuverlässigkeit, eine lange Le-
bensdauer und den wirtschaftlichen Betrieb. Um unnötige
Schäden und Gefahren zu vermeiden, sollten Sie diese
Betriebsanleitung aufmerksam durchlesen und den Inhalt
stets beachten.
!Eine andere oder über den beschriebenen
Zweck hinaus gehende Benutzung gilt als
nicht bestimmungsgemäß.
!Die Firma Nussbaum haftet nicht für daraus
entstehende Schäden. Das Risiko dafür trägt
allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört
auch:
• das Beachten aller Hinweise aus dieser Betriebsanlei-
tung und
• die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsarbeiten
und der vorgeschriebenen Prüfungen
• die Betriebsanleitung ist von allen Personen zu beach-
ten, die an der Anlage arbeiten. Dies gilt insbesondere
für das Kapitel 4 „Sicherheitsbestimmungen“
• zusätzlich zu den Sicherheitshinweisen der Betriebsan-
leitung sind die für den Einsatzort geltenden Regeln und
Vorschriften zu beachten
• die ordnungsgemäße Handhabung der Anlage
Verpflichtung des Betreibers:
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen an der Anla-
ge arbeiten zu lassen, die
• mit den grundlegenden Vorschriften über die Arbeitssi-
cherheit und der Unfallverhütung vertraut und im Um-
gang mit der Anlage eingewiesen sind
• das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in dieser
Betriebsanleitung gelesen, verstanden und dies durch
ihre Unterschrift bestätigt haben
Gefahren im Umgang mit der Anlage:
Die Nussbaum Produkte sind nach dem Stand der Technik
und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln kon-
zipiert und gebaut. Dennoch können bei unsachgemäßer
Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers
entstehen oder Sachwerte beschädigt werden.
Die Anlage darf nur betrieben werden
• für die bestimmungsgemäße Verwendung
• wenn sie sich in sicherheitstechnisch einwandfreien Zu-
stand befindet
Organisatorische Maßnahmen
• Die Bedienungsanleitung ist ständig am Einsatzort der
Anlage griffbereit aufzubewahren.
• Ergänzend zur Betriebsanleitung sind allgemeingültige
gesetzliche und sonstige verbindliche Regelungen zur
Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten
und anzuweisen.
• Das sicherheits- und gefahrenbewusste Arbeiten des
Personals ist zumindest gelegentlich unter Beachtung
der Betriebsanleitung zu kontrollieren!
• Soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefordert,
persönliche Schutzausrüstungen benutzen.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Anlage
in lesbarem Zustand halten!
• Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten tech-
nischen Anforderungen entsprechen. Dies ist nur bei
Originalteilen gewährleistet.
• Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung ange-
gebene Fristen für wiederkehrende Prüfungen/Inspekti-
onen einhalten.
Instandhaltungstätigkeiten, Störungsbeseiti-
gung
In der Betriebsanleitung vorgeschriebene Einstell-, War-
tungs- und Inspektionstätigkeiten und –termine einschließ-
lich Angaben zum Austausch von Teile/Teilausrüstungen
einhalten! Diese Tätigkeiten dürfen nur durch Sachkundi-
ge, die an einer speziellen Werksschulung teilgenommen
haben, durchgeführt werden.
Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich gelten unsere „Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen“.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen-
und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf
eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzufüh-
ren sind:
• Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Anlage.
• Unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnahme, Bedienen
und Warten der Anlage.
• Betreiben der Anlage bei defekten Sicherheitseinrich-
tungen oder nicht ordnungsgemäß angebrachten oder
nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrich-
tungen.
• Das nicht Beachten der Hinweise in der Betriebsanlei-
tung bezüglich Transport, Lagerung, Montage, Inbe-
triebnahme, Betrieb, Wartung und Rüsten der Anlage.
• Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der Anlage.
• Eigenmächtiges Verändern der Anlage (z.B. Antriebs-
verhältnisse: Leistung, Drehzahl etc.)
• Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen.
• Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkungen und hö-
here Gewalt.
Demontage, Außerbetriebnahme und Entsor-
gung
Die Demontage der Hebebühne sollte durch einen Sachkun-
digen erfolgen. Eventuell vorhandene Flüssigkeiten (z.B.
Hydrauliköle) sind abzulassen und getrennt zu entsorgen.