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Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter für die Einhaltung von bestimmten Lärm egeln verantwortlich ist.
Wird dieser Lärm egel überschritten, muss evtl. die Veranstaltung abgebrochen werden.
Kommt der Veranstalter seinen Verkehrssicherungs flichten nicht nach, ist er zivilrechtlich für alle dadurch
entstehende Schäden haftbar, z. B.:
Die Krankenkasse der Geschädigten kann die Behandlungskosten einklagen.
Der Geschädigte selbst kann auf Schmerzensgeld klagen.
Dadurch entstehende (wirtschaftliche) Schäden können durch eine zivilrechtliche Klage vom Bediener der
Anlage eingefordert werden.
Wenn sozialversicherungs flichtig Beschäftigte eine Beschallungsanlage betreiben gilt: Bei Musikveran-
staltungen liegt fast immer ein Lärmbereich vor. Somit hat der Arbeitgeber Warnschilder aufzustellen und
Gehörschutzmittel bereitzustellen. Die Arbeitnehmer haben diese zu benutzen.
Bitte beachten Sie: PSSO haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation und übermäßige
Lautstärken verursacht werden!
Kleine Hörkunde
Immer mehr junge Menschen leiden unter einem Hörverlust von 25 Dezibel und mehr, überwiegend
hervorgerufen durch laute Musik von tragbaren MP3-Playern und CD-Abs ielgeräten oder in der Diskothek.
Wer Musik über Beschallungsanlagen wiedergibt, sollte wissen, welchen Schall egeln er sein Gehör und
das des Publikums aussetzt. Sie erreichen im zeitlichen Mittel ohne weiteres 75 bis 105 dB(A) in der Disco
bzw. 95 bis 115 dB(A) bei einem Rockkonzert. Einzelne Pegels itzen können die Schmerzgrenze
überschreiten, die bei 130 dB(A) liegt. Solche Werte sind ty isch für den Betrieb einer Motorkettensäge oder
eines Presslufthammers.
Übersicht über verschiedene Schall egel
20 dB Blätterrascheln
100 dB Presslufthammer
40 dB im Wohnraum bei geschlossenem Fenster
110 dB Rock-/Po konzert
(mit einigem Abstand zur Bühne)
60 dB Unterhaltung
125 dB startender Düsenjet in 100 m Entfernung
70 dB Großraumbüro
130 dB Schmerzgrenze
85 dB mittlerer Straßenverkehr
140 dB Düsentriebwerk in 25 Metern Entfernung
95 dB Schwerlastverkehr
Dabei ist zu beachten, dass eine Verdo elung der Leistungszufuhr eine Steigerung des Schall egels um 3
dB bedeutet. Das menschliche Gehör em findet aber erst eine Steigerung des Schall egels um 10 dB als
eine Verdo elung der Lautstärke. Die Schädigung des Gehörs hängt aber vom Schall egel ab und setzt
schon lange vor dem Erreichen der Schmerzgrenze ein!
Viele täuschen sich selbst mit der Vorstellung, dass Lärm etwas sei, woran man sich "gewöhne". Dass eine
ositive Einstellung zu einem bestimmten Geräusch hysiologische Reaktionen abschwächen kann, soll
nicht bestritten werden. Eine ganz andere Sache ist jedoch die schleichende Wirkung auf das Innenohr: die
Überreizung und allmähliche Auflösung der Haarzellen des Cortischen Organs.
Der Grund, weshalb Menschen nach einer gewissen Belastungszeit Lärm, an den sie sich scheinbar
"gewöhnt" haben, nicht mehr als störend em finden, liegt schlicht darin, dass sie einen Hörschaden erlitten
haben. Dieser macht sie unem findlich für die Frequenzen, die den lautesten Teil des Lärms bilden.
"An assung" an Lärm kann also nichts anderes bedeuten als den Versuch, mit der durch Lärm verursachten
Taubheit im täglichen Leben zurechtzukommen. Die Taubheit selbst ist unheilbar; sie kann durch Hilfsmittel
wie z. B. Hörgeräte nur sehr unvollkommen ausgeglichen werden.
Subjektiv wird die Hörverschlechterung so em funden, als seien die Ohren "in Watte ge ackt". Häufig bildet
sie sich zwar recht rasch zurück, jedoch bleibt meist eine Einbuße der Hörem findlichkeit zurück.
Um eine ausreichende Erholung des Gehörs zu gewährleisten, sollte der Lärm egel während mindestens 10
Stunden nicht über 70 dB(A) steigen. Wesentlich höhere Schalldruck egel während dieser Ruhe ause
können die Erholung erschweren und die Bildung einer bleibenden Gehörminderung oder eines Gehör-
schadens (Tinnitus) begünstigen. Deshalb: Wer sein Gehör liebt, sich einen Gehörschutz schiebt!