Printed in the Federal Republic of Germany TR-Electronic GmbH 2015, All Rights Reserved
12/05/2022 TR-ECE-BA-DGB-0117 v09 Page 15 of 47
2.8 Personalauswahl und -qualifikation; grundsätzliche Pflichten
2.8.1 Projektierung, Geräteauswahl und Errichtung
Die Projektierung von elektrischen Anlagen, die Auswahl der Geräte und die
Errichtung in explosionsfähigen Atmosphären dürfen nur von Personen vorgenommen
werden, deren Ausbildung, Unterweisungen zu verschiedenen Zündschutzarten und
Installationstechniken, zutreffenden Regeln und Vorschriften sowie allgemeinen
Grundsätzen der Zoneneinteilung enthalten hat. Die Person muss für die Art der
auszuführenden Arbeiten die einschlägige Kompetenz haben.
Das Personal muss sich regelmäßig entsprechenden Fortbildungen oder Schulungen
unterziehen.
Zur Definition über die Kenntnisse, Fachkunde und Kompetenzen der
„verantwortlichen Personen“, „Handwerker“und „Planer“, ist zusätzlich die Norm
IEC 60079-14 bzw. DIN EN 60079-14 einzusehen (Bezugsquellen z.B. Beuth
Verlag GmbH, VDE-Verlag GmbH).
2.8.2 Prüfung, Wartung und Instandsetzung
Die Prüfung, Wartung und Instandsetzung von elektrischen Anlagen in
explosionsfähigen Atmosphären darf nur von erfahrenem Personal ausgeführt werden,
dem bei der Ausbildung auch Kenntnisse über die verschiedenen Zündschutzarten
und Errichtungsverfahren, die Anforderungen der Norm IEC / DIN EN 60079-17,
einschlägige nationale Vorschriften und Unternehmensregeln für die Anlage sowie die
allgemeinen Grundsätze der Zoneneinteilung vermittelt wurden.
Eine angemessene Weiterbildung oder Schulung ist vom Personal regelmäßig
durchzuführen. Ein Nachweis für die relevanten Erfahrungen und die absolvierten
Schulungen muss verfügbar sein.
Zur Definition über die Kenntnisse, Fachkunde und Kompetenzen der „verantwortlichen
Personen“, der „fachkundigen Person mit leitender Funktion“ und des „ausführenden
Personals“, ist zusätzlich die Norm IEC 60079-17 bzw. DIN EN 60079-17 einzusehen
(Bezugsquellen z.B. Beuth Verlag GmbH, VDE-Verlag GmbH).
2.9 Erstinbetriebnahme / Inbetriebnahme
Vor der ersten Inbetriebnahme ist das Betriebsmittel anhand seiner Kennzeichnung
auf seine Eignung in der entsprechenden Zone hin zu überprüfen. Die
explosionsschutzrelevanten Kenndaten, wie die Explosionsgruppe und
Temperaturklasse der gefährdenden Stoffe, sind mit denen auf dem Typenschild zu
bewerten. Die auf dem Typenschild angegebenen Werte dürfen nicht überschritten
werden. Bei Verwendung des Betriebsmittels innerhalb von explosionsgefährdeten
Bereichen durch Staub ist eine Ablagerung von Staub auf der Oberseite des
Betriebsmittels größer 5 mm nicht zulässig. Hierzu ist unter Umständen eine
zusätzliche Abdeckung zu installieren, wenn eine Ablagerung von Staub nicht
zuverlässig zu vermeiden ist.
Die Funktionssicherheit des Betriebsmittels sowie die funktionsgerechte Anordnung
des Betriebsmittels innerhalb der Anlage sind vor der Inbetriebnahme zu überprüfen.
Die Verwendung darf nur im unbeschädigten und sauberen Zustand erfolgen.