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Gebrauchsanleitung
Nutzung in Ordnung
Vorsicht bei der Nutzung
Lebensgefahr
Nicht anwendbar oder nicht verfügbar
1.) Normen
DIN 19427 PSA zur Verwendung in Arbeitskörben auf
fahrbaren Hubarbeitsbühnen
DIN EN 360 Höhensicherungsgeräte
RfU 11.085 Übersteigbare Höhensicherungsgeräte (siehe
Tabelle Seite 6, Zeile 10)
RfU 11.060 Horizontale Nutzung über Kante
2.) Allgemeine Informationen
Das HSG Compact dient in Verbindung mit einem Auanggurt
ausschließlich zur Absicherung von Personen, die während Ihrer
Arbeit der Gefahr eines Absturzes ausgesetzt sind (z. B. auf Leitern,
Dächern, Gerüsten, usw.).
Der Falldämpfer muss immer am Körper befestigt werden.
Funktion: Das HSG Compact begrenzt die bei einem Sturz
auftretende Kraft auf weniger als 6 kN. Wurde das HSG Compact
einmal eingesetzt, um einen tatsächlichen Sturz abzufangen, muss es
aus dem Verkehr gezogen und vernichtet werden! Die jährliche
Überprüfung muss von einer sachkundigen Person gemäß DGUV
Directive 312-906 (d. h. den nationalen Vorschriften für die PSA-
Überprüfung) durchgeführt werden. Anbringen des HSG Compact
(Abb. 1):
1. Verbindungselement (1) ausschließlich in die Auangöse am
Auanggurt einhaken. 2. Gegenüberliegendes Verbindungselement
(2) an einem sicheren Anschlagpunkt befestigen. Das HSG Compact
(3) darf nicht behindert werden und sollte keinesfalls über Kanten
oder Umlenkungen geführt werden. Die HSG Compact
Sicherheitsleinen dürfen nicht in einer „zurückgebundenen“ Weise
verwendet werden.
Beim Einhaken am Anschlagpunkt ist darauf zu achten, dass der
Karabiner sachgemäß und somit an der Anschlagöse an dem Gurt
befestigt wird. Der Karabiner am Anschlagpunkt in der Arbeitsbühne
sollte frei beweglich sein und während des Auangvorgangs keiner
Querbeanspruchung bzw. Kantenbeanspruchung unterliegen.