Yamaha PW45 User manual

I
ORIGINAL
BETRIEBSANLEITUNG
ORIGINAL INSTRUCTIONS
NOTICE ORIGINALE D‘UTILISATION
DRIVE UNIT • DISPLAY UNIT • BATTERY PACK • BATTERY CHARGER
ANTRIEBSEINHEIT • ANZEIGEEINHEIT • AKKUPACK • AKKULADEGERÄT
PW45 - Speed Pedelec / Speed EPAC
DE
EN
FR

II III
Inhalt / content / sommaire de en fr
Modellübersicht und max. zulässige Gesamtgewichte
Model overview and max. permissible total weights /
Aperçu des modèles et poids total maximal autorisé
III III III
S-Pedelec / V.A.E. rapide
Rechtliche Hinweise
legal notes / informations légales
Technische Hinweise
technical notes / informations techniques
Länderspezifische Regeln
country specific rules / réglementations spécifiques aux pays
IV
VII
X
XII
XV
XVIII
XX
XXIII
XXVI
Gewährleistung
warranty / Garantie XXVIII XXVIII XXIX
Betriebsanleitung Antriebssystem
Instructions drive system
Notice Originale d‘utilisation
1 49 95
Modell
model
Modèle
Typ
type
Type
max. zul. Gesamtgewicht (kg)
max. permissible total weight (kg)
poids total max. autorisé (kg)
Winora
radius speed Speed EPAC, Kraftfahrzeug/motor vehicle/
VAE rapide, véhicule motorisé
130
Haibike
SDURO Trekking S Speed EPAC, Kraftfahrzeug/motor vehicle/
VAE rapide, véhicule motorisé
130
Modellübersicht und max. zulässige Gesamtgewichte Modelljahr 2016
Definition:
Das zulässige Gesamtgewicht versteht sich als das maximale Gesamtgewicht von Fahrzeug, Fahrer/-in und weiterer Zuladung.
Model overview and max. permissible total weight for model year 2016
Definition:
The max. permissible total weight consists of the maximum weight of the vehicle, rider and load.
Aperçu des modèles et poids total maximal autorisé pour la gamme 2016
Définition:
Le poids total maximal autorisé comprend le vélo électrique, le pilote et toute charge supplémentaire.

IV - Deutsch Deutsch - V
Rechtliche Hinweise
Eine Übersicht über die spezifischen Regeln in den jeweiligen Ländern finden Sie im Kapitel „Länderspezifi-
sche Regeln“.
Stand: März 2016
Bitte beachten Sie, dass die rechtlichen Hinweise in dieser Übersicht an Aktualität verlieren können.
Beachten Sie des Weiteren, dass in den verschiedenen Ländern teilweise unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen gelten
können. Lesen Sie hierzu das Kapitel „Länderspezifische Regeln“.
Die folgenden Hinweise erheben keinen Anspruch auf jusitische Korrektheit, Irrtümer sind vorbehalten.
Unterschied zwischen einem „normalen“ Pedelec / Fahrrad und einem S-Pedelec
Beachten Sie bitte, dass es sich bei Ihrem S-Pedelec rechtlich um ein Kraftfahrzeug der Klasse L1e und nicht um ein Pedelec /
Fahrrad handelt, mit allen damit verbundenen Folgen hinsichtlich:
Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, ggf. Zulassungspflicht, Strafrecht.
Haftpflichtversicherung
Sie benötigen zwingend eine Mofa/Moped-Haftpflichtversicherung zum Führen eines S-Pedelecs auf öffentlichen Wegen. Passende
Versicherungen erhalten Sie z.B. von Versicherungsunternehmen und Banken. Fahren Sie das S-Pedelec auf öffentlichen Wegen
ohne Versicherungsschutz stellt dies einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar.
Versicherungskennzeichen
Als Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen. Es muss am Kennzeichenhalter Ihres
S-Pedelecs montiert sein. Ist das Speed EPAC im entsprechenden Land zulassungspflichtig, muss statt eines Versicherungskenn-
zeichens ein Nummernschild montiert werden.
Zulassungspflicht & Nummernschild
In manchen Ländern kann eine Zulassungspflicht bestehen und damit verbunden das Anbringen eines Nummernschildes verpflich-
tend sein (vergleichbar Motorrad). Lesen Sie hier das Kapitel „Länderspezifische Regeln“.
S-Pedelec: Rechtliche und technische Hinweise
Speed Pedelec (kurz S-Pedelec) oder Speed EPAC:
Pedelec: Pedal electric cycle
EPAC: Electrically power assisted cycles
Beide Begriffe meinen ein Fahrrad mit elektrischem „Hilfsmotor“, der den Fahrer nur beim in die Pedale treten unterstützt. DIe
Unterstützung endet bei 25 km/h. Ein EPAC bzw. Pedelec wird verkehrsrechtlich als Fahrrad eingestuft.
Speed: zu deutsch „Geschwindigkeit“
Der voran gesetzte Begriff „Speed“ signalisiert, dass diese EPAC / Pedelec bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h
unterstützt. Auch ein rein elektrischer Betrieb bis zu 20 km/h ist möglich. Verkehrsrechtliche Hinweise zum Speed
EPAC finden Sie nachfolgend.
CoC Papier / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
CoC - Certificate of Conformity = Übereinstimmungsbescheinigung
Dieses Papier ist Ihrem S-Pedelec beigefügt und eindeutig diesem einen Fahrzeug zugeordnet. Mit dem CoC wird bestätigt, dass
das Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht. Die CoC Papiere benötigen Sie, um Ihr Fahrzeug zu versichern. Des Weiteren ist
das CoC Papier nach §4 Absatz 5 der „Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ bei Benutzung eines
S-Pedelecs in Deutschland mitzuführen.
Beachten Sie:
Bewahren Sie das CoC sicher auf. Sie benötigen es um das Fahrzeug zu versichern. Auch bei einem evtl. Weiterverkauf des Fahr-
zeugs wird der Käufer das CoC verlangen. Eine nachträgliche Erstellung eines Duplikats des CoC ist mit hohem Aufwand und nicht
unwesentlichen Kosten verbunden.
Nicht EU-Länder
In Ländern außerhalb der Europäischen Union ist nicht sichergestellt, dass die mitgelieferte EG Übereinstimmungserklärung ausrei-
chend ist. So ist z.B. für die Schweiz eine eigene Typgenehmigung und Fahrzeugausweis notwendig.
Einstufung des S-Pedelec als Motor-Fahrrad (Mofa)
Nach heutiger, allerdings nicht umumstrittener Rechtsauffassung sind S-Pedelecs als Motor-Fahrrad (Mofa) anzusehen.
Diese Einordnung basiert auf der Auffassung, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH), welche u.a. für die Einstufung
maßgeblich ist, die Geschwindigkeit ist, welche man allein mit dem Motorantrieb erreichen kann. Diese beträgt bei S-Pedelecs <20
km/h, gleichwohl man mit Pedalunterstützung Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h erreichen kann. Bis heute folgt das Kraftfahrtbun-
desamt dieser Auffassung und genehmigt Fahrzeuge dieser Art mit einer bbH von <20 km/h.
Die S-Pedelecs der Winora-Staiger GmbH sind allesamt mit einer bbH von <20 km/h genehmigt. Dies können Sie dem Überein-
stimmungspapieren (CoC) entnehmen.
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um das bisherige Verständnis handelt und es nicht ausgeschlossen
ist, dass sich die allgemeine Auffasung des Verständnisses des Begriffs „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ ändert.
Mit der Einstufung als Mofa mit einer bbH <20 km/h gilt es in DEUTSCHLAND hinsichtlich Fahrerlaubnis, Radewegebenutzung
und Helmpflicht folgendes zu beachten. Die Regelungen in anderen Ländern entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Länderspezifische
Regeln“.
Fahrerlaubnis
Das S-Pedelec erreicht eine „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ von maximal 20 km/h (rein elektrischer Betrieb). Zum
Führen eines solchen Fahrzeugtyps benötigen Sie mindestens eine Mofa – Prüfbescheinigung. Diese kann man ab 15 Jahren
erwerben.
Radwege
Radwege dürfen ausserorts benutzt werden, wenn nicht durch ein
Zusatzschild Mofas verboten sind. Innerorts ist die Nutzung nur bei
entsprechender zusätzlicher Kennzeichnung (Abb. rechts) erlaubt.
Helmpflicht
Hinsichtlich der Helmpflicht ist die Einstufung des S-Pedelec als Mofa nicht zutreffend. In einer Stellungnahme des BMVI (Bun-
desministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) aus dem Jahre 2012 heißt es:
„Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die obersten Straßenverkehrsbehördern der Län
der haben sich zudem darauf geeinigt, dass bei Elektrofahrrädern, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2002/24/EG fallen
und als Kraftfahrzuege gelten, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im Sinne §21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung
als die Geschwindigkiet anzusehen ist, bei deren Erreichen die Unterstützung des elektromotorischen Hilfsantriebs unterbrochen
wird.“
Diese Einschätzung bezieht sich lediglich auf den §21a Abs. 2. Dieser regelt die Helmpflicht.
Für ein S-Pedelec ist demnach das Tragen eines „geeigneten“ Helmes vorgeschrieben. Jedoch ist im Moment noch nicht geklärt,
was ein geeigneter Helm ist. Daher empfehlen wir Ihnen das Tragen eines hochwertigen Fahrradhelmes, idealer Weise mit einem
erweiterten Schutzbereich (z. B. Hinterkopf, seitlicher Schutz). Fragen Sie hierzu Ihren Fachhändler.

VI - Deutsch Deutsch - VII
Für Kraftfahrzeuge gesperrte Wege
Solche Wege, z. B. wie in nebenstehender Abb. gekennzeichnete
Waldwege o. ä., dürfen Sie nicht benutzen.
Kinder- / Lastentransport mit einem S-Pedelec der Winora-Staiger GmbH
Der Transport von Kindern oder anderen Lasten in einem Anhänger mit dem S-Pedelec ist von der Winora-Staiger GmbH nicht
freigegeben.
Darüber hinaus ist der Transport von Kindern in einem Anhänger in Deutschland gesetzlich verboten.
Die Möglichkeit des Transportes eines Kindes mit einem Kindersitz ist zwar erlaubt, jedoch von der Winora-Staiger GmbH ebenfalls
nicht freigegeben.
Die Winora-Staiger GmbH übernimmt keine Haftung für jedwede Schäden, die aus der Nutzung eines Anhängers und/oder Kinder-
sitzes in Kombination mit dem S-Pedelec entstehen.
Mindestprofiltiefe
Bitte beachten Sie, dass für Kraftfahrzeuge wie das S-Pedelec eine Mindestprofiltiefe von 1 mm vorgeschrieben ist (§ 36 Absatz 2
StVZO).
Technische Hinweise
Typgenehmigung und Geltungsbereich
Unsere S-Pedelecs wurden beim Kraftfahrt-Bundesamt einer Typgenehmigung unterzogen und als Kraftfahrzeuge zugelassen.
Dabei wurden bestimmte Bauteile spezifiziert, deren Verwendung an diesem Fahrzeug zulässig ist. Wird das Fahrzeug nicht mit
diesen spezifizierten oder - soweit auf der Folgeseite beschrieben - alternativ freigegebenen Bauteilen betrieben, so verliert dessen
Typgenehmigung die Gültigkeit.
Besonderheiten gewisser Bauteile des Kraftfahrzeugs S-Pedelec gegenüber herkömmlichen
Pedelec- / Fahrradanbauteilen
Einige Bauteile des S-Pedelecs erfüllen spezielle Anforderungen, die an ein Kraftfahrzeug der Klasse L1e gestellt werden. Sie unter-
scheiden sich zu herkömmlichen Pedelec- / Fahrrad Bauteilen. Dies ergibt sich aus Anforderungen aus der jeweiligen EU Richtlinie
bzw. Verordnung. In nicht EU Mitgliedsländern, wie z.B. der Schweiz, können manche dieser Anforderungen ggf. nicht bestehen
oder auch andere Anforderungen bestehen.
Rahmen / Gabel
Diese tragenden Bauteile des S-Pedelecs wurden so konstruiert, dass sie den höheren Belastungen auf Grund der
höheren Geschwindigkeiten im Vergleich zu einem Pedelec / Fahrrad jederzeit gewachsen sind.
Kennzeichenhalter
Dieser ist so konstruiert, dass er das Kennzeichen gemäß den Vorgaben (Sichtbarkeit, Winkel) aufnehmen kann.
Rückspiegel
Dieser ist Pflicht für Kraftfahrzeuge. Er ist typgeprüft nach ECE. Einen zugelassenen Spiegel erkennt man an der „E“-
Kennzeichnung.
Bremshebel
Die Bremshebel für zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen an ihrem Ende mit einem Kugelkopf versehen sein. Herkömmli
che Pedelec- / Fahrradbremshebel haben diesen nicht.
Ständer
Der Ständer muss diverse Standfestigkeitsprüfungen überstehen und außerdem automatisch einklappen, sobald er
vollständig entlastet wird.
seitliche Strahler
Diese müssen orange und nicht-dreieckig sein und über eine Typzulassung nach ECE verfügen. Ihre Anbringungsstelle
unterliegt bestimmten Sichtbarkeits-Auflagen und darf nicht verändert werden. Einen zugelassenen Strahler erkennt
man an der „E“-Kennzeichnung.
Bremslicht
Das Bremslicht und die Kennzeichernbeleuchtung sind seit 2016 für neue Typgenhmigungen Pflicht.
Kennzeichenbeleuchtung
Die Kennzeichenbeleuchtung ist für alle ab 2016 gebauten S-Pedelecs Pflicht.
Tagfahrlicht bzw. Dauerbeleuchtung
Ein permanent aktiviertes Tagfahrlicht bzw. Dauerbeleuchtung ist für alle ab 2016 gebauten S-Pedelecs Pflicht.
Reifen
Die Reifen benötigen eine Zulassung nach ECE R75. Einen zugelassenen Reifen erkennt man an der „E“-Kennzeich
nung. Die möglichen Reifengrößen entnehmen Sie der Übereinstimmungsbescheinigung.

VIII - Deutsch Deutsch - IX
Bauliche Veränderungen an Ihrem S-Pedelec
Da es sich beim S-Pedelec um ein Kraftfahrzeug handelt, gibt es hinsichtlich baulicher Veränderung diverse Einschränkungen. Tab.
1 zeigt, welche Bauteile unter welchen Bedingungen ersetzt werden können.
Tabelle 1: Bauteile des S-Pedelec und Bedingungen für Austausch / Ersatz
Folgende Bauteile an Ihrem S-Pedelec dürfen...
a) nur mit Originalteilen
ersetzt werden
b) ohne Freigabe1geändert werden c) nur mit offizieller Freigabe der
Winora-Staiger GmbH geändert
werden
Rahmen Griffe Gabel
Motoreinheit Schalthebel Lenker, Bremsanlage
Batterie
Sattel Vorbau
Sattelstützklemmring Schaltung
Kette Kettenblatt
Steuersatz Kurbeln
Schlauch Strahler
Reifen (Größen wie im CoC Papier angegeben und weitere
von Winora freigegebene; müssen typgeprüft sein)
Scheinwerfer / Schlussleuchte
(müssen die selbe Beleuchtungs-
stärke haben und an der gleichen
Position montiert werden)
Klingel Spiegel
Gepäckträger (max. +15% der Abmessungen des Origi-
nals, Position Kennzeichenhalter muss erhalten bleiben)
Beachte: die max. Zuladung des Gepäckträgers beträgt
15kg
Sattelstütze
Seitenständer
Schutzblech (muss in den Abmaßen mit dem Original
+/- 15% übereinstimmen)
Felgen/Naben/Laufräder
Nummernschildhalter
Freigabe von Alternativ-Bauteilen durch die Winora-Staiger GmbH
Sollte es durch Schäden, Verschleiß etc. nötig sein, Originalbauteile zu ersetzen, so empfehlen wir Ihnen auf Originalbauteile zurück
zugreifen. Wenden Sie sich dazu an Ihren Haibike Fachhändler. Die Winora-Staiger GmbH stellt seinen Fachhandelspartnern eine
Liste mit den Original-Spezifikationen zur Verfügung. Für den Ersatz von Bauteilen aus Tab. 1a) ist zwingend auf Originalbauteile
zurückzugreifen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für die Bauteile aus Tab. 1b) & 1c) alternative Teile zu verwenden. Während Sie bei der
Wahl der Bauteile aus Spalte b) der Tab.1 relativ frei sind, stehen für Bauteile aus Spalte c) der Tab.1 nur von der Winora-Staiger
GmbH offiziell freigegebene Bauteile zur Verfügung.
Bitte fragen Sie dazu bei Ihrem Haibike / Winora Fachhändler nach.
Die Winora-Staiger GmbH stellt seinen Fachhandelspartnern eine regelmäßig aktualisierte Liste mit freigegebenen Bauteilen zur
Verfügung.
Bei einem Verstoß gegen die Beschränkungen gem. Spalten a) oder c) verliert das Fahrzeug seine Typgenehmi-
gung und darf nicht mehr betrieben werden.
1vorausgesetzt werden, dass die verbauten Teile mindestens die Fahrradnorm ISO4210 erfüllen und eine fachgerechte Montage
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